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Ergonomie & Gesundheit am Arbeitsplatz

Facility Management: Nutzung: Büro » Strategie » Nutzererlebnis » Ergonomie

Ergonomische & gesundheitsorientierte Arbeitsplatzgestaltung in Bürogebäuden

Ergonomische & gesundheitsorientierte Arbeitsplatzgestaltung in Bürogebäuden

Ein ergonomisch und gesundheitsorientiert gestaltetes Büro hilft nicht nur, Verletzungen und Erkrankungen vorzubeugen, sondern steigert auch Produktivität und Arbeitszufriedenheit. Beispielsweise können schlechte Ergonomie (wie unbequeme Stühle oder falsche Monitorhöhe) zu Ermüdung, Muskel-Skelett-Beschwerden und nachlassender Konzentration führen, während ein gut gestalteter Arbeitsplatz Mitarbeiter komfortabel, gesund und fokussiert hält. In Deutschland ist die Sicherstellung solcher Bedingungen nicht nur „nice to have“, sondern eine rechtliche Verpflichtung.

Um diese Pflichten zu erfüllen, stützen sich Arbeitgeber und Facility Manager auf ein Geflecht von DIN-Normen und VDI-Richtlinien, die bewährte ergonomische Gestaltungsprinzipien vorgeben. Facility Manager, Workplace Strategen und Corporate-Real-Estate-Teams müssen die gesetzlichen Anforderungen und Normen in die konkrete Büroumgebung „übersetzen“ – sei es bei der Auswahl von Mobiliar und Ausstattung, der Planung von Raumlayout und Beleuchtung oder dem Betrieb der Gebäudetechnik. Jedes Element – vom Bürostuhl und Schreibtisch über die Monitoraufstellung bis zur Klimaanlage – muss so gestaltet bzw. eingestellt sein, dass es den Vorschriften entspricht und den Beschäftigten dient. Dazu gehört auch, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um mögliche ergonomische Risiken zu erkennen und zu beheben, Anpassungen in der Bürogestaltung vorzunehmen (z.B. Möbel neu anordnen, Lärmschutz verbessern) und kontinuierlich die Arbeitsbedingungen zu überwachen. Zusätzlich hat eine ergonomische Gestaltung oft einen präventiven Effekt: Langzeitschäden und chronische Erkrankungen (etwa Bandscheibenvorfälle, Sehnenscheidenentzündungen) werden vermieden, was nicht nur individuelles Leid mindert, sondern auch Kosten (Ausfallkosten, Reha-Kosten) einspart. Unternehmen, die hier vorausschauend investieren, betreiben also auch wirtschaftliche Vorsorge.

Die Arbeitswelt wandelt sich (Stichwort Digitalisierung, New Work, Homeoffice). Doch ob im Büro vor Ort oder mobil – ergonomische Prinzipien bleiben relevant. Die hier beschriebenen Grundsätze lassen sich auch auf z.B. das Homeoffice übertragen. Es ist Aufgabe der Unternehmen, auch in neuen Arbeitsmodellen für Ergonomie zu sorgen (durch Equipment für Heimarbeitsplätze, Guidelines etc.). Gesunde Arbeit ist ein fortwährendes Ziel. Nutzen wir also den vorhandenen Wissens- und Regelwerks-Schatz und machen wir unsere Büros zu Orten, an denen Gesundheit und Leistung gleichermaßen gedeihen können. Denn letztlich gilt: Gesunde Mitarbeiter sind die Grundlage eines gesunden Unternehmens.

Ergonomie & Gesundheit im Büro: Rechtskonforme Arbeitsplatzgestaltung für Wohlbefinden und Leistung

Ergonomisches Mobiliar: Höhenverstellbare Schreibtische & unterstützende Bürostühle

