Präzise Umsetzung architektonischer Planungen
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Büroflächenplanung in der Leistungsphase 5 der HOAI
Bürogebäude und -räume stellen hohe Anforderungen an Planung und Ausführung, da sie Arbeitsumgebungen schaffen, die funktional, technisch und gestalterisch überzeugen müssen. Die Leistungsphase 5 nach HOAI – die Ausführungsplanung – bildet hierbei einen entscheidenden Schritt: auf Basis der vorhergehenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden alle notwendigen Details erarbeitet, sodass ein ausführungsreifer Plan vorliegt. In dieser Phase müssen Architekten sämtliche Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Details) und technischen Angaben so aufbereiten, dass Bauausführung und spätere Nutzung reibungslos erfolgen können. Insbesondere im Büroausbau bedeutet dies, dass Aspekte wie Ergonomie, Tageslicht, Akustik, Raumklima, Zonierung und digitale Infrastruktur integrativ berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind die Möblierung, technische Ausstattung (IT, Heizung/Lüftung/Klima, Elektrotechnik) sowie Nachhaltigkeit und Flexibilität im Planungskonzept zu verankern.
Im Kontext der Ausführungsplanung tragen Architekten eine hohe Verantwortung, die Beiträge der Fachplaner (z.B. Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz) zu koordinieren und alle Anforderungen normgerecht umzusetzen. Fehler in dieser Phase können zu kostenintensiven Änderungen auf der Baustelle führen; daher sind Qualitätssicherung und Planprüfung zentrale Aufgaben. Eine strukturierte Prüfliste für Büroausbauten hilft, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Planung in LPH 5 sicherzustellen.
- Anforderungen
- Ergonomie
- Tageslicht
- Akustik
- Raumklima
- Raumaufteilung
- Digitalisierung
- Arbeitsplatzgestaltung
- Technische
- Nachhaltigkeit
- Vorgaben
- Kommunikation
- Fehlervermeidung
- Checkliste
Anforderungen an Entwurfs- und Ausführungsplanung von Büroflächen
Bevor einzelne Fachthemen vertieft werden, ist es wichtig, die Grundanforderungen an die Planung von Büroflächen insgesamt zu verstehen. Bereits in der Entwurfsplanung (HOAI LPH 3) werden die Weichen gestellt: Hier entsteht das konzeptionelle Bürolayout (z.B. Zellenbüros, Open Space oder Kombi-Büros), es werden Arbeitsplatzanzahl und -größen, Kommunikationsbereiche, Technikflächen sowie ergonomische Grundprinzipien festgelegt. In der Ausführungsplanung (HOAI LPH 5) werden diese Konzepte detailliert und konkretisiert, bis hin zu Bau- und Möbeldetails, Materialfestlegungen und der Integration aller gebäudetechnischen Systeme.
Für Büroflächen gelten besondere arbeitswissenschaftliche und rechtliche Vorgaben. So schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A1.2 „Raumabmessungen“ vor, dass Arbeitsräume ausreichend groß sein müssen. Als Richtwert gilt: für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze sollten im Durchschnitt mindestens 8–10 m² Fläche pro Arbeitsplatz eingeplant werden (inklusive Möblierung und Verkehrswege). In Großraumbüros (ab ca. 400 m² Fläche) steigt der benötigte Flächenansatz auf etwa 12–15 m² pro Person, um der höheren Störwirkung entgegenzuwirken. Unabhängig von solchen Richtwerten dürfen gemäß ASR A1.2 Arbeitsräume nie kleiner als 8 m² für einen Arbeitsplatz plus 6 m² für jeden weiteren sein – dies ist die absolute Mindestanforderung. Diese Vorgaben dienen nicht nur dem Komfort, sondern vor allem dem Gesundheitsschutz und der Bewegungsfreiheit der Nutzer. Entwurfs- und Ausführungsplaner müssen daher von Beginn an genügend Fläche pro Mitarbeiter vorsehen, Wege und Bewegungszonen einplanen und Engpässe vermeiden.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Sicherheit und Zugänglichkeit. Bereits in der Planung sind Flucht- und Rettungswege zu berücksichtigen, Brandschutzvorgaben (etwa für Möblierung oder Trennwände) einzuhalten sowie die Barrierefreiheit nach DIN 18040 sicherzustellen, damit auch Menschen mit Behinderung die Büroflächen uneingeschränkt nutzen können.
Ziel der Ausführungsplanung ist es, alle diese Anforderungen so in Bauzeichnungen und Beschreibungen zu übersetzen, dass die ausführenden Firmen eindeutige Vorgaben erhalten. Das heißt, Materialien, Maße, Toleranzen und Anschlüsse müssen klar definiert sein. Für Büroausbauten beinhaltet dies u.a. die genaue Positionierung von Innenwänden, Türen, Fenstern, Bodenbelägen, Deckenbekleidungen, Leuchten, Klimaauslässen, Steckdosen, Datenanschlüssen und Möbelanschlüssen. Die Planungstiefe erreicht typischerweise Maßstäbe von 1:50 für Übersichtspläne bis 1:20 oder detaillierter für Innenausbau-Details. Außerdem werden Raumbücher oder Ausstattungslisten fortgeschrieben, um jedes Büro und jeden Besprechungsraum mit seinen Anforderungen (Elektro, IT, Möblierung etc.) umfassend zu beschreiben. Eine sorgfältige Koordination aller Fachgewerke ist dabei unerlässlich: Der Architekt muss sicherstellen, dass z.B. die Lüftungsplanung mit der abgehängten Decke kompatibel ist, dass die Tragwerksplanung eventuelle schwere Trennwände berücksichtigt und dass die Elektroplanung ausreichende Anschlüsse an den geplanten Arbeitsplätzen vorsieht.
Nicht zuletzt gehört zur Ausführungsplanung die ständige Abstimmung mit dem Bauherrn. In dieser Phase werden häufig Bemusterungen durchgeführt (etwa von Möbeln, Leuchten, Bodenbelägen), und der Bauherr trifft finale Entscheidungen zur Ausführung. Änderungen oder Wünsche des Auftraggebers müssen planlich umgesetzt und mit den Fachingenieuren rückgekoppelt werden. Die Kommunikation ist hier ein Schlüsselfaktor, um späteren Unmut oder Fehlleistungen vorzubeugen. Insgesamt lässt sich sagen, dass die Ausführungsplanung von Büroflächen eine ganzheitliche Sicht erfordert: funktionale, gestalterische und technische Aspekte müssen integriert geplant und detailliert ausformuliert werden, immer unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und Regeln.
Im Folgenden werden die wichtigsten dieser Aspekte – von Ergonomie über Tageslicht, Akustik, Klima bis zu Digitalisierung, Möblierung, Technik, Nachhaltigkeit – einzeln vertieft betrachtet.
Ergonomie am Arbeitsplatz
Eine ergonomische Gestaltung ist für Büroarbeitsplätze essentiell, um Gesundheit, Wohlbefinden und Produktivität der Mitarbeitenden zu fördern. Ergonomie bedeutet, Arbeitsbedingungen an die menschlichen Bedürfnisse und körperlichen Gegebenheiten anzupassen. Konkret umfasst dies die Möbel, die Arbeitsmittel (z.B. Computer, Monitore) sowie die Arbeitsumgebung. Planerisch muss zunächst sichergestellt werden, dass pro Arbeitsplatz ausreichend Fläche und Bewegungsraum vorhanden ist – wie oben erwähnt mindestens ~8–10 m² im Normalfall. Darüber hinaus fordert die Arbeitsstättenregel ASR A1.2 je Arbeitsplatz einen Bewegungsfreiraum von mindestens 1,5 m², der nicht durch Möbel verstellt sein darf. Jeder Beschäftigte sollte sich am Platz ohne Hindernisse drehen, strecken und bewegen können.
Die Büromöbel selbst müssen ergonomischen Kriterien genügen. Zentral sind hierbei der Schreibtisch und der Bürostuhl. Moderne Richtlinien empfehlen höhenverstellbare Schreibtische, um abwechselnd im Sitzen und Stehen arbeiten zu können – dies fördert die Durchblutung und beugt Rückenproblemen vor. Höhenverstellbare (und ausreichend große) Tischflächen ermöglichen es, die Arbeitshöhe individuell anzupassen, sodass Unterarme und Oberarme am Sitzplatz einen 90°-Winkel bilden können. Als Standard werden Tischhöhen zwischen ca. 65 cm und 130 cm abgedeckt (für Sitz- und Stehposition). Stabile Konstruktion und eine reflexionsarme Oberfläche sind weitere Qualitätsmerkmale. Ergonomische Bürostühle zeichnen sich durch vielfältige Verstellmöglichkeiten (Sitzhöhe, Sitztiefe, Rückenlehnenhöhe und -neigung, Armlehnenhöhe/Breite) sowie eine Synchronmechanik aus, die dynamisches Sitzen unterstützt. Die Sitzfläche sollte drehbar und auf Rollen leicht gleitend sein (rollengeeignet für den Bodenbelag). Normen wie DIN EN 1335 definieren Maße und Einstellbereiche für Bürostühle, während DIN 33402-2 statistische Körpermaße liefert, um Möbel für einen Großteil der Nutzer passend zu gestalten. Wichtig ist, dass Einheitsmöbel möglichst 90 % der Bevölkerung gerecht werden – von sehr kleinen bis großen Personen – um individuelle Anpassungen zu minimieren. Die Planung sollte daher Möbel vorsehen, die diese Normvorgaben erfüllen (oft durch GS-Zeichen oder Ergonomie-Siegel gekennzeichnet).
Neben Tisch und Stuhl gehören weitere Arbeitsmittel zur ergonomischen Ausstattung: z.B. Monitorhalterungen (zur Höhenverstellbarkeit der Bildschirme), ausreichende Bildschirmgrößen (entsprechend der Tätigkeit, gängig 22–27 Zoll), blendfreie Bildschirme mit hoher Auflösung, ergonomische Tastaturen und Mäuse (möglichst schmerzfrei bedienbar, Handgelenkauflagen, ggf. vertikale Mäuse bei Problemen). Die Normenreihe DIN EN ISO 9241 gibt hierzu umfangreiche Empfehlungen: Teil 5 etwa beschreibt die Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen – von der Anordnung von Monitor, Tastatur, Maus bis zur Auslegung von Tisch und Stuhl. Teil 110 betrifft die Software-Ergonomie (Benutzerfreundlichkeit der Programme), was zwar nicht unmittelbar im Bauplanungsbereich liegt, aber doch zeigt, dass Ergonomie ganzheitlich gedacht werden muss (Hardware und Software).
Für den Planer von Büroflächen bedeutet Ergonomie auch, die Raumproportionen und Anordnung der Möbel entsprechend zu gestalten. So sollten Arbeitsplätze nahe an Fenstern positioniert werden (für Tageslicht), aber seitlich zum Fenster ausgerichtet sein, um Blendung zu vermeiden (siehe Abschnitt Tageslicht). Zwischen Schreibtischen sollten ausreichende Abstände bestehen, damit Mitarbeiter nicht eingeengt sind – gängige Praxis sind mindestens 1,2 m Abstand zwischen gegenüberstehenden Tischreihen oder zwischen Schreibtisch und Wand/Schrank hinter dem Arbeitsplatz, um Stuhlrückraum zu haben. Verkehrswege im Büro (Hauptwege zu Türen, Druckern etc.) sollten etwa 1,20 m breit sein, Nebenwege mindestens 0,90 m, damit ein gefahrloses Passieren möglich ist. Zudem ist auf ausreichende Bewegungsflächen neben Türen (i.d.R. 0,50 m auf der Griffseite) und vor Schränken zu achten.
Auch visuelle Ergonomie gehört dazu: Monitore sollten im 90°-Winkel zum Hauptlichteinfall stehen, die Sehdistanz beträgt je nach Monitorgröße typischerweise 50–80 cm. Die oberste Zeile auf dem Bildschirm sollte etwa in Augenhöhe oder leicht darunter liegen, um Nackenverspannungen vorzubeugen. Diese Vorgaben werden in der Planung z.B. über Möblierungskonzepte, aber auch über Schulung der Nutzer (siehe Abschnitt Schulung & Dokumentation) adressiert – letzteres liegt zwar nicht in LPH 5, doch der Architekt kann in seiner Planung die Voraussetzungen schaffen (etwa durch fest installierte Monitorarme, ausreichend tiefe Tischplatten für korrekten Sehabstand, etc.).
