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Bildschirmarbeitsplätze

Facility Management: Nutzung: Büro » Strategie » Bildschirmarbeitsplätze

Ganzheitlicher Arbeitsbereich: Gestaltung orientiert sich an der Interaktion zwischen Mensch und Arbeitsmittel​

Ganzheitlicher Arbeitsbereich: Gestaltung orientiert sich an der Interaktion zwischen Mensch und Arbeitsmittel​

Im modernen Facility Management ist die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ eine wertvolle Regelung, die Unternehmen hilft, ihre Arbeitsumgebung optimal zu gestalten. Sie vereint gesetzliche Anforderungen mit ergonomischen und gesundheitlichen Standards und bietet gleichzeitig flexible Lösungen für Telearbeit. Facility Manager können durch die ASR A6 ihre Bildschirmarbeitsplätze effizienter, produktiver und attraktiver gestalten und gleichzeitig die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden fördern. Die ASR A6 ist damit ein unverzichtbares Instrument, um eine moderne, gesundheitsbewusste und nachhaltige Arbeitskultur zu schaffen, die sowohl die Produktivität steigert als auch die Arbeitgebermarke stärkt.

Effiziente Arbeitsumgebung für produktives Arbeiten und Wohlbefinden

Ergonomischer Bürostuhl: Anpassungsfähig und Komfortabel

Ein ergonomischer Stuhl ist das Herzstück eines Bildschirmarbeitsplatzes. Die ideale Sitzhöhe sorgt dafür, dass die Füße flach auf dem Boden ruhen und die Oberschenkel waagerecht zum Boden verlaufen. Eine anpassbare Sitzfläche unterstützt das dynamische Sitzen und eine aufrechte Körperhaltung. Die Rückenlehne sollte verstellbar und mit einer Lordosenstütze ausgestattet sein, die die natürliche Krümmung des unteren Rückens unterstützt und so die Rückenmuskulatur entlastet. Optimal ist eine Sitzposition, bei der Ober- und Unterschenkel sowie Ober- und Unterarm etwa im 90-Grad-Winkel zueinanderstehen. Armlehnen entlasten die Schultern, wenn sie die Unterarme ohne Anspannung unterstützen. Durch diese ergonomische Anpassung werden Verspannungen und Rückenschmerzen vermieden, die langfristig die Produktivität und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz fördern.

Höhenverstellbarer Schreibtisch: Förderung der Bewegung und Abwechslung

Ein moderner, ergonomischer Arbeitsplatz sollte einen höhenverstellbaren Schreibtisch bieten. Dies erlaubt es den Mitarbeitenden, regelmäßig zwischen Sitz- und Stehposition zu wechseln, was die Durchblutung fördert und Rückenprobleme vorbeugt. In der Sitzposition sollte der Schreibtisch so eingestellt sein, dass die Unterarme waagerecht aufliegen und die Ellenbogen in einem 90-Grad-Winkel sind. In der Stehposition sollten die Schultern entspannt sein, während die Arme in derselben Position bleiben. Ein solcher Schreibtisch ermöglicht eine gesündere und dynamische Arbeitsweise und hilft dabei hilft, einseitige Belastungen zu vermeiden.​

Bildschirmplatzierung: Optimale Höhe und Abstand

Der Monitor ist idealerweise so aufgestellt, dass der obere Bildschirmrand auf Augenhöhe liegt und die Blicklinie leicht nach unten geneigt ist. Dies reduziert die Nackenbelastung und beugt Überanstrengungen der Augen vor. Der Bildschirmabstand sollte zwischen 50 und 70 cm liegen, angepasst an die Bildschirmgröße. Der Bildschirm sollte zudem parallel zu Fensterflächen stehen, um Blendungen zu vermeiden. Moderne Monitore verfügen über Einstellungen zur Anpassung der Helligkeit und Farbtemperatur an die Umgebungsbeleuchtung, was die Augen entlastet.​