Das Fundament eines gesunden Büroarbeitsplatzes ist ergonomisches Mobiliar, das sich an die Körpermaße und Bedürfnisse der Nutzer anpassen lässt. Dazu zählen in erster Linie höhenverstellbare Schreibtische sowie rückenfreundliche, individuell einstellbare Bürostühle. Beginnen wir mit den Schreibtischen: Die deutsche Norm DIN EN 527 klassifiziert Bürotische u.a. nach ihrer Höhenverstellbarkeit. Für einen modernen ergonomischen Arbeitsplatz sind Tische mit Sitz-Steh-Funktion ideal, da sie den Wechsel zwischen sitzender und stehender Tätigkeit ermöglichen. Empfohlen werden Modelle mit einem Verstellbereich etwa zwischen 65 cm und 125 cm Tischhöhe. Diese Spanne deckt sehr kleine bis sehr große Personen ab und erfüllt die europäischen Vorgaben, die mindestens 68–118 cm Höhenintervall fordern. Mit solch einem Bereich lässt sich die Tischplatte so einstellen, dass der Benutzer im Sitzen bei entspannten Schultern und etwa 90° abgewinkelten Ellenbogen bequem arbeiten kann. Bei Einführung von Normen-konformen höhenverstellbaren Tischen ist darauf zu achten, dass die Mechanik leicht bedienbar ist – idealerweise mit elektrisch unterstütztem Antrieb und Memory-Funktion für Sitz- und Stehhöhe. Arbeitsplätze, die von mehreren Mitarbeitern im Wechsel genutzt werden (Schichtbetrieb oder Desk-Sharing), müssen in der Praxis mit höhenverstellbaren Tischen ausgestattet sein, damit jeder Nutzer schnell eine ergonomische Arbeitshöhe einstellen kann. Für den Fall, dass (noch) kein Sitz-Steh-Tisch zur Verfügung steht, verlangen die technischen Regeln (ASR) zumindest, dass anderweitige Möglichkeiten geschaffen werden, um gelegentlich im Stehen zu arbeiten – z.B. durch Stehpulte oder Aufsatzmodule.

Ebenso wichtig sind ergonomische Bürostühle. Ein guter Bürostuhl ermöglicht dem Benutzer eine aufrechte, entspannte Haltung und unterstützt dynamisches Sitzen. Gemäß GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) geprüfte Drehstühle erfüllen die aktuellen Normen (u.a. DIN EN 1335 für Bürostühle) und garantieren Stabilität, Haltbarkeit und Sicherheitsstandards. Zentrale Merkmale eines ergonomischen Stuhls sind: Sitzhöhe verstellbar (so dass die Füße flach auf dem Boden stehen und die Oberschenkel leicht abfallend sind), Rückenlehne höhenverstellbar mit wirksamer Lordosenstütze (die Wölbung im unteren Rückenbereich der Lehne muss deutlich spürbar die natürliche Krümmung der Lendenwirbelsäule unterstützen), Synchronmechanik für dynamisches Sitzen (Lehne und Sitzfläche bewegen sich synchron, damit der Nutzer sich zurücklehnen kann und der Stuhl die Bewegung „mitmacht“), sowie Armlehnen in Höhe und Breite verstellbar. Armlehnen entlasten den Schulter-Nacken-Bereich und sollten so eingestellt sein, dass die Unterarme im 90°-Winkel entspannt aufgelegt werden können. Die Sitzfläche sollte ausreichend tief sein (Faustregel: zwischen Vorderkante Sitz und Kniekehle eine Handbreit Platz), ggf. mit Schiebesitz-Funktion, um die Beine nicht abzudrücken. Die Rückenlehne sollte mindestens bis zu den Schulterblättern reichen und eine Kopfstütze kann bei zurückgelehnter Haltung den Nacken entlasten. Viele moderne Bürostühle bieten 3D-Armlehnen (auch seitlich schwenkbar) und eine Gewichtseinstellung, mit der der Rücklehnen-Widerstand auf das Körpergewicht eingestellt wird. Entscheidend ist, dass die Stühle sich an den jeweiligen Nutzer anpassen lassen – das fördert eine korrekte Haltung und beugt Beschwerden vor. Eine dauerhaft falsche Sitzhaltung, etwa durch einen zu hohen Tisch oder einen falsch eingestellten Stuhl, kann über die Zeit zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen (Rückenschmerzen, Verspannungen, Durchblutungsstörungen in den Beinen).