Zusammengefasst zielt ergonomische Büroplanung darauf ab, Arbeitsplätze an den Menschen anzupassen, nicht umgekehrt. In LPH 5 stellt der Architekt sicher, dass all diese ergonomischen Anforderungen in den Zeichnungen und Ausschreibungen berücksichtigt werden: von der richtigen Möblierung über ausreichend Flächen und Abstände bis hin zur Berücksichtigung von anthropometrischen Daten bei der Ausführung. Dies schafft die Grundlage für gesundheitsförderliche und produktive Büros.
Tageslicht und Beleuchtung
Tageslicht ist für Büroumgebungen von herausragender Bedeutung. Natürliches Licht verbessert nicht nur die Sehbedingungen, sondern wirkt sich auch positiv auf Stimmung und Gesundheit der Mitarbeiter aus. Die deutsche Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht und einen direkten Blick nach draußen haben sollen. In der Planung bedeutet das: Büroflächen sollten möglichst an der Fassade angeordnet werden und über ausreichend große, nicht verstellte Fensterflächen verfügen. Hindernisse vor den Fenstern – etwa enge Schächte, vorgebaute Strukturen oder dichte Verschattung durch Nachbargebäude – sind zu vermeiden, damit genügend Helligkeit einfallen kann. Ebenso sollte die Anordnung der Arbeitsplätze so erfolgen, dass Beschäftigte eine unverfälschte Sichtverbindung ins Freie haben, um dem Gefühl der Einengung vorzubeugen.
Als Planungsrichtwert nennt ASR A3.4 „Beleuchtung“ einen Tageslichtquotienten von > 2 % am Arbeitsplatz (bzw. > 4 % bei ausschließlich zenitaler Belichtung durch Oberlichter) als Kriterium für ausreichend Tageslicht. Alternativ gilt ein Verhältnis von Fensterfläche zu Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (ca. 10 %) als erfüllt. Diese Werte helfen dem Architekten schon in der Vorplanung abzuschätzen, ob die Belichtung genügt – zum Beispiel durch Berechnung von Tageslichtquotienten oder Simulationen. In der Ausführungsplanung LPH 5 werden dann die Fensterausführungen festgelegt: Größe, Brüstungshöhe (üblicherweise ca. 0,90–1,10 m, damit im Sitzen noch Ausblick möglich ist), Teilungen, Transparenz und Lichtdurchlässigkeit der Verglasung. Moderne Glasbeschichtungen ermöglichen Wärmeschutz und dennoch hohe Tageslichttransmission; hier ist ein Abgleich mit dem Glasplaner sinnvoll, um optimale Bedingungen zu erreichen. Auch helle Innenfarben (Wände, Decken) unterstützen die Nutzung von Tageslicht, da sie das Licht tiefer in den Raum reflektieren.
Neben dem Tageslicht ist natürlich die künstliche Beleuchtung zentral. In Büros werden in LPH 5 Beleuchtungspläne erstellt, die Leuchtenpositionen, -typen und -steuerungen festlegen. Ein gutes Beleuchtungskonzept kombiniert Allgemeinbeleuchtung (Grundhelligkeit im Raum) mit arbeitsplatzbezogener Beleuchtung (z.B. Pendelleuchten über Schreibtischen oder Stehleuchten direkt am Arbeitsplatz). Nach der europäischen Norm DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“ sind in Büros Beleuchtungsstärken von mindestens 500 Lux auf der Arbeitsfläche vorgesehen. Darüber hinaus gibt die Norm Anforderungen an die Blendungsbegrenzung (UGR-Werte), Lichtfarbe (meist neutralweiß ~4000 K im Büro) und Farbwiedergabe (Ra ≥ 80, bei farbkritischen Aufgaben Ra ≥ 90) vor.
In der Ausführungsplanung müssen Architekten und Elektroplaner darauf achten, blendfreie Leuchten einzuplanen – z.B. Leuchten mit parabolischen Rastereinsätzen oder indirekte Beleuchtung –, um Reflexionen auf Bildschirmen und Blendung der Mitarbeiter zu vermeiden. Gleichzeitig soll die Beleuchtung individuell steuerbar sein: Das bedeutet z.B. bei Einzelbüros einfache Schalter oder Präsenzmelder pro Raum, bei Großraumbüros eine zonenweise Steuerung, oft kombiniert mit Tageslichtsensoren, die bei viel Sonneneinstrahlung das Kunstlicht automatisch dimmen. Moderne LED-Beleuchtungssysteme bieten hier vielseitige Lösungen, einschließlich einstellbarer Lichtstärke und -farbe (Stichwort Human Centric Lighting, das den Tageslichtverlauf nachahmt). In Konferenzräumen und Zonen für Videokonferenzen ist auf ausreichend hohe Beleuchtungsstärken und eine schattenarme Ausleuchtung zu achten, damit Gesichter auch auf Kamera gut erkennbar sind – hier kommen oft deckenintegrierte Panels oder indirekte Lichtquellen zum Einsatz.
Ein weiteres Thema ist der Sonnenschutz und Blendschutz bei Tageslicht. Große Fensterflächen benötigen in der Regel einen verstellbaren Blendschutz (Innenrollos, Jalousien, Lamellenstores oder elektrochromes Glas), damit je nach Sonnenstand die Einstrahlung reduziert werden kann. ASR A3.4 fordert, dass Arbeitsplätze vor übermäßiger Blendung geschützt werden, z.B. durch parallel zur Fensterfront angeordnete Bildschirmarbeitsplätze und geeignete Verschattungsmöglichkeiten. In LPH 5 sind daher die Art des Sonnenschutzes, dessen Steuerung (manuell oder automatisiert) und Integration in die Fassade bzw. Gebäudeleittechnik festzulegen. Häufig werden außenliegende Lamellen oder textiler Sonnenschutz vorgesehen, die automatisch bei hoher Lichtintensität oder Hitzeeintrag abfahren, jedoch individuell überschreibbar sein sollten, damit Nutzer die Kontrolle behalten.
Zusammengefasst besteht die Aufgabe der Ausführungsplanung in diesem Bereich darin, ein Beleuchtungssystem zu schaffen, das ausreichend hell, blendfrei und möglichst tageslichtabhängig geregelt ist. Die Kombination aus maximaler Nutzung von Tageslicht (durch große Fenster und geschickte Raumaufteilung) und effizienter Kunstlichtplanung (LED-Technik mit Sensorik) gewährleistet nicht nur normgerechte Lichtverhältnisse, sondern auch Energieeinsparung und Nutzerzufriedenheit. Alle Leuchten, Schalter, Steuergeräte etc. müssen in den Planunterlagen eindeutig verortet und spezifiziert sein. Abschließend sollten Beleuchtungspläne immer auch mit der Möblierungsplanung und der Lüftungs-/Deckengestaltung koordiniert werden, damit Leuchten z.B. nicht dort hängen, wo Schränke stehen, oder damit sie nicht mit Lüftungsauslässen kollidieren.
Akustik im Büro
Gute Raumakustik ist ein entscheidender Faktor für konzentriertes Arbeiten in Büros. Störgeräusche und Nachhall können die Produktivität massiv beeinträchtigen und zu Stress führen. Unterschiedliche Büroraumtypen stellen verschiedene akustische Anforderungen: In einem Einzelbüro geht es primär um den Schallschutz nach außen (und zum Flur), während in Mehrpersonen- und Großraumbüros der Schallpegel im Raum und die Sprachverständlichkeit im Mittelpunkt stehen. Grundsätzlich gilt gemäß ASR A3.7 „Lärm“, dass bei geistigen Bürotätigkeiten (Tätigkeitskategorie I nach ASR) ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden darf. Dieser Wert dient als Zielkriterium für die Planung: Er soll sicherstellen, dass typische Büroarbeiten (z.B. Schreiben, Lesen, Telefonieren) ohne unzumutbare Lärmbelastung möglich sind. Zum Vergleich: 55 dB(A) entspricht etwa gedämpfter Unterhaltung in 1 m Abstand. In Großraumbüros ist dieser Wert allerdings schwer einzuhalten, weshalb dort verstärkt akustische Maßnahmen notwendig sind.
Akustische Planung in LPH 5 umfasst mehrere Ebenen: den baulichen Schallschutz zwischen Räumen, die raumakustische Gestaltung innerhalb eines Büros, und ggf. technische Maßnahmen zur Geräuschminderung. Für den baulichen Schallschutz gelten Normen wie DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, die Mindest-Schalldämmmaße für Wände, Decken und Türen vorschreiben. Bürotrennwände (z.B. zwischen zwei Zellenbüros oder Besprechungsräumen) sollten so ausgeführt werden, dass Vertraulichkeit gewährleistet ist. Typischerweise sind Schalldämm-Maße von Rw = 37–42 dB zwischen Büroräumen empfohlen, für Besprechungszimmer eher höher (~45–50 dB), je nach Anforderungen. In der Ausführungsplanung werden die Konstruktionen der Trennwände festgelegt (Massivwand oder Leichtbauwand mit Dämmung) und in Details gezeichnet. Ebenso wichtig: abgehängte Decken und Installationen dürfen keine Schallnebenwege bilden. Die Planung muss kontrollieren, dass z.B. Hohlraumdecken nicht als Klangbrücken fungieren oder dass Durchdringungen (Kabel, Lüftung) schalldicht ausgeführt werden.
Im Innenraum ist die Nachhallzeit ein zentrales Kriterium. Um diese zu steuern, werden schallabsorbierende Materialien vorgesehen: Akustikdecken mit hoher Absorptionsklasse, Teppichboden (der Trittschall mindert und Schall schluckt), gepolsterte Möbel, Vorhänge oder spezielle Wandabsorber. Die VDI-Richtlinie 2569 gibt Orientierungswerte für Nachhallzeiten und Schallpegel in Büros und empfiehlt u.a. sogenannte Schallschutzzonen in Großraumbüros, in denen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden (z.B. Deckensegel, Stellwände, Akustikbilder). In der Ausführungsplanung sollten daher die Materialfestlegungen immer auch akustische Kennwerte berücksichtigen. So wird z.B. im Ausbaukonzept festgelegt: Deckenbekleidung aus Mineralfaserplatten, Absorberklasse A, oder Teppichboden mit Schalldämmmaß X dB. Auch Mobiliar kann zur Akustik beitragen: Regale und Schränke entlang von Wänden streuen den Schall; spezielle Akustik-Polstermöbel oder Telefonboxen schaffen Rückzugsbereiche.
Bei offenen Bürolandschaften wird häufig eine Zonierung nach Lärmpegel empfohlen: separate Bereiche für konzentriertes Arbeiten (Focus Zonen) vs. kommunikative Bereiche (Lounges, Meetingzonen). Die Planung sollte solche Zonen früh festlegen und gestalterisch unterscheiden (z.B. durch unterschiedliche Bodenbeläge oder Deckensegel), um sie akustisch zu trennen. Besprechungsräume innerhalb von Open-Space-Bereichen sollten hochwertig gedämmt und ggf. mit Schallschleusen (Vorraum oder doppelte Tür) ausgestattet sein, damit Gespräche nicht nach außen dringen. Hier spielt auch die technische Ausstattung (Mikrofone, Lautsprecher für Videokonferenzen) eine Rolle – sie muss so eingestellt und platziert sein, dass keine Rückkopplungen oder übermäßige Lautstärken entstehen.
In LPH 5 wird außerdem geprüft, ob die eingesetzten technischen Geräte leise genug sind: Klimageräte oder Lüftungsanlagen sollten so ausgelegt sein, dass sie z.B. 35–40 dB(A) im Raum nicht überschreiten (übliche Anforderung für Hintergrundgeräuschpegel in Büros, nach VDI 2081 etc.). Falls Server oder Drucker in Büros aufgestellt werden, sind dafür separate Technik- oder Kopierräume einzuplanen, um Lärm aus den Arbeitsbereichen fernzuhalten.