Externe Eingabegeräte: Ergonomische Tastatur und Maus

Die Verwendung von externen Eingabegeräten wie einer Tastatur und Maus ist bei mobilen Geräten wie Laptops und Tablets wichtig, um die optimale Positionierung und Körperhaltung zu unterstützen. Eine ergonomische Tastatur sollte flach oder leicht geneigt sein, sodass die Hände in einer entspannten Position bleiben. Die Maus sollte direkt neben der Tastatur positioniert sein, um unnötige Bewegungen zu vermeiden. Eine Handballenauflage kann hilfreich sein, um das Handgelenk in einer neutralen Position zu halten, was Druckstellen und Verspannungen vorbeugt. Moderne, ergonomisch geformte Mäuse und Tastaturen unterstützen zudem die natürliche Handhaltung und bieten weitere Funktionen wie anpassbare Tastenkürzel, die die Effizienz erhöhen.​

Steckdosen und Ladeplätze für Mobilgeräte

Für den modernen Arbeitsplatz ist die Integration von Steckdosen und USB-Ladeanschlüssen entscheidend, um Mobilgeräte wie Smartphones und Tablets flexibel nutzen und laden zu können. Optimal ist eine Arbeitsfläche mit integrierten Stromanschlüssen und kabellosen Ladepads, um ein ordnungsfreies Arbeiten zu ermöglichen. Diese Ladeoptionen erleichtern Mitarbeitenden die Verbindung und das Laden ihrer Geräte direkt am Arbeitsplatz, ohne Kabelsalat und ohne die Gefahr, dass der Akku während der Arbeit leer ist. Dies entspricht den Anforderungen des „New Work“, bei dem flexible Arbeitsmittel eine wesentliche Rolle spielen.

Beleuchtung: Blendfrei für Gesundheit und Komfort

Eine gut gestaltete Beleuchtung am Arbeitsplatz unterstützt nicht nur die Konzentration, sondern schützt auch die Augen. Die ASR A6 fordert eine gleichmäßige Beleuchtung, die ohne direkte Blendung oder Reflexionen auf dem Bildschirm auskommt. Eine Kombination aus natürlichem Tageslicht und indirekter, künstlicher Beleuchtung ist ideal. Desk-Lampen mit anpassbarer Helligkeit und Farbtemperatur ermöglichen eine individuelle Beleuchtung, die sich an die Tageszeit anpassen lässt. Dies verbessert den visuellen Komfort und beugt Ermüdung vor, insbesondere bei langen Arbeitszeiten vor dem Bildschirm.

Technische Ausstattung: Dockingstationen und Zusatzgeräte

Für Mitarbeitende, die mobile Geräte wie Laptops nutzen, sind Dockingstationen essenziell, um eine ergonomische Arbeitsposition zu erreichen. Eine Dockingstation verbindet den Laptop mit externen Monitoren, Tastaturen und anderen Eingabegeräten, sodass der Laptop wie ein stationärer Computer genutzt werden kann. So können auch mobile Arbeitsmittel ergonomisch optimal eingesetzt werden. Diese Ausstattung ermöglicht den flexiblen Wechsel zwischen mobilen und stationären Arbeitsmodi und ist ideal für hybride Arbeitsmodelle und die Anforderungen an einen flexiblen Arbeitsplatz im Sinne des „New Work".

Softwareergonomie: Intuitive Bedienung und Anpassungsfähigkeit

Softwareergonomie umfasst die Benutzerfreundlichkeit der verwendeten Programme. Sie sollten übersichtlich und intuitiv bedienbar sein und die Möglichkeit bieten, wiederkehrende Prozesse effizient zu gestalten. Eine benutzerfreundliche Software reduziert die Notwendigkeit ständiger Mausbewegungen und Tastatureingaben, was die Belastung der Handgelenke mindert. Darüber hinaus bieten viele Softwarelösungen Möglichkeiten zur Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden, was ein zentrales Prinzip des „New Work“ und der personalisierten Arbeitsplatzgestaltung ist.

Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz gemäß ASR A6?