Neben Tischen und Stühlen dürfen auch Hilfsmittel nicht vergessen werden. Beispielsweise schreibt die ArbStättV vor, dass auf Verlangen ein Fußstütze bereitgestellt werden muss, wenn trotz verstellbaren Mobiliars keine ergonomisch günstige Beinauflage erreicht werden kann. Das betrifft oft kleinere Personen: Ist der Tisch auf die richtige Höhe eingestellt, hängen evtl. die Füße in der Luft – eine Fußstütze schafft Abhilfe und stabilisiert die Haltung. Ebenfalls sinnvoll sind Dokumentenhalter am Bildschirmarbeitsplatz, wenn viel von Vorlagen abgeschrieben wird, damit der Kopf nicht ständig nach unten nicken muss. Die Arbeitsfläche des Schreibtischs sollte ausreichend groß (mind. 160×80 cm, davon ungeteilt mind. 120 cm Breite) und möglichst reflexionsarm (matt) sein. Blendende Tischoberflächen oder starke Hell-Dunkel-Kontraste am Arbeitsplatz führen zu schnellerer Ermüdung der Augen und können indirekt Nackenverspannungen begünstigen. Schließlich ist auch für Beinfreiheit zu sorgen: Unter dem Tisch darf keine störende Verkabelung oder sonstige Hindernisse die Bewegungsfreiheit der Beine einschränken. Vertikale und horizontale Kabelkanäle mit Zugentlastung an jedem Arbeitsplatz verhindern Kabelwirrwarr und Stolperfallen. All diese Kriterien – passende Maße, Verstellbarkeit, Sicherheitsprüfung, etc. – werden bei guten Büromöbeln erfüllt. Produkte mit dem Quality Office Siegel oder GS-Zeichen gewährleisten beispielsweise, dass Anforderungen an Maße und Freiräume eingehalten sind (gemäß DIN und ArbStättV).

Aus Sicht des Facility Managements gilt es, die richtigen Möbel auszuwählen und korrekt einzurichten. Jeder Mitarbeiterin sollte bei Bedarf Unterstützung erhalten, den Arbeitsplatz einzustellen (viele Unternehmen bieten initial eine ergonomische Einweisung an: „Wie stelle ich meinen Stuhl und Tisch richtig ein?“). Außerdem sollte das Mobiliar regelmäßig geprüft und gewartet werden – ein klemmender Höhenversteller oder ein defekter Stuhl muss umgehend repariert oder ersetzt werden. Insgesamt tragen höhenverstellbare Tische, ergonomische Drehstühle und ergänzendes Zubehör maßgeblich dazu bei, Muskel-Skelett-Erkrankungen vorzubeugen. Rückenschmerzen zählen regelmäßig zu den häufigsten Ursachen für Fehltage in Deutschland, insbesondere bei Bürobeschäftigten. Durch eine rückengerechte Ausstattung kann man dieser Entwicklung entgegenwirken. Gleichzeitig fühlen sich Mitarbeiter wohler und werden in ihrer Leistungsfähigkeit unterstützt, wenn sie ohne Schmerzen oder Verkrampfungen arbeiten können. Kurz gesagt: Die Investition in ergonomisches Mobiliar lohnt sich – sie erfüllt nicht nur die Normvorgaben, sondern verbessert auch unmittelbar Gesundheit, Motivation und Effizienz der Belegschaft.

Optimierte Bildschirmarbeitsplätze: Monitor, Eingabegeräte & Anordnung

Über das Mobiliar hinaus muss auch der eigentliche Bildschirmarbeitsplatz ergonomisch optimiert sein. Darunter versteht man die Positionierung des Bildschirms, der Tastatur, Maus und sonstiger Arbeitsmittel sowie die Gestaltung des unmittelbaren Arbeitsumfelds. Deutsche Verordnungen und Normen – insbesondere der Abschnitt über Bildschirmarbeitsplätze in der ArbStättV sowie die Norm DIN EN ISO 9241-5 – machen detaillierte Vorgaben für eine ergonomische Gestaltung. Das fängt bei der Bildschirmaufstellung an: Ein Monitor sollte in etwa eine Armlänge Abstand von den Augen der Nutzenden haben. In der Praxis empfehlen sich 50 bis 70 cm Sehabstand je nach Bildschirmgröße. (Bei sehr großen Screens oder Multi-Monitor-Setups eher am oberen Ende, damit der Blick alles erfassen kann.) Wichtig ist die Höhe des