Es zielt die akustische Ausführungsplanung darauf ab, Störgeräusche zu minimieren und Sprachverständlichkeit bedarfsgerecht zu steuern. Architekten kontrollieren die Planung dahingehend, ob z.B. Trennwände und Decken ausreichenden Schallschutz bieten und ob genügend schallschluckende Flächen vorhanden sind. Wo nötig, werden Fachingenieure (Akustiker) hinzugezogen, insbesondere bei anspruchsvollen Open-Office-Konzepten. Das Ergebnis soll ein Büro sein, in dem konzentriertes Arbeiten möglich ist und Vertraulichkeit gewahrt bleibt – eine wesentliche Voraussetzung für effiziente und angenehme Arbeitsbedingungen.
Raumklima und Lüftung
Das thermische Wohlbefinden in Büros ist ein weiterer Schlüsselfaktor. Temperatur, Luftfeuchte und Luftqualität wirken direkt auf die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Die Planung von Heizung, Lüftung und Klimatisierung (HLK) muss daher eng mit der architektonischen Büroplanung verzahnt sein.
Gemäß ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sollte die Temperatur in Büroräumen idealerweise im Bereich von 20 °C bis 26 °C liegen. In diesem Spektrum fühlen sich die meisten Menschen wohl und das Unfall- oder Fehlerrisiko durch Unbehaglichkeit ist gering. Über 26 °C hingegen sollen Arbeitgeber bereits Maßnahmen ergreifen (z.B. Jalousien schließen, Ventilatoren bereitstellen), und ab 30 °C gelten Räume ohne Gegenmaßnahmen als nicht mehr zum dauerhaften Arbeiten geeignet. Daraus folgt für die Planung: Es ist sicherzustellen, dass die Büroräume im üblichen Betrieb diese Temperaturspanne einhalten können. Im Winter muss also ausreichend geheizt werden (Innen-Solltemperatur oft ~21 °C), im Sommer sollten Kühlung oder zumindest sommerlicher Wärmeschutz vorhanden sein, um unter 26 °C zu bleiben.
In LPH 5 werden detailliert die Heizungs- und Kühlsysteme und insbesondere die Luftführung festgelegt. Moderne Bürogebäude setzen häufig auf Klimaanlagen oder Lüftungsanlagen mit Kühlfunktion, zumindest in größeren Einheiten. Alternativ können natürliche Lüftung (Fensterlüftung) in Kombination mit außenliegenden Verschattungen und Nachtlüftung ausreichend sein, je nach Gebäude. Wichtig ist, dass für jeden Arbeitsplatz genügend Frischluftzufuhr gewährleistet ist. DIN 1946-2 „Raumlufttechnik“ fordert beispielsweise bestimmte Mindest-Außenluftvolumina pro Person (i.d.R. 20–60 m³/h, je nach Raumbelegung und Luftqualität) und definiert die zulässigen Grenzwerte für CO₂-Konzentration. Die Ausführungsplanung muss sicherstellen, dass entweder durch technische Lüftung oder manuelle Fensterlüftung diese Anforderungen erfüllt werden. In einem klimatisierten Großraumbüro werden dafür Lüftungsleitungen, Auslassgitter und ggf. Kühldeckenelemente im Plan verortet. Der Architekt koordiniert hier mit dem TGA-Fachplaner die Platzierung: z.B. damit Auslässe nicht direkt auf einen Arbeitsplatz ziehen (Zugluft vermeiden), sondern die Luftverteilung gleichmäßig und zugfrei erfolgt. Die Thermostat- und Steuerungstechnik (z.B. Raumthermostate an den Wänden oder zentrale Gebäudeleittechnik) wird ebenfalls geplant, um den Nutzern eine gewisse Kontrolle über das Klima zu geben.
Neben Temperatur und Frischluft ist auch die relative Luftfeuchte im Blick zu behalten. Ideal sind ~40–60 % relative Feuchte; zu trockene Luft (< 30 %) kann zu Augen- und Atemwegsreizungen führen, zu feuchte Luft über 70 % fördert Schimmelbildung. Im Bürokontext ist die Luftfeuchte oft im Winter ein Problem (Heizungsluft zu trocken). Hier können z.B. Befeuchtungseinrichtungen in Lüftungsanlagen integriert werden. In der Planung LPH 5 werden daher ggf. Raumluftbefeuchter oder -entfeuchter als Teil der HLK-Anlage vorgesehen, falls die Klimaanalyse des Gebäudes dies nahelegt. Auch Pflanzen im Büro können zur Regulierung beitragen (sie erhöhen lokal die Luftfeuchte und verbessern das Raumklima minimal).
Klimatechnik erzeugt selbst Geräusche – wie oben im Akustik-Abschnitt erwähnt, müssen Ventilatoren, Kanalströmungen etc. lärmmindernd ausgeführt werden (großzügige Dimensionierung der Kanäle, schallgedämpfte Auslässe, ggf. Nachkühlsegmente mit niedriger Geschwindigkeit). Außerdem ist der Luftzug ein Thema: ASR A3.6 „Lüftung“ und die genannten Normen fordern, dass Luftbewegungen im Aufenthaltsbereich 0,1–0,2 m/s nicht überschreiten sollen, um Zugluftgefühl zu vermeiden. Daher planen Ingenieure oft Auslassöffnungen in Deckenzonen, die die Luft indirekt einbringen. Der Architekt sollte in der Deckengestaltung Raum dafür lassen.
In Gebäuden ohne mechanische Lüftung muss zumindest eine freie Lüftung möglich sein. Hier achtet die Planung auf öffnungsfähige Fenster (am besten Querlüftung) und informiert den Bauherrn über die Notwendigkeit regelmäßigen Lüftens. Ein verbreitetes Modell sind sensorbasierte CO₂-Ampeln in Großraumbüros, die den Nutzern signalisieren, wann gelüftet werden sollte – das gehört dann aber eher zur Ausstattung und Betriebsphase.
Es gewährleistet eine gute Ausführungsplanung im Bereich Raumklima, dass angenehme Temperaturen, ausreichend Frischluft und behagliche Luftfeuchte in den Büros erreicht werden. Moderne Gebäudetechnik (HLK-Anlagen) wird so integriert, dass sie effizient und nutzerfreundlich ist. Der Architekt dokumentiert in seinen Plänen die Position aller Lüftungsauslässe, Thermostate, Klimageräte etc., und gibt in Leistungsbeschreibungen die qualitativen Anforderungen vor (z.B. Raumtemperatur max. 26 °C bei Auslegungssommer). Dies bildet die Grundlage, damit die ausführenden Firmen die entsprechenden Komponenten richtig installieren können und das Büro später ein gesundes Innenraumklima aufweist.
Raumaufteilung und Zonierung
Die Raumorganisation eines Büros beeinflusst maßgeblich dessen Funktionalität. Unter Zonierung versteht man die Aufteilung der Bürofläche in verschiedene Bereiche entsprechend ihrer Nutzungsart und erforderlichen Eigenschaften. In der Entwurfsplanung werden Konzepte wie Einzelbüros, Mehrpersonenbüros, Großraumbüros oder Kombibüros festgelegt. In der Ausführungsplanung LPH 5 wird diese Aufteilung final verfeinert und baulich festgeschrieben: also welche Trennwände wo gebaut werden, welche Bereiche offen bleiben und wie die Verkehrswege verlaufen.
Ein zentrales Ziel moderner Büroplanung ist oft Flexibilität und Modularität der Flächen. Wie FM-Connect beschreibt, sollen multifunktionale Räume geschaffen werden, „die leicht an unterschiedliche Arbeitsanforderungen angepasst werden können“. Das bedeutet z.B., dass Open-Space-Bereiche so geplant werden, dass man sie mit geringem Aufwand in kleinere Einheiten unterteilen könnte (etwa durch Mobilwände oder flexible Möblierung), oder dass mehrere kleinere Büros bei Bedarf zusammengelegt werden könnten. In LPH 5 kann dies z.B. berücksichtigt werden, indem Trennwände modular (demontierbar) ausgeführt werden oder Deckensysteme und Bodeninstallationen von vornherein für verschiedene Layouts vorbereitet sind (Stichwort: Gebäudeflexibilität). Auch Raum-in-Raum-Systeme (z.B. anpassbare Cubicles oder Telefonzellen) können eingeplant werden, um temporär andere Nutzungen zu ermöglichen.
Die Zonierung nach Funktionen ist ebenso wichtig: Ein effizientes Büro gliedert sich oft in Arbeitszonen (konzentriertes Arbeiten), Kommunikationszonen (Meetingräume, Projektzonen, Lounges), Serviceflächen (Drucker, Kopierer, Teeküchen) und Ruhezonen (Pausenräume, Rückzugsbereiche). In LPH 5 werden diese Zonen material- und einrichtungsmäßig konkretisiert. Beispielsweise erhalten Kommunikationsbereiche andere Bodenbeläge (um akustisch zu dämpfen und optisch abzugrenzen) oder spezielle Möbel (Stehtische für kurze Meetings). Die Zonierung sollte intuitiv sein, damit die Nutzer die Räume ihrem Zweck entsprechend verwenden. Eine klare Wegeführung mit Sichtbezügen hilft dabei – d.h. schon in der Planung wird angestrebt, dass man vom Eingang etwa direkt zur Empfangszone gelangt, dass Besprechungsräume für Besucher leicht auffindbar sind, oder dass die Anordnung der Arbeitsplätze Bereiche mit höherer Publikumsfrequenz (Drucker, Küche) trennt von ruhigen Bereichen. Das verhindert Störungen.
Bei der Raumaufteilung ist ferner auf Belichtung und Belüftung der Zonen zu achten. Dauerhaft besetzte Arbeitsplätze müssen Tageslicht und Außenfenster haben; daher platziert man z.B. geschlossene Besprechungsräume lieber etwas innenliegend, mit Glaswänden, sodass die Fassade den Büros vorbehalten bleibt. Auch die Einhaltung von Fluchtwegen beeinflusst das Layout: Längere Flure im Großraum benötigen evtl. zusätzliche Notausgänge, Brandabschnitte müssen beachtet werden (Trennwände mit Brandschutz, Türen mit Feststellanlagen etc.).
Die Planer müssen außerdem die Unterbringung technischer Räume (Serverraum, Elektroverteiler, Archiv) vorsehen. Diese gehören oft zu den nicht direkt produktiven Zonen, sollten aber gut erreichbar und ggf. klimatisiert sein. In der Büroetage sollte genügend Platz dafür reserviert und im Ausbau (LPH 5) spezifiziert sein, welche Ausstattung dort hinkommt (z.B. 19″-Serverschrank, Doppelboden für Kabel, USV-Anlage etc.).
Insgesamt ermöglicht eine gute Zonierung eine effiziente Flächennutzung und unterstützt moderne Arbeitsformen (Stichwort: New Work). Offenheit und Begegnungszonen fördern Kommunikation, während konzentrierte Bereiche für Fokusarbeit wichtig bleiben. In LPH 5 dokumentiert der Architekt diese Zonen eindeutig in den Plänen – oft auch durch Möblierungspläne –, damit alle Beteiligten wissen, welche Qualität wo umgesetzt wird. Eine flexible Raumgestaltung, die zukunftsgerichtet ist, gehört heute zum Standard: Bereits in der Planung werden mögliche spätere Änderungen antizipiert (z.B. Reserven in Kühllast und Elektrik für zusätzliche Arbeitsplätze, modulare Wände, anpassungsfähige Möbel). Dadurch bleibt das Büro langfristig anpassbar, was die Nachhaltigkeit der Nutzung erhöht.
Digitalisierung und smarte Büroausstattung
Die Digitalisierung hat sowohl die Planung von Gebäuden als auch die Ausstattung von Büroflächen tiefgreifend beeinflusst. In der Entwurfs- und Ausführungsplanung werden heute digitale Werkzeuge wie CAD und Building Information Modeling (BIM) eingesetzt, um komplexe Büroprojekte durchzuplanen. Aber vor allem spiegelt sich Digitalisierung in der Gebäudetechnik und Einrichtung moderner Büros wider.