Ergonomischer Arbeitsplatz

Moderner Arbeitsplatz mit höhenverstellbarem Schreibtisch und ergonomischem Stuhl für Komfort und Produktivität.

Ein Bildschirmarbeitsplatz ist nach ASR A6 ein Arbeitsplatz, an dem regelmäßig Tätigkeiten an Bildschirmgeräten wie Computern, Laptops oder mobilen Geräten durchgeführt werden, die für den Arbeitsprozess notwendig sind.

Zu einem solchen Arbeitsplatz gehören:

  • Bildschirmgeräte: Die Regel umfasst sowohl stationäre Monitore als auch mobile Endgeräte wie Laptops und Tablets. Damit auch diese mobilen Geräte ergonomisch genutzt werden können, empfiehlt die ASR A6, sie durch externe Tastaturen, Mäuse und Monitore zu ergänzen.

  • Arbeitsmittel und Mobiliar: Ein Bildschirmarbeitsplatz besteht zudem aus einer angemessenen Arbeitsfläche, einem ergonomisch angepassten Stuhl und Zubehör wie Fußstützen oder Dokumentenhaltern, um eine gesunde Sitzhaltung zu ermöglichen.

  • Umgebungsfaktoren: Die ASR A6 fordert, dass Arbeitsräume ausreichend beleuchtet und so gestaltet sind, dass sie Blendungen und Reflexionen auf den Bildschirmen verhindern. Auch die Raumtemperatur und Luftqualität sollten an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst sein.

Nutzen für das Facility Management und Arbeitgeber

  • Erhöhte Produktivität und reduzierte Fehlzeiten: Durch die ergonomische Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze nach den Vorgaben der ASR A6 kann das Facility Management dazu beitragen, körperliche Beschwerden wie Rücken- und Nackenschmerzen sowie Augenbeschwerden bei Mitarbeitenden zu reduzieren. Studien zeigen, dass ergonomisch optimierte Arbeitsplätze die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden steigern. Die Verringerung gesundheitlicher Beschwerden führt gleichzeitig zu niedrigeren Fehlzeiten und einer höheren Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden, da sie weniger durch körperliche Belastungen eingeschränkt sind. Hier bietet die ASR A6 klare Richtlinien zur ergonomischen Einrichtung, die sich im Alltag umsetzen lassen und die den Arbeitsfluss langfristig verbessern​

  • Rechtssicherheit und Risikominimierung: Die ASR A6 stellt für Arbeitgeber eine präzise Umsetzungsanleitung zur Einhaltung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung dar. Durch die genaue Festlegung von Standards wie der ergonomischen Sitzposition oder den vorgeschriebenen Pausenzeiten unterstützt die ASR A6 Arbeitgeber dabei, ihre gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz zu erfüllen. Das Facility Management kann durch die Umsetzung dieser Vorgaben rechtliche Risiken und mögliche Haftungsansprüche deutlich reduzieren. Vor allem für Großunternehmen oder Unternehmen mit vielen Telearbeitsplätzen schafft die ASR A6 eine klare Orientierung, um auch hier die Arbeitssicherheit zu gewährleisten​

  • Effizientes Management von Telearbeitsplätzen: Die ASR A6 bietet klare Anleitungen, wie auch Telearbeitsplätze ergonomisch und sicher gestaltet werden können. Für das Facility Management ist dies besonders wichtig, da hybride Arbeitsmodelle und das Arbeiten von zu Hause zunehmend zur Normalität werden. Da die Regelung die Möglichkeit der Ferndiagnose zulässt, beispielsweise durch Fotos oder Checklisten, kann das Facility Management auch Homeoffice-Arbeitsplätze effizient bewerten und ergonomisch optimieren. Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, die Vorteile der Telearbeit zu nutzen und gleichzeitig die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen​