Ein wichtiger Aspekt ist die IT-Infrastruktur. In LPH 5 muss präzise festgelegt werden, wie die Arbeitsplätze vernetzt werden: Anzahl und Position von Datenanschlüssen (Ethernet-Dosen), Router- und Switch-Standorte, WLAN-Abdeckung, Serverräume, Kabelführungen (Bodenkanäle, Brüstungskanäle oder Unterflursysteme). Für jedes Cluster von Arbeitsplätzen plant man in der Regel Bodentanks oder Kabelauslässe, die sowohl Strom- als auch Datenanschlüsse enthalten. Die Normen der Reihe EN 50173 (Verkabelung) oder die Richtlinien der DIN EN 50600 (für Rechenzentren, falls relevant) können herangezogen werden. Wichtig ist, genügend Bandbreite einzuplanen – z.B. Glasfaser-Anbindung für große Büros – und Redundanzen (zweiter Netzwerkanschluss) für kritische Bereiche vorzusehen. Auch die WLAN-Ausleuchtung wird heute in Planung berücksichtigt: oftmals werden in der Deckenplanung Access-Point-Standorte vermerkt, damit in allen Bereichen kabelloser Zugang verfügbar ist.
Neben der passiven Infrastruktur geht es auch um aktive Technik im Büro: Konferenztechnik wie Videokonferenzsysteme, digitale Whiteboards, Raumbuchungssysteme etc. sind mittlerweile Standard in vielen Büros. In LPH 5 bedeutet das, entsprechende Anschlüsse (Strom, Daten, ggf. Lautsprecherkabel) in Besprechungsräumen vorzusehen und z.B. Nischen oder Möbeleinbauten für Bildschirme und Projektoren zu planen. Ein durchdachtes Konzept stellt sicher, dass Konferenzräume plug-and-play-fähig sind, d.h. Nutzer mit minimalem Aufwand Meetings abhalten können (Anschlussmöglichkeiten für Laptops an Tischanschlussfeldern, integrierte Kameras und Mikrofone).
Gebäudeautomation ist ein weiterer Bereich der Digitalisierung: Viele Bürogebäude verfügen über ein zentrales Steuerungssystem (GLT oder Smart-Building-System), das Beleuchtung, Klima, Sicherheit und ggf. Belegung überwacht und regelt. Aus Architektensicht ist im Ausbauplan festzulegen, welche Sensoren und Aktoren wo sitzen – z.B. Präsenzmelder für Licht und Klimasteuerung in Räumen, Zugangskontrollleser an Türen, digitale Thermostate, Brandmelder und so weiter. All diese Elemente werden in den Grundrisszeichnungen verortet und im Elektroschema dargestellt. Eine besondere Rolle spielt heutzutage auch die Raumbelegungs- und Buchungstechnik: In flexiblen Büros (Stichwort Desk Sharing) werden oft Sensoren oder Apps eingesetzt, um Arbeitsplätze oder Räume zu buchen. Während LPH 5 mehr die bauliche Seite behandelt, könnten dennoch Infrastrukturen wie Strom/Daten für solche Sensoren an jedem Arbeitsplatz vorgesehen werden.
Neue Konzepte wie IoT (Internet of Things) halten Einzug: Smarte IoT-Geräte können z.B. die Nutzung von Arbeitsplätzen erfassen (Belegungsmelder in Stühlen oder Schreibtischen) oder Umgebungsdaten messen (Luftqualitätssensoren). Diese Technik kann später im Facility Management wertvolle Daten liefern, etwa um Flächen optimal auszulasten. Ein Architekt sollte daher in der Planung vorausschauend Leerrohre oder Netzwerkknoten an strategischen Punkten vorsehen, auch wenn bestimmte Sensorik erst zukünftig installiert wird. So bleibt das Büro „digitalisierbar“, ohne nachträglich Wände aufstemmen zu müssen.
In der Planungskommunikation selbst setzt LPH 5 ebenfalls auf Digitalisierung: Der Abgleich mit Fachplanern läuft idealerweise in einem BIM-Modell, wo Architekt, TGA-Planer, Statiker etc. ihre Bauteile eintragen. Dadurch können Kollisionen automatisiert erkannt werden (z.B. ein Lüftungskanal kollidiert mit einer abgehängten Leuchte) und früh behoben werden. Digitale Tools ermöglichen auch virtuelle Rundgänge durch das geplante Büro (VR-Anwendungen), was dem Bauherrn die Möglichkeit gibt, das Konzept noch vor Bau visuell nachzuvollziehen. Solche Technologien gehören zwar methodisch zum Planungsprozess und weniger zum Inhalt der Planung, sind aber in einer modernen Habilitationsbetrachtung erwähnenswert.
Es ist die Aufgabe des Planers, die moderne IT- und Kommunikationsinfrastruktur fest in das Gebäudekonzept zu integrieren. Das umfasst sowohl Hardware (Serverraum, Verkabelung, Endgerätepositionen) als auch die bauliche Integration von Displays, Sensoren und sonstiger digitaler Ausstattung. Ein zukunftsfähiges Büro sollte technologisch flexibel sein – d.h. Reserven für zusätzliche Leitungen oder Geräte haben – und zugleich sicher (Stichwort Datensicherheit, Zugangskontrolle). In LPH 5 fließen diese Überlegungen in detaillierte Ausführungspläne und ein oft seitenlanges Leistungsverzeichnis für die Elektrotechnik/IT, damit bei der Umsetzung keine Lücken bleiben.
Möbel- und Arbeitsplatzgestaltung
Die Möblierung eines Büros ist im Ausführungsplanungsstadium zwar häufig nicht bis ins letzte vom Architekten geplant (manchmal übernimmt der Bauherr oder ein Innenarchitekt die konkrete Möbelauswahl), aber die Grundlagen dafür werden sehr wohl gelegt. In LPH 5 erstellt der Architekt in der Regel Möblierungspläne, die für jede Raumzone eine beispielhafte Einrichtung vorsehen – zumindest hinsichtlich Dimensionen und Anordnung. Dies dient mehreren Zwecken: Zum einen lässt sich damit überprüfen, ob die geplanten Räume tatsächlich ausreichend Platz für die vorgesehenen Personen und Funktionen bieten (Stichwort Möblierungsprobe). Zum anderen können darüber Schnittstellen geplant werden (z.B. Stromanschlüsse genau dort, wo später Schreibtische stehen).
Arbeitsplatzgestaltung bedeutet, dass jeder Mitarbeiter einen optimal eingerichteten Platz erhält. Das umfasst Schreibtisch, Stuhl, Stauraum (Rollcontainer, Schränke), EDV-Ausstattung und ggf. persönliche Beleuchtung (z.B. Schreibtischleuchte). In der Ausführungsplanung wird festgehalten, welche Möbel vorgesehen sind und wo sie positioniert werden. Immer häufiger werden höhenverstellbare Schreibtische als Standard eingeplant – in vielen Büros gehört ein elektrisch höhenverstellbarer Tisch zur Grundausstattung jedes Arbeitsplatzes, um Ergonomie zu fördern. Auch Doppelarbeitsplätze (Bench-Systeme) sind gängig, wobei dann z.B. Kabelkanäle oder Trennwände zwischen den Plätzen eingezeichnet werden müssen.
Bei der Möblierung spielen Normen und Richtlinien eine Rolle, die die Abmessungen und Eigenschaften betreffen. Beispielsweise nennt DIN EN 527 ergonomische Anforderungen an Bürotische (Höhenverstellungsspanne, Beinfreiheit), DIN EN 1729 – eigentlich für Schulen – wird im FM-Connect-Kontext als Ergonomie-Norm erwähnt, jedoch für Büros sind eher DIN 4554 (historisch) oder die EN 1335 für Bürostühle relevant. Wichtig ist, dass Architekten dafür sorgen, dass „alle Arbeitsplätze mit ergonomischen Möbeln […] ausgestattet sind“, d.h. die Möblierungskonzepte basieren auf Produkten, die diese Normen erfüllen. Oft wird in der Ausschreibung der Möbel auf solche Normen verwiesen (z.B. „Bürodrehstuhl nach DIN EN 1335, GS-zertifiziert“).
Ein weiterer Aspekt ist die Stauraumplanung: Jedes Büro braucht eine gewisse Anzahl Schränke, Regale oder Lockers (insbesondere bei Desk Sharing, wo Mitarbeiter persönliche Fächer brauchen). In LPH 5 werden entsprechende Schreinerpläne oder Möbellisten erstellt. Einbauschränke an Wänden, Teeküchenmöbel, Empfangstheken etc. gehören ebenfalls dazu. Hier muss auf passende Materialien und robuste Ausführung geachtet werden, besonders bei hoher Beanspruchung. Arbeitsstättenrichtlinien fordern z.B., dass keine scharfen Ecken und Kanten hervorstehen (Verletzungsgefahr) und dass Möbel kippsicher verankert sind, falls sie groß sind.
Arbeitsplatzgestaltung beinhaltet auch kleine Details: Wo hängt das Whiteboard? Gibt es eine Pinnwand? Sind genügend Ablageflächen vorhanden? In modernen Großräumen werden statt fester individueller Ablagen oft Teamablagen oder digitale Ablagen genutzt, aber zumindest sollten in der Planung Flächen für Druckerstationen, Postfächer etc. berücksichtigt werden. Auch Pflanzen als Einrichtungselemente können vorgesehen werden (Pflanzeninseln zur Raumtrennung oder Begrünung für das Raumklima). Solche Dinge können im Ausführungsplan vermerkt werden, um dem späteren Innenausbauer oder Nutzer eine Leitlinie zu geben.
Eine besondere Rolle spielt die Gestaltung von Gemeinschaftsarbeitsplätzen wie Besprechungsräumen oder Coworking-Zonen. Hier plant man oft einen großen Tisch (Konferenztisch) mit entsprechenden Bestuhlungskapazitäten, eventuell modulare Möbel, die man umstellen kann. LPH 5 beinhaltet z.B. die Festlegung von Bodendosen an solchen Tischen und die Positionierung von Bildschirmen oder Projektionsflächen. Auch für Seminarräume im Unternehmen muss die Möblierung (Tischanordnung, Stapelstühle etc.) mitbedacht werden, um die nötige Flexibilität (z.B. Stapelbarkeit und Lagerort für überschüssige Stühle) einzuplanen.
Schlussendlich stellt die Ausführungsplanung sicher, dass Mensch und Möbel gut zusammenpassen: Jeder Arbeitsplatz wird so durchgeplant, dass niemand beengt sitzt, dass Blickbeziehungen stimmen (z.B. kein Mitarbeiter sitzt mit dem Rücken zur häufig genutzten Bürotür ohne Möglichkeit, die Tür im Blick zu haben, was psychologisch ungünstig wäre), und dass Arbeitsmittel ergonomisch angeordnet sind. Falls die konkrete Möblierung erst später durch den Bauherrn festgelegt wird (z.B. in einem separaten Beschaffungsvorgang), sollte der Architekt zumindest Mindestanforderungen und Beispiellayouts liefern, damit die spätere Einrichtung reibungslos in die vorbereitete Infrastruktur passt. Die Checkliste am Ende dieser Arbeit wird hierfür gezielte Prüfpunkte aus Architekten- und Bauherrensicht liefern.
Technische Gebäudeausstattung im Büroausbau
Unter technischer Ausstattung werden hier die gebäudetechnischen Installationen zusammengefasst, die für ein funktionierendes Büro essenziell sind. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Elektrotechnik, Heizung/Lüftung/Klima (HLK) und IT-Netzwerk, welche bereits in vorigen Abschnitten thematisiert wurden, aber hier nochmals strukturiert betrachtet werden sollen. In Leistungsphase 5 müssen Architekt und Fachingenieure gemeinsam sicherstellen, dass all diese technischen Systeme detailliert geplant, koordiniert und auf die Büronutzung abgestimmt sind.
Elektroinstallation und Beleuchtungstechnik
Die elektrische Infrastruktur eines Büros umfasst Stromversorgung, Beleuchtung, Sicherheits- und Kommunikationstechnik. In LPH 5 werden dafür Stromlaufpläne und Installationspläne erstellt. Wichtig für Büroflächen ist eine ausreichende Anzahl an Steckdosen an jedem Arbeitsplatz (oft Doppelsteckdosen für IT und sonstige Geräte). Häufige Richtgröße: mindestens 3–4 Steckdosen pro Arbeitsplatz, plus zusätzliche für gemeinschaftliche Geräte (Drucker, Kaffeemaschine, etc.). Diese Positionen werden im Grundriss festgelegt, z.B. als Bodentank neben jedem Schreibtisch oder Brüstungskanäle entlang der Wände. Auch Stromkreise werden aufgeteilt: Um z.B. Beleuchtung separat schalten zu können, oder kritische Geräte (Server) an gesonderte Kreise mit USV zu hängen.
Die Beleuchtungstechnik wurde im Abschnitt Tageslicht schon qualitativ beschrieben. Aus elektrotechnischer Sicht wird in LPH 5 festgelegt, welche Leuchten mit welchen Lasten wo angeschlossen werden. Es werden Leuchtenlisten erstellt (Typ, Leistung, Steuerungsart) und Dimmkreise definiert. Notbeleuchtung (Sicherheitsleuchten) muss nach Arbeitsstättenrecht in jeder notwendigen Fluchtrichtung vorhanden sein – die Planung sieht in Fluren und größeren Räumen daher Notleuchten bzw. Rettungszeichenleuchten vor, die an die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen werden.
Ein Bürogebäude benötigt außerdem eine Brandschutztechnik (Brandmeldeanlage, Alarmierung). In der Ausbauplanung müssen z.B. Rauchmelder in jedem Raum an der Decke positioniert werden (Anforderungen nach DIN VDE 0833 und Bauordnung). Diese sind zwar klein, aber in der Koordination der Deckeneinbauten zu berücksichtigen (nicht zu nah an Lüftungsauslässen etc.). Ähnliches gilt für Sprechanlagen oder Sound-Systeme, falls es z.B. ein Evakuierungsalarm via Lautsprecher gibt – in manchen Großraumbüros werden solche Systeme integriert.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Konferenzräumen und Spezialbereichen: Hier kommen oft Medientechnik-Racks hinzu, motorisierte Leinwände, spezielle Beleuchtungsszenarien (dimmbar, verschiedene Kreise für Präsentation vs. Diskussion). LPH 5 stellt sicher, dass die dafür nötigen Leitungen und Anschlüsse (z.B. HDMI-Kabel zu Beamerdeckenstandorten, Steuerleitungen für Medientechnik) vorgesehen sind. Eine Schaltschrankplanung zeigt, wie all diese Komponenten im Verteiler untergebracht werden, und eine Belegungsplanung für Kabeltrassen stellt sicher, dass genug Platz für alle Kabel ist.
IT- und Kommunikationsinfrastruktur
Die Digitalisierung des Büros erfordert, wie bereits dargestellt, ein dichtes Netz an Datenverbindungen. In LPH 5 arbeiten Architekt und IT-Fachplaner zusammen, um die passive Netzwerktechnik (Kabel, Dosen, Verteiler) zu planen. Wichtig ist die strukturierte Verkabelung: meist werden CAT-6A oder CAT-7 Kupferkabel für die letzten Meter vom Patchfeld zum Arbeitsplatz verlegt, häufig im Doppelpack (2 Anschlüsse pro Arbeitsplatz). Die Dosen werden so eingezeichnet, dass jeder Mitarbeitende in Reichweite (≤ 2 m) einen Anschluss hat. Für zentrale WLAN-Access-Points kommen ebenfalls Dosen unter der Decke an definierten Stellen. Glasfaser kann für Etagen-Backbones eingeplant sein oder für besondere Arbeitsplätze mit sehr hohem Datentransfer.
In großen Büros sind oft Serverräume oder Netzwerkverteilerräume auf der Etage platziert. Diese benötigen spezielle Planung: Klimatisierung (idealerweise 22 °C konstant, geringe Luftfeuchte), Doppelboden für Kabelmanagement, Brandschutz (ggf. automatische Löschanlage). In LPH 5 wird genau festgelegt, wo die 19″-Schränke stehen, wie viele es gibt und wie die Leitungswege dorthin verlaufen (Steigetrassen, Bodentrassen). Da IT und Elektro eng verwoben sind, geschieht die Planung heute häufig integrativ: z.B. werden Kombinationsdosen installiert, die Strom und Daten gemeinsam führen.
Auch die Telekommunikation (Telefonanlagen) ist Teil der IT-Infrastruktur. Zwar läuft vieles über IP-Telefonie, aber dennoch müssen ggf. Telefondosen oder -endgeräte vorgesehen werden, insbesondere für Konferenztelefone oder Faxgeräte (sofern noch nötig).
Zunehmend bedeutend wird die Gebäudevernetzung: IoT-Geräte (Sensoren, Aktoren) werden über Netzwerk oder eigene Protokolle (KNX, DALI, BACnet etc.) angebunden. In LPH 5 legt der Planer z.B. einen KNX-Bus fest, der alle Jalousien verbindet, oder ein DALI-System zur Lampensteuerung. Diese Netzwerke müssen topologisch geplant und in den Schaltschrank eingebunden werden. Hier ist fächerübergreifende Abstimmung wichtig: Der Elektroplaner kümmert sich oft auch um KNX (für Beleuchtung, Verschattung), während der HKL-Planer BACnet für die Klimaanlage nutzt – beide Systeme sollen aber koordiniert sein, damit später eine zentrale Bedienung möglich ist.
Heizung, Lüftung und Klima (HLK)
Die HLK-Technik wurde im Abschnitt Raumklima funktional erläutert. In der technischen Ausstattung möchten wir betonen, dass in LPH 5 alle Anlagenkomponenten präzise verortet und bemessen werden. Heizkörper oder Kühlsegel werden in den Plänen eingetragen, inklusive Dimensionen. Bei einer Klimaanlage mit Kanälen wird jedes Lüftungsgitter, jedes Thermostat, jeder Kühlbalken eingezeichnet. Der Architekt achtet darauf, dass diese Elemente gestalterisch integriert sind – etwa dass ein Deckenkühlsegel auch als Gestaltungselement taugt, oder dass Radiatoren unter Fensterbänken verschwinden. Wichtig: Revisionierbarkeit – Wartungsklappen für Ventile, Revisionsöffnungen in abgehängten Decken für Brandschutzklappen – müssen in LPH 5 ebenfalls festgelegt werden, damit die Technik zugänglich bleibt.
Eine Herausforderung ist stets die Koordination der Gewerke: In der abgehängten Decke tummeln sich Lüftungskanäle, Sprinklerleitungen, Elektrokabel, Lampen, Sensoren. Damit hier nichts kollidiert, fertigt man in LPH 5 häufig eine Deckenspiegelplanung oder ein Koordinationsmodell an, wo alle diese Komponenten zusammengeführt werden. So kann z.B. vermieden werden, dass ein Lüftungskanal genau dort läuft, wo ein Deckeneinbauleuchte geplant ist, oder man plant die Abstände so, dass beides Platz hat. In komplexen Fällen wird die Höhe der Zwischendecke angepasst oder die Leitungsführung geändert – all das passiert in dieser Phase.
Sanitärtechnik spielt im reinen Bürobereich eine etwas geringere Rolle, wird aber erwähnt der Vollständigkeit halber: Teeküchen benötigen Wasseranschluss und Abwasser (Planung von Leitungsführung, meistens an Schächte angebunden). Sozialbereiche wie WCs und Duschen liegen oft außerhalb der Bürofläche oder am Rand – deren detaillierte Planung gehört auch zu LPH 5, mit Ausstattung (Sanitärgegenstände), Belüftung etc., aber das sprengt hier den Schwerpunkt, der ja „ausschließlich auf Büroflächen“ liegen soll.
Zusammengefasst stellt die technische Ausstattung sicher, dass alle versorgungstechnischen Anlagen und elektrotechnischen Einrichtungen durchdacht eingeplant sind. In der Ausführungsplanung werden Pläne der technischen Ausrüstung mit den Architekturplänen koordiniert und integriert. Der Architekt als Objektplaner muss die Leistungen der Fachingenieure integrieren, sodass ein stimmiges Gesamtpaket entsteht – alle Dosen, Geräte und Auslässe sind am richtigen Ort, in der richtigen Anzahl und Größe. Dieser integrale Planungsansatz minimiert spätere Konflikte auf der Baustelle und garantiert, dass das Bürogebäude am Ende reibungslos funktioniert.
Nachhaltigkeit und Flexibilität
Nachhaltigkeit ist in der heutigen Architektur nicht mehr wegzudenken, gerade auch bei Innenausbauten und Bürokonzepten. Nachhaltigkeit und Flexibilität gehen oft Hand in Hand: Ein Büro, das an wechselnde Anforderungen angepasst werden kann, muss weniger oft komplett umgebaut werden und bleibt länger nutzbar – das ist nachhaltig im Sinne der Ressourcenschonung.
Nachhaltige Büroplanung umfasst mehrere Dimensionen: die ökologische, die ökonomische und die sozio-kulturelle Qualität. Ökologisch steht im Vordergrund, Materialien und Systeme zu wählen, die den Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen minimieren. In LPH 5 werden beispielsweise Materialien endgültig festgelegt – hier sollte auf umweltfreundliche, emissionsarme Produkte geachtet werden. Etwa: Möbel aus FSC-zertifiziertem Holz, Bodenbeläge mit dem Blauen Engel (geringe VOC-Emissionen), Wandfarben ohne Lösemittel. Wo möglich, können Recyclingmaterialien oder wiederverwendbare Komponenten eingesetzt werden (z.B. modulare Teppichfliesen, die austauschbar sind). FM-Connect betont die Nutzung umweltfreundlicher Materialien und energieeffizienter Systeme in modernen Büros. Das betrifft auch die technische Ausstattung: energiesparende LED-Leuchten, Präsenzsteuerung für Licht, hocheffiziente Klimageräte (mit guter Jahresarbeitszahl), Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen, etc. – all diese Entscheidungen fallen in LPH 5. Zudem kann der Architekt Anforderungen definieren wie „Elektrogeräte mindestens Energieeffizienzklasse A“ oder „Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial“ für Klimaanlagen.
Flexibilität ist ein Nachhaltigkeitsfaktor, weil er die Nutzungsdauer verlängert. In LPH 5 kann Flexibilität gefördert werden, indem z.B. nichttragende Wände variabel gestaltet werden (Systemtrennwände, die man versetzen kann), oder indem der Ausbau entkoppelt vom Baukörper konzipiert wird (Stichwort Open Building-Prinzip). Ein Hohlraumboden für freie Verkabelung ermöglicht Umbauten, ohne den Estrich aufzustemmen. Abgehängte Decken mit Schienensystem können Leuchten und Lüftung leicht neu positionieren. Solche Maßnahmen kosten initial etwas mehr, zahlen sich aber aus, wenn das Büro in Zukunft umorganisiert wird.
Auch die Möblierung trägt zur Flexibilität bei: modulare Möbel, die mehrfach verwendbar sind, mobile Wände auf Rollen, höhenverstellbare Tische (die auch mal als Stehtisch für kurze Meetings dienen können). In LPH 5 kann vorgesehen werden, solche Elemente fest zu beschaffen oder zumindest die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen (z.B. genügend Lagerfläche, um mal Möbel zwischenzulagern, oder einen Bodenbelag, der auch im veränderten Layout überall gleich vorhanden ist und nicht ausgespart wurde).
Ein oft genutztes Konzept für Nachhaltigkeit im Innenausbau ist Cradle-to-Cradle oder Design for Disassembly: Also Materialien so auszuwählen, dass sie am Lebensende recycelbar sind, und Verbindungen so zu gestalten, dass man sie zerstörungsfrei lösen kann. Beispielsweise könnten Trennwände geschraubt statt geklebt werden, Teppichfliesen geklettet statt verklebt, etc. In LPH 5 würde man solche Vorgaben in die Leistungsbeschreibung schreiben (z.B. „Teppichfliesen lose verlegbar, ohne vollflächige Verklebung“).