  • Stärkung der Mitarbeiterbindung und Arbeitgebermarke: Indem Unternehmen die ASR A6 umsetzen und so einen sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz bieten, verbessern sie ihre Position als attraktiver Arbeitgeber. Ergonomische Arbeitsbedingungen fördern das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, was sich positiv auf die Mitarbeiterbindung auswirkt. In Zeiten des Fachkräftemangels wird die Schaffung einer gesunden und produktiven Arbeitsumgebung zunehmend zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die sich klar zur Mitarbeitergesundheit bekennen, steigern ihre Attraktivität für qualifizierte Fachkräfte​

Nutzen für Mitarbeitende

  • Reduktion von körperlichen Belastungen und Beschwerden: Die ergonomische Anpassung der Bildschirmarbeitsplätze nach ASR A6 soll Mitarbeitende vor körperlichen Beschwerden schützen, die durch langes Sitzen und Bildschirmarbeit entstehen können. Eine optimierte Sitzposition, regelmäßige Pausen und die korrekte Positionierung der Arbeitsmittel helfen, Belastungen für Rücken, Nacken und Augen zu reduzieren. So können Mitarbeitende ihre Arbeit mit weniger gesundheitlichen Einschränkungen und höherer Motivation ausführen​

  • Verbesserung des Wohlbefindens und der Work-Life-Balance: Durch die ergonomische Gestaltung und die Möglichkeit, auch Telearbeitsplätze sicher einzurichten, wird eine gesundheitsfördernde Arbeitsweise gefördert. Mitarbeitende profitieren von einer besseren Work-Life-Balance, wenn sie sicher von zu Hause arbeiten können. Die klare Strukturierung von Arbeitszeiten und Pausen trägt dazu bei, die Arbeitsbelastung ausgewogen zu gestalten und Überlastung zu vermeiden. Eine solche Gestaltung unterstützt das allgemeine Wohlbefinden und macht die Arbeitszeit effizienter und angenehmer​

  • Unterweisung und Schulung zu gesunder Bildschirmarbeit: Die ASR A6 fordert regelmäßige Schulungen zur ergonomischen Nutzung der Bildschirmarbeitsplätze, die auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung basieren und mindestens einmal jährlich durchgeführt werden sollen. Die Schulungen umfassen Themen wie die korrekte Einstellung des Arbeitsplatzes, die Nutzung von Hilfsmitteln (z. B. Fußstützen und Handballenauflagen) sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen und Reflexionen. Mitarbeitende werden so nicht nur in gesunder Arbeitsweise geschult, sondern fühlen sich auch stärker eingebunden und wertgeschätzt​

  • Sichere Telearbeit mit ergonomischer Unterstützung: Besonders wichtig für Mitarbeitende ist die Möglichkeit, ergonomisch von zu Hause zu arbeiten. Die ASR A6 stellt sicher, dass auch Homeoffice-Arbeitsplätze den ergonomischen Anforderungen gerecht werden. Durch flexible Lösungen wie die Bewertung per Fotodokumentation oder Checklisten können Mitarbeitende ihre Heimarbeitsplätze anpassen und ergonomisch optimieren, ohne auf die Flexibilität der Telearbeit verzichten zu müssen. So wird Telearbeit sowohl für Mitarbeitende als auch für das Unternehmen zu einer sicheren und nachhaltigen Arbeitsweise​

Regelmäßige Pausen und Bewegung

Die ASR A6 empfiehlt regelmäßige Pausen von ca. fünf Minuten pro Stunde. Diese Pausen geben den Augen und dem Körper Zeit zur Entspannung und beugen Ermüdung und Verspannungen vor. Bewegungsübungen oder ein kurzer Spaziergang verbessern die Durchblutung und tragen zur Konzentration bei. Dies passt zur Philosophie des „New Work“, das Flexibilität und Selbstfürsorge fördert, indem die Mitarbeitenden ermutigt werden, sich aktiv um ihre Gesundheit zu kümmern. Unternehmen bieten teilweise „aktive Sitzgelegenheiten“ wie Gymnastikbälle oder Balancekissen, die während der Arbeit die Rumpfmuskulatur fördern und eine dynamische Haltung unterstützen.