Die Energieeffizienz spielt ebenfalls eine Rolle: Neben der Gebäudetechnik (die in Neubauten oft außerhalb der Architektenleistung im Gesamtenergiekonzept behandelt wird) kann auch im Büroinnenausbau etwas getan werden, z.B. Sensorik zur Optimierung. FM-Connect nennt als Trend die Nutzung von Smart-Building-Technologien zur Energieoptimierung. Das kann heißen: intelligente Steckdosenleisten, die PCs nach Feierabend abschalten, oder ein Raumbuchungssystem, das ungenutzte Bereiche erkennt und dort automatisch Licht/Heizung reduziert. Solche Lösungen tangieren LPH 5, indem Schnittstellen geschaffen werden (IT-Anbindung, Schaltungen).
In manchen Projekten strebt der Bauherr eine Nachhaltigkeitszertifizierung an (DGNB, LEED, BREEAM). Dann enthält LPH 5 auch das Einarbeiten der entsprechenden Kriterien in die Planung: z.B. DGNB-Kriterien wie TEC1.6 Zirkuläres Bauen, PRO1.5 BIM etc., was voraussetzt, dass alle verwendeten Materialien dokumentiert sind und Rückbaukonzepte bestehen. Auch Nutzerkomfort (Akustik, Luft, Licht) ist Teil von Nachhaltigkeit – das haben wir in den jeweiligen Abschnitten adressiert, es schlägt sich aber auch in Zertifizierungspunkten nieder.
Zusammenfassend geht es bei Nachhaltigkeit und Flexibilität darum, ein zukunftsfähiges Büro zu planen: Eines, das energiesparend im Betrieb ist, wenig Ressourcen in Bau und Unterhalt verbraucht und an veränderte Anforderungen anpassbar ist, ohne große Umbauten. Die Ausführungsplanung muss diese Prinzipien konkret umsetzen, sei es durch Materialwahl, modulare Bauweisen oder Integrationsmöglichkeiten für zukünftige Technik. In der nachfolgenden Checkliste sind Prüfpunkte enthalten, die Architekten und Bauherren helfen, Nachhaltigkeits- und Flexibilitätsaspekte systematisch zu kontrollieren.
Vorgaben und Normen
Bei der Planung von Büroflächen sind zahlreiche Normen, Richtlinien und gesetzliche Vorgaben zu beachten. Einige wurden bereits in den thematischen Kapiteln genannt; dieser Abschnitt soll die wichtigsten zusammenfassend auflisten, um ein Nachschlagewerk für LPH 5 zu bieten. Sowohl Architekten als auch Bauherren/Projektsteuerer sollten mit den Grundlagen vertraut sein, damit die Ausführungsplanung normkonform und abnahmefähig ist.
Arbeitsstättenrecht:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Rechtliche Grundlage, fordert u.a. ausreichende Flächen, Luftraum, Beleuchtung, Klimatisierung, Sicherheitseinrichtungen in Arbeitsstätten. Konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen: Grundflächen und Bewegungsflächen in Büros (Richtwert 8–10 m² je Arbeitsplatz, min. 8 m² + 6 m² für weitere Arbeitsplätze); lichte Raumhöhen (meist 2,50–3,00 m je nach Raumgröße).
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände: Feuerlöscher, Fluchtwege, Brandschutz in Arbeitsstätten.
ASR A3.4 Beleuchtung: Anforderungen an Tageslicht und künstliche Beleuchtung, z.B. Tageslichtquotient > 2 %, Sichtverbindung nach außen, Blendfreiheit, Beleuchtungsstärken nach Tätigkeit.
ASR A3.5 Raumtemperatur: Temperaturbereiche 20–26 °C, Maßnahmen ab 26 °C, max. 30 °C.
ASR A3.6 Lüftung: Frischluftversorgung (z.B. 20–30 m³/h pro Person), CO₂-Grenzwerte (~1000 ppm Richtwert).
ASR A3.7 Lärm: zulässige Lärmpegel je Tätigkeit, insb. 55 dB(A) für Büro-Tätigkeiten mit hoher Konzentration; fordert raumakustische Maßnahmen bei offenen Räumen.
ASR A4.1 Sanitärräume, A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume etc., für Vollständigkeit (Teeküchen, Pausenbereiche).
Ergonomie und Büroeinrichtung:
DIN EN ISO 9241 – Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten:
Teil 5: Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Tisch, Stuhl, Bildschirmaufstellung etc.).
Teil 6: Gestaltung der Arbeitsumgebung – beleuchtet optimale Licht-, Lärm- und Klimawerte für Bildschirmarbeit.
Weitere Teile (110, 303, 304, etc.) zu Software, Anzeigeeigenschaften, etc., tangieren IT-Ausstattung.
DIN 33402-2: Körpermaße (Perzentile) der Deutschen – Grundlage für Möbeldimensionierung.
DIN EN 527 (Möbel - Bürotische) und DIN EN 1335 (Bürostühle) legen Maßbereiche und Verstellbereiche für ergonomische Möbel fest. Einhaltung sichert z.B. GS-Zeichen bei Bürostühlen.
DIN EN 1729 eigentlich Schulmöbelnorm, wird aber auch in Kontext Ergonomie erwähnt.
DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden“: keine Norm, aber praxisnahes Regelwerk der Unfallversicherung mit Empfehlungen zu Einrichtung, Beleuchtung, Klima, Organisation.
VDI 2569: Richtlinie zur Raumakustik im Büro – gibt Planungs- und Bewertungsmaßstäbe für Schallschutz und akustische Gestaltung, besonders relevant für Open Space.
DIN 4109 und VDI 3728: Schallschutz im Hochbau, inkl. Büros, mit Mindest- und erhöhten Anforderungen an Schalldämmung.
DIN 18041 (Hörsamkeit in Räumen): Relevant für Akustik in Konferenzräumen (Nachhallzeit-Kurven).
Technische Gebäudeausrüstung Normen:
DIN VDE 0100 Reihe: elektrische Anlagen in Gebäuden (Sicherheit, Dimensionierung).
DIN EN 12464-1: Beleuchtungsnorm (Innenbeleuchtung), enthält Werte für Beleuchtungsstärke, Blendung, Farbwiedergabe.
DIN EN 13032, DIN 5035: ergänzend Licht und Lampen, z.B. Messverfahren.
DIN 1946-2: Raumlufttechnik für Behörräume und Büros, definiert Luftqualitätsstufen, Luftmengen etc..
DIN EN 16798-1 (früher EN 15251): Kriterien für Innenraumluftqualität, thermischen Komfort, Beleuchtung und Akustik – ersetzt teils die EN 15251, klassifiziert Gebäude in Kategorien (A, B, C) mit bestimmten Komfortparametern.
DIN 18040 Teil 1: Barrierefreies Bauen – öffentlich zugängliche Gebäude, teils anwendbar auf größere Bürobauten (z.B. barrierefreier Zugang, Wendebereiche für Rollstühle, Kontraste bei Glaswänden, taktile Beschilderung).
DIN 140-4 (falls relevant für Büro-Küche: Schallschutz von Küchengeräten), DIN EN 60529 (IP-Schutzarten für Elektroteile).
Arbeitsstättenregel ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung (für Fluchtwegschilder, Brandschutzkennzeichnung in Büros).
ArbStättV Anhang: fordert z.B. auch eine Erholungsmöglichkeit im Freien, wenn möglich – daher manchmal Außen-Pausenbereiche in Bürokomplexen, was in Planung berücksichtigt werden kann.
Verträge und Qualität:
HOAI (Honorarordnung) selbst ist keine technische Norm, aber definiert Leistungen (LPH 5 siehe oben).
AHO Schriftenreihe Nr. 4 liefert Leistungsbilder für Projektsteuerer, die in LPH 5 einen Plancheck machen sollen (qualitative Prüfungen).
Bauordnungen der Länder und Musterbüro-Richtlinien: regeln bauaufsichtliche Aspekte (z.B. zweite Rettungswege, Brandabschnitte, max. Flur- oder Raumlängen in Großraumbüros bevor ein zweiter Ausgang nötig ist, etc.). Architekt muss gewährleisten, dass sein Ausführungsplan auch bauordnungsrechtlich konform ist.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, zeigt aber die Fülle an Vorgaben, die eine Büroplanung beeinflussen. Ein Architekt in LPH 5 muss sich auf dem aktuellen Stand der Normen halten und die relevanten Passagen kennen. Ebenso empfiehlt es sich für den Bauherrn/Projektsteuerer, zumindest die Kernpunkte zu kennen oder einen Fachberater hinzuziehen, der die Planung auf Normeinhaltung prüft. Die später folgende Checkliste greift einige Normthemen gezielt auf, um eine praktische Prüfgrundlage zu bieten.
Kommunikation mit Fachplanern und Bauherrn
Komplexe Büroprojekte erfordern die enge Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen. Der Architekt übernimmt dabei die Rolle des Koordinators und Vermittlers zwischen den Beteiligten. Bereits in frühen Leistungsphasen werden Fachplaner hinzugezogen (z.B. TGA-Ingenieure für Klima/Elektro, Statiker, Brandschutzgutachter), aber gerade in LPH 5 ist die Abstimmung intensiv: Die Entwürfe aller Fachgewerke liegen vor und müssen zu einem konsistenten Ausführungsplan zusammengeführt werden.
Eine klare Kommunikation mit den Fachplanern ist essentiell, um Widersprüche oder Lücken zu vermeiden. Praktisch bedeutet das: regelmäßige Koordinationsbesprechungen, oft wöchentlich, in denen der Architekt und die Fachingenieure Zeichnungen abgleichen. Dank BIM oder digitalem Datenaustausch können alle auf dem aktuellen Planungsstand arbeiten. Dennoch müssen Verantwortlichkeiten klar sein. Eine Checkliste oder ein Leistungsschnittendokument (wie vom AHO-Fachkommission TGA entwickelt) kann klären, wer welche Details plant – zum Beispiel ob die genaue Position der Kabeltrassen der Elektroplaner oder der Architekt festlegt, oder wer die Brandschutzklappen dimensioniert. Durch solche Absprachen werden Doppelplanungen oder Verantwortungsdiffusion vermieden.
Der Architekt hat nach ständiger Rechtsprechung eine Überwachungs- und Koordinationspflicht gegenüber den Fachplanern. Das heißt, er muss nicht jede Berechnung nachrechnen, aber er muss aktiv darauf hinwirken, dass die Fachplaner ihre Leistung vollständig und passend erbringen. Bemerkt er Unstimmigkeiten (z.B. ein Lüftungskanal, der durchs Fenster gezeichnet wurde), muss er nachhaken und Korrektur verlangen. Diese Sorgfaltspflicht minimiert nicht nur Planungsfehler, sondern auch die eigene Haftung.
Neben technischen Koordinationsthemen ist auch die Terminabstimmung wichtig: In LPH 5 arbeiten oft viele gleichzeitig am Projekt, und der Architekt muss einen Zeitplan erstellen, wann welche Information vorliegen muss (z.B. Möblierungsplanung fertig, damit Elektro darauf abgestimmt Kabelauslässe planen kann usw.). Änderungen einer Seite (etwa der Bauherr wünscht doch eine andere Raumaufteilung) muss der Architekt sofort an alle Fachleute kommunizieren, damit alle Pläne aktualisiert werden – hier helfen Änderungsmanagement und Versionskontrolle.
Die Kommunikation mit dem Bauherrn (bzw. dessen Projektsteuerer) ist in dieser Phase ebenfalls intensiv, aber etwas anders geartet als in der Entwurfsphase. Es geht weniger um Grundsatzentscheidungen (die sollten gefallen sein), sondern um Detailabstimmungen und das Sicherstellen, dass die Planung den Erwartungen entspricht. Der Architekt präsentiert dem Bauherrn Ausführungspläne, oft aufgeteilt nach Gewerken oder Bereichen, und holt Freigaben ein. Beispielsweise: Abstimmung von Materialmustern (Bodenbelag, Wandfarbe, Leuchten-Design), Fixierung der Möblierung (falls Architekt hier beratend tätig ist, z.B. Bemusterung von Bürostühlen mit dem Kunden), Änderungswünsche integrieren. Es ist ratsam, Abstimmungen zu protokollieren, damit es im Nachhinein keine Unklarheiten gibt, was beschlossen wurde.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Klärung der Nutzeranforderungen: Oft vertritt der Bauherr die Interessen der späteren Nutzer (Belegschaft). In Ausführungsplanung kann es hilfreich sein, Nutzervertretungen einzubeziehen – etwa den Betriebsrat oder eine Auswahl von Mitarbeitern – gerade wenn es um Arbeitsplatzgestaltung oder Umzugskonzepte geht. Zwar obliegt die Planung dem Architekten, aber eine transparente Kommunikation z.B. über die geplanten ergonomischen Maßnahmen oder die geplante Bürolayout-Philosophie („wie werden wir sitzen und arbeiten?“) kann die Akzeptanz erhöhen. Der Bauherr übernimmt hier Vermittlungsfunktion intern, der Architekt liefert die fachlichen Grundlagen.