Die Arbeitsstättenregel ASR A6 "Bildschirmarbeit" wurde im Juli 2024 veröffentlicht

Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Sie bietet Arbeitgebern klare Vorgaben, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Bildschirmarbeit zu gewährleisten.

Die ASR A6 zielt darauf ab, Gefährdungen durch physische und psychische Belastungen sowie insbesondere durch Augenbelastungen bei der Bildschirmarbeit zu reduzieren oder zu vermeiden. Sie definiert Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und -geräten sowie an die Unterweisung der Beschäftigten.

Wesentliche Inhalte der ASR A6:

  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber sind verpflichtet, mögliche Gefährdungen an Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu beurteilen, um geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei sind Faktoren wie Aufgabengestaltung, Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel zu berücksichtigen.

  • Unterweisung der Beschäftigten: Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich müssen Beschäftigte über die spezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei der Bildschirmarbeit unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte Themen wie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, richtige Körperhaltung und Pausengestaltung umfassen.

  • Gestaltungsanforderungen: Die ASR A6 legt detaillierte Anforderungen an Bildschirmgeräte, Arbeitsflächen, Arbeitsstühle und die Arbeitsumgebung fest. Beispielsweise sollte das Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte mit Tastatur möglichst gering sein und 2,0 kg nicht überschreiten.

  • Erholungszeiten: Bei überwiegender Bildschirmarbeit wird empfohlen, pro Stunde etwa fünf Minuten Erholungszeit einzuplanen, um einseitige Belastungen zu vermeiden.

Bedeutung für Arbeitgeber

Die Einhaltung der ASR A6 ermöglicht es Arbeitgebern, den gesetzlichen Anforderungen der ArbStättV nachzukommen und einen sicheren sowie gesundheitsförderlichen Arbeitsplatz für ihre Beschäftigten zu schaffen. Bei Abweichungen von den Vorgaben der ASR A6 müssen mindestens gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden.

DGUV Information 215-450 „Softwareergonomie“

Die DGUV Information 215-450 "Softwareergonomie" ist eine Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich mit der ergonomischen Gestaltung von Software am Arbeitsplatz befasst. Sie bietet praktische Hilfestellungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen, Führungskräfte, Entwickler, Einkäufer und Nutzer von Software.

Die aktuelle Ausgabe der DGUV Information 215-450 stammt aus dem April 2021 und ersetzt die vorherige Fassung von August 2016. Sie wurde an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, insbesondere durch die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung. Zudem wurden neue Entwicklungen aus der Normung zur Softwareergonomie und zur barrierefreien Informationstechnik berücksichtigt.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Informationsaufnahme und -verarbeitung: Die Broschüre erläutert, wie Menschen Informationen wahrnehmen und verarbeiten, und leitet daraus Empfehlungen für die Auswahl geeigneter Software ab.

  • Auswahl und Beschaffung von Software: Es werden Kriterien und Vorgehensweisen vorgestellt, die bei der Beschaffung ergonomischer Softwarelösungen zu beachten sind.

  • Barrierefreiheit: Die Bedeutung der barrierefreien Gestaltung von Software wird thematisiert, um allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Die DGUV Information 215-410 mit dem Titel "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung" bietet umfassende Anleitungen zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen

Sie konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung.

Hauptinhalte der DGUV Information 215-410:

  • Arbeitsmittel: Empfehlungen zur Auswahl und Anordnung von Bildschirmen, Tastaturen, Mäusen und weiteren Eingabegeräten, um eine ergonomische Nutzung zu gewährleisten.

  • Arbeitsumgebung: Hinweise zur optimalen Beleuchtung, Raumklima, Lärmminderung und Platzbedarf, um ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu schaffen.

  • Arbeitsorganisation: Vorschläge zur Gestaltung von Arbeitsabläufen, Pausenregelungen und zur Förderung von Bewegungswechseln, um einseitige Belastungen zu reduzieren.

  • Vorsorge: Informationen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und zur Bedeutung regelmäßiger Sehtests für Bildschirmarbeitsplätze.