Auch Genehmigungsbehörden oder Sachverständige kommunizieren in LPH 5 mit dem Planungsteam. Beispielsweise muss ein Brandschutzkonzept in Ausführungspläne umgesetzt und von der Behörde genehmigt werden, oder ein Prüfsachverständiger schaut auf die Statikpläne. Der Architekt fungiert als Ansprechpartner, leitet Anforderungen weiter und sorgt für Einarbeitung in die Planung.
Es verlangt LPH 5 vom Architekten ein hohes Maß an Kommunikation und Koordination. Idealerweise läuft der Informationsfluss so, dass alle auf dem gleichen Stand sind und der Bauherr regelmäßig informiert wird. Dadurch können Probleme früh erkannt werden und alle Beteiligten ziehen an einem Strang – unerlässlich für Qualität und Termintreue. In der Checkliste am Ende sind einige Kontrollpunkte aufgeführt, die sicherstellen sollen, dass Abstimmungen erfolgt sind (z.B. Freigabe durch Bauherrn liegt vor, Fachplanerplan mit Architektenplan abgeglichen etc.).
Fehlervermeidung und Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung in der Ausführungsplanung ist ein zentraler Schritt, um Fehler zu vermeiden, bevor sie auf der Baustelle teuer werden. Büroausbauten sind oft durch viele Wiederholungen (zahlreiche ähnliche Arbeitsplätze) gekennzeichnet – ein Fehler in der Planung kann sich also dutzendfach auswirken. Daher ist ein systematisches Plan-Checking unerlässlich.
In vielen Büros gibt es interne QS-Prozesse, z.B. Vier-Augen-Prinzip: Ein erfahrener Architekt prüft die Pläne des Bearbeiters, bevor sie rausgehen. Ebenso kann der Projektsteuerer des Bauherrn oder ein externer Fachplaner einen Plancheck durchführen. Dabei helfen Checklisten, wie sie auch in dieser Arbeit gefordert sind. FM-Connect beschreibt, dass das Prüfen der Ausführungsplanung ein Kernbestandteil der Projektsteuerung und Qualitätssicherung ist, um Planungsfehler, Normabweichungen und potenzielle Ausführungsmängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Genau diese Prävention ist das Ziel: Je früher ein Fehler entdeckt wird, desto kostengünstiger ist seine Korrektur.
Häufige Fehlerquellen in der Büro-Ausführungsplanung sind zum Beispiel:
Maßkoordination: Möbel passen nicht in Nischen, falsche Türanschlagsrichtung geplant, zu wenig Platz für Bewegungsflächen.
Kollisionsplanung: Lüftungskanal trifft auf Unterzug, Beleuchtung kollidiert mit Sprinkler, Steckdose hinter Schrank positioniert.
Vergessen von Anschlüssen: z.B. fehlende Steckdosen an Arbeitsplätzen, unzureichende Anzahl Datenports, kein Wasseranschluss in Teeküche eingeplant.
Brand- und Schallschutz übersehen: falsches Glas in Trennwänden (ohne Brandschutz, obwohl notwendig), Türen ohne Dichtungen (schlechter Schallschutz), fehlende Brandschutzklappen in Lüftungsschächten.
Normabweichungen: zu geringe Beleuchtungsstärke, zu hohe Lärmbelastung mangels Akustikdecke, Unterschreitung der Mindestfläche pro Arbeitsplatz, Nicht-Beachtung von Barrierefreiheit in WC etc.
Um solche Punkte systematisch abzuklopfen, wird in LPH 5 idealerweise pro Plan ein Prüfprotokoll erstellt. Dieses kann der Architekt selbst machen oder ein externer Prüfer. Dabei wird z.B. Zimmer für Zimmer durchgegangen: Stimmt die Türbreite? Sind alle Anschlüsse drin? Passen Möblierung und Heizung zusammen? – All das im Abgleich mit den Anforderungen und Normen.
Auf Bauherrenseite sollte ebenfalls eine Qualitätskontrolle stattfinden. Der Bauherr (bzw. Projektsteuerer) prüft, ob die Planung seine Vorgaben erfüllt hat: Enthält der Plan alle vertraglich vereinbarten Leistungen? Wurden spezielle Wünsche (z.B. besondere Design-Elemente oder betriebliche Anforderungen) berücksichtigt? Gibt es eventuell Mehrkosten, die auftauchen könnten? – Bei Abweichungen muss dies vor Ausschreibung geklärt werden.
Manche Fehler zeigen sich erst in der Ausführung – deshalb kann es hilfreich sein, schon in LPH 5 ausführende Firmen einzubinden (bei bestimmten Lösungen z.B. eine Trockenbaufirma um Rat fragen, ob eine Konstruktion so umsetzbar ist). Das ist gerade bei innovativen Lösungen sinnvoll, um Ausführungsfehler zu vermeiden.
Eine weitere Ebene der Qualitätssicherung ist die Freigabe von Materialien: Der Architekt sollte die vom Bauherrn ausgewählten (oder vorgeschlagenen) Materialien und Produkte auf ihre Eignung prüfen. Beispielsweise ob der vorgesehene Teppichboden die nötige Strapazierfähigkeit und Brandschutzklasse hat, oder ob die Wunschleuchte des Bauherrn auch die Normanforderungen erfüllt (z.B. Entblendung für Bildschirmarbeit). Hier muss notfalls beraten oder Alternativen vorgeschlagen werden.
Kurz vor Abschluss der Planung – Übergang zu LPH 6 (Ausschreibung) – kann ein Planungsreview im Team und mit dem Bauherrn sehr wertvoll sein: Alle Beteiligten treffen sich für einen Workshop und gehen die Planung komplett durch. Dabei werden letzte Unklarheiten beseitigt. Oft entstehen in solcher Runde noch Ideen zur Verbesserung oder Hinweise auf Kleinigkeiten, die bisher übersehen wurden.
Jeder Euro, der in Planungsqualität investiert wird, spart ein Vielfaches an Baukosten durch Änderungen oder Nacharbeiten. Daher sollte in keinem Projekt auf Planprüfung und Qualitätssicherungsmaßnahmen verzichtet werden. Die folgende Checkliste konkretisiert dieses Anliegen – sie listet detailliert Prüfpunkte auf, um die Ausführungsplanung für Büroflächen aus Architekten- und Bauherrensicht zu validieren. Anhand dieser Tabelle kann schrittweise kontrolliert werden, ob alle relevanten Aspekte in LPH 5 bedacht und umgesetzt wurden, bevor das Projekt in die Ausschreibungs- und Bauphase geht.
Checkliste Leistungsphase 5 – Büroflächen (Ausführungsplanung)
Nachfolgend eine strukturierte Prüfliste für die Leistungsphase 5, speziell auf Büroausbauten zugeschnitten. Die Tabelle ist zweigeteilt: In der ersten Spalte sind die Prüfpunkte bzw. Aspekte aufgeführt, die kontrolliert werden sollten. Die zweite Spalte beschreibt die Verantwortlichkeit des Architekten bzw. was dieser sicherstellen oder geprüft haben muss.
Checkliste Leistungsphase 5
Prüfpunkt | Architekt – zu prüfen/erledigen | Bauherr/Projektsteuerer – zu prüfen |
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Flächenplanung und Möblierung | Sind alle Räume gemäß Raumprogramm vorhanden und haben die erforderlichen Größen? Mindestflächen pro Arbeitsplatz (ca. 8–10 m² bzw. in Großraum 12–15 m²) eingehalten? Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen (~1,5 m² frei) gewährleistet? Möblierungsplan erstellt und in Pläne integriert (Schreibtische, Stühle, Schränke in korrekter Anzahl/Größe eingezeichnet)? | Überprüfen, ob die Büroaufteilung dem vereinbarten Konzept entspricht (Anzahl Büros, Teamflächen etc.). Kontrolle, ob geplante Raumgrößen den Erwartungen und ggf. betrieblichen Vorgaben genügen. Möblierungskonzept nachvollziehen: Passen die vorgesehenen Möbel zur Arbeitsorganisation (ausreichend Stauraum, richtige Tischanzahl)? |
Raumaufteilung und Wände | Alle Trennwände entsprechend den Anforderungen eingezeichnet (Lage, Maße, Wandstärken)? Richtiger Wandtyp gewählt (Schallschutz, Brandschutz wo nötig)? Flexible Wände (Systemtrennwände) dort vorgesehen, wo Flexibilität gewünscht? Türen richtig positioniert, Anschlagseite passend? Verglasungen in Wänden korrekt platziert (z.B. für Tageslicht in Innenzonen)? | Prüfen, ob Anordnung der Büros/Trennwände wie im Entwurf vereinbart. Sind Sonderbereiche (Chefzimmer, Konferenzräume) richtig dimensioniert und platziert? Wurden alle besprochenen Änderungen der Aufteilung umgesetzt? |
Flucht- und Rettungswege | Sind Fluchtwege in den Plänen ersichtlich und freigehalten (Mindestbreiten Flure, Türen nach außen aufschlagend in Fluchtrichtung)? Anzahl und Lage der Notausgänge geprüft (ggf. Zweitfluchtwege aus Großraumbüros)? Rettungswegführung mit Brandschutzkonzept konsistent? Notbeleuchtung/Rettungszeichen eingeplant? | Verifizieren, dass das Konzept des Brandschutzes umgesetzt ist: z.B. Fluchtwege markiert, keine Arbeitsplätze in Fluchtkorridoren geplant. Ggf. Brandschutzgutachter die Pläne prüfen lassen. Bauherr: Sicherstellen, dass das Personal die Fluchtwegsituation kennt (später Beschilderung, Übungen). |
Barrierefreiheit | Maßnahmen nach DIN 18040 eingeplant? (Z.B. Türbreiten ≥90 cm, keine Schwellen >2 cm, Wendekreise für Rollstuhl in wichtigen Räumen, barrierefreie WCs sofern gefordert, erreichbare Schalter/Bedienelemente in 85–105 cm Höhe). Zugang zu allen Bereichen stufenlos? | Prüfen, ob alle Personen (auch mit Behinderung) das Büro nutzen können: Ist der Haupteingang barrierefrei? Sind höhenverstellbare Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrer vorgesehen falls nötig? Ggf. Behindertenvertreter einbeziehen für Kontrolle. |
Ergonomie Arbeitsplätze | Arbeitsplatzgrößen und -anordnung ergonomisch? (Nicht zu nah an Wänden, genügend Tiefe für Bildschirmabstand, keine Blendung von Fenstern). Höhenverstellbare Tische und ergonomische Stühle in Planung berücksichtigt (bzw. Ausschreibungstexte)? Bildschirmpositionen in Möblierung plausibel (seitlich zum Fenster, Abstand ok)? Beleuchtung und Klima auf Arbeitsplatz ausgerichtet? | Kontrolle, ob die ergonomischen Standards aus Unternehmensrichtlinien erfüllt sind (falls vorhanden). Hat jeder Arbeitsplatz genug Fläche und Tageslicht? Eventuell Stichprobe mit realen Möbelmaßen machen (Simulation). Bauherr sollte sicherstellen, dass qualitativ hochwertige ergonomische Möbel beschafft werden entsprechend Planung. |
Tageslicht und Sichtverbindung | Fensterflächen ausreichend dimensioniert? Verhältnis Fensterfläche/Raumfläche ~1:10 erreicht? Alle dauerhaften Arbeitsplätze mit Sicht nach draußen (oder durch transparente Wände) ausgestattet. Blend-/Sonnenschutz für alle relevanten Fenster geplant (Jalousien, Rollos – Art und Steuerung festgelegt)? Innen liegende Räume: alternative Belichtung (Glaswände, Oberlichter) vorgesehen? | Nachvollziehen, ob gewünschte Transparenz erreicht wird (sind genug Glasflächen eingesetzt, offene Atmosphäre?). Prüfen, ob die Tageslicht-Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie erfüllt scheinen (ggf. Nachweis vom Architekten fordern). Ist der Sonnenschutz-Bedienkomfort für Nutzer bedacht (wer kann steuern, Zentralsteuerung)? |
Künstliche Beleuchtung | Beleuchtungskonzept geprüft: Erreichen alle Arbeitsbereiche ≥500 Lux gemäß DIN EN 12464-1? Leuchtenanordnung gleichmäßig und blendfrei (UGR-Werte eingehalten, z.B. <19 für Bildschirmarbeitsplätze)? Individuelle Steuerbarkeit vorgesehen (Einzelraum-Schaltungen oder -Regelungen vorhanden)? Notbeleuchtung nach Norm eingeplant (Piktogramme über Türen, min. 1 lx auf Boden)? | Sich vom Planer das Beleuchtungskonzept erklären lassen: Entspricht es den Vorstellungen (Lichtstimmungen, z.B. eher kühl/hell vs. warm)? Sind spezielle Bereiche (Konferenz, Empfang) angemessen beleuchtet und akzentuiert? Ggf. Bemusterung von Leuchten anfordern. Prüfen, ob Wartung bedacht ist (Leuchtmittel leicht zugänglich, Lebensdauer LED angegeben). |
Raumakustik | Akustikmaßnahmen vorgesehen und ausreichend? (Akustik-Decken mit Absorberklasse A/B in Großraumbüros, Teppichboden oder andere schalldämpfende Böden, ggf. Wandabsorber oder Akustikmobiliar). Offene Arbeitsbereiche: zoniert und mit Schallschirmen/Stellwänden geplant? Nachhallzeiten berechnet/geschätzt und im Soll-Bereich (z.B. ~0,5 – 0,8 s)? Schallschutz zwischen Räumen sichergestellt: Wände mit erforderlichem Schalldämmmaß (DIN 4109), Türen mit Dichtungen, evtl. doppelte Türanlagen für laute Räume? Prüfen, ob Kopierer/Technik in separaten Räumen akustisch abgeschirmt sind. | Hört der Bauherr auf Experten: Evtl. einen Akustiker die Planung bewerten lassen, vor allem bei großen offenen Büros. Selbst prüfen: Sind genug Maßnahmen erkennbar (nicht nur glatte harte Oberflächen überall)? Stimmen die vorgesehenen Materialien mit etwaigen Nachhaltigkeits- oder Designwünschen überein (z.B. keine abgehängte Decke gewünscht – wurden Alternativen für Akustik gefunden)? |
Thermischer Komfort | Heizung/Kühlung: Auslegungsdaten kontrollieren (Raumtemperatur soll 20–26 °C gehalten werden können). Sind Heizflächen (Heizkörper/Fußbodenheizung) in jedem Raum ausreichend dimensioniert? Falls Klimaanlage: Kühlauslässe in allen notwendigen Räumen vorhanden? Luftführung: Keine Arbeitsplätze direkt im Zug der Lüftung? Möglichkeit zur individuellen Temperaturregulierung vorgesehen (Thermostate in Räumen, regelbare Auslässe)? Sonnenschutz und Klimakonzept aufeinander abgestimmt (z.B. Sonnenschutz reduziert Kühlbedarf)? | Hinterfragen, ob das HLK-Konzept dem Nutzerbedürfnis entspricht: Wollen die Nutzer Fenster öffnen können (wurde das bedacht)? Gibt es Räume, die überhitzen könnten (Glasecke, Südfassade) – wurde hier extra Kühlung oder Sonnenschutz eingeplant? Bauherr kann Gutachten oder Simulationsnachweise verlangen bei Zweifel (Sommerfall-Simulation). |
Luftqualität | Falls mechanische Lüftung: Ist die Außenluftmenge pro Person angemessen (i.d.R. ~30 m³/h/Pers, höher bei Besprechungsräumen)? Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung und Filter geplant (für Energieeffizienz und Luftreinheit)? Position der Zu- und Abluftöffnungen sinnvoll (frische Luft im Aufenthaltsbereich, Abluft in WC/Kopierraum)? Bei Fensterlüftung: Sind Querlüftungsmöglichkeiten gegeben (gegenüberliegende Fenster, Türgitter) und Lüftungshinweise vorgesehen? | Bauherr sollte prüfen (lassen), ob das Lüftungskonzept praxistauglich ist: Keine stickigen Konferenzräume? Ist der Serverraum klimatisiert belüftet? Haben alle Zonen (auch z.B. Druckerräume) Abluft? Bei mechanischer Lüftung: Wartungskonzept und Zugänglichkeit der Geräte gesichert? |
Elektroinstallation | Starkstrom: Sind ausreichend Steckdosen an jedem Arbeitsplatz eingezeichnet (Anzahl gemäß Planungsvorgabe, z.B. 4 pro Platz)? Küchen/Pantry mit notwendigen Anschlüssen (Herd, Kühlschrank, Boiler getrennte Kreise)? Verteiler- und Stromkreisplanung erfolgt (Lastaufteilung, keine Überlastung)? Erdung/Potenzialausgleich für EDV-Bereiche bedacht? Schwachstrom: Netzwerkdosen an jedem Arbeitsplatz (mind. 2 x RJ45) vorgesehen? WLAN-Access-Points strategisch platziert (und mit Dosen/Strom versorgt)? Telefonanlage/Serverräume angeschlossen? Sicherheitsanlagen: Brandmelder, Zutrittskontrollleser, Kameraüberwachung (falls vorgesehen) in Plänen verzeichnet und angeschlossen? | Prüfen, ob die Nutzer ihre Geräte ohne Kabelchaos anschließen können: genügend Steckdosen an sinnvollen Orten (z.B. auch bei Besprechungstischen, in der Lounge für Laptopladen). Wurden Sonderwünsche berücksichtigt (z.B. Bodensteckdosen im Chefzimmer für bestimmte Lampen)? IT-Abteilung des Unternehmens einbeziehen: Entspricht die Netzwerkplanung deren Anforderungen (Switchplätze, Redundanzen)? Kontrolle, ob alle sicherheitsrelevanten Systeme mitgedacht sind (Alarmanlage, Zutritt) laut Vertrag. |
Beleuchtung Steuerung | Ist das Steuerungskonzept klar: Wo Schalter, wo Bewegungsmelder? DALI/KNX-System oder konventionell? Beschattung und Licht ggf. gekoppelt (wünschenswert für Energieeinsparung)? Notlicht separat auf USV/Netzersatz vorgesehen? | Verständlichkeit aus Bauherrensicht: Wollen wir ein Bussystem (KNX) – können wir das bedienen, haben wir Personal dafür? Oder lieber einfache Schalter (Benutzerfreundlichkeit)? Prüfen, ob die Bedienphilosophie mit der FM-Abteilung abgestimmt ist. |
IT- und AV-Technik | Serverraum/IT-Verteiler: Im Plan vorhanden mit ausreichender Größe? Klima und Zugang geregelt? Datenverkabelung: Cat6/7 Kabelwege geplant (ggf. Lehrrohre für Nachrüstung)? Sind Konferenzräume mit Anschlusspunkten (HDMI, LAN, Strom in Bodentanks) bedacht? Präsentationsmedien (Beamer/Display) eingezeichnet und Strom/Daten dafür vorgesehen (Deckenanschluss oder Wandschiene)? Wurde zukünftige Technik berücksichtigt (Reservekapazitäten an Leitungen, Leerrohre für IoT)? | IT-Abteilung prüft: Entsprechen Anzahl Patchfelder und Dosen der Unternehmensrichtlinie? Wurden Sicherheitsaspekte bedacht (z.B. Zugang zum Serverraum kontrolliert)? Bauherr schaut, ob gewünschte Medienausstattung eingeplant ist (z.B. Videokonferenzsysteme, Beschallung). |
Möblierung und Ausstattung | Möbel-Liste vorhanden und mit Anforderungen abgestimmt? (Architekt hat z.B. Ergonomie, Maße und Qualität vorgegeben). Spezielle Einbaumöbel (Empfangstheke, Teeküche, Schranksysteme) detailliert geplant? Stauraum ausreichend (Aktenregale, Personalspinde bei Desksharing etc.)? Beschilderungssystem oder Grafikkonzept (z.B. Wandfarben, Logos) vorgesehen, falls Teil des Auftrags? | Prüfen, ob alle benötigten Möbel/Funktionen berücksichtigt sind: z.B. Meeting-Ecken mit Tischen/Stühlen, Steharbeitsplätze, Lounge-Möbel falls geplant. Entspricht das Mobiliar dem Corporate Design/Wünschen (z.B. Holzoptik vs. Metall)? Bauherr: Freigabe der Möblierung erteilen oder Ergänzungen einbringen, bevor ausgeschrieben wird. |
Material und Oberflächen | Sind alle Materialien festgelegt (Bodenbeläge, Wandbeschichtungen, Decken, Möbeloberflächen)? Abriebfestigkeit und Pflege beachtet (Büroalltag: Stuhlrollen = strapazierfähiger Boden, schmutzunempfindliche Farben)? Brandschutzklassen von Materialien geprüft (Boden mind. Bfl-s1, Wand/Decke meist A2 oder B, je nach Konzept)? Rutschhemmung in relevanten Bereichen (DIN 51130, z.B. R9 im allgemeinen Büro ausreichend, höhere Klasse in Pantry wenn nass)? | Bestätigen, dass die Materialauswahl den Vorstellungen entspricht (Optik, Haptik). Evtl. Bemusterungen ansehen. Facilities Management fragen: Sind die Materialien gut zu reinigen und langlebig? Nachhaltigkeitsaspekte prüfen: Umweltlabels vorhanden (Blauer Engel, FSC etc.). |
Nachhaltigkeit und Energie | Energetische Qualität: Haben alle technischen Geräte gute Effizienz (Klima, Beleuchtung LED, Serverraum-Kühlung etc.)? Energiekennwerte berechnet/vorhanden (z.B. erfüllt Büro den Standard nach EnEV/GEG)? Smart-Building-Features integriert (z.B. präsenzabhängige Steuerung, Abschaltung Stand-by-Geräte außerhalb Nutzungszeit)? Flexibilität: Wurden modulare Elemente verwendet (Trennwände versetzbar, Doppelboden, Reserven für Nachrüsten)? Rückbaukonzept bedacht (leichte Demontage, recyclingfähige Materialien)? | Hinterfragen, ob Zusatzinvestitionen in Energiesparmaßnahmen sinnvoll genutzt werden (Kosten-Nutzen). Prüfen, ob angestrebte Zertifizierungen (DGNB/LEED) die nötigen Maßnahmen in Planung finden – ggf. fehlt noch Dokumentation. Langfristperspektive: Bauherr sollte bewerten, ob das Büro mitwachsend ist (für zukünftige Mitarbeiterzahl, Techniktrends). |
Dokumentation | Sind alle Pläne auf dem aktuellen Stand und abgestimmt (Architektur, Elektro, HLK, Möblierung etc. konsistent)? Wurden erforderliche Berechnungen/Nachweise erbracht (Brandschutznachweis genehmigt, Schallschutznachweis, Kühllastberechnung etc.)? Raumbuch/Ausstattungskatalog vollständig und vom Bauherrn freigegeben? Schnittstellen zu LPH6 geklärt (welche Leistungen sind auszuschreiben, z.B. Möbel als Extra-Los)? | Architektenpläne durchsehen oder durch externen Prüfer abnehmen lassen. Sind alle getroffenen Entscheidungen dokumentiert (Protokolle der Planungsrunden vorliegend)? Projektsteuerer: Check, ob sämtliche behördliche Genehmigungen vorhanden sind, bevor Bau beginnt. Kontrolle, ob Wartungskonzepte angelegt sind (für Facilities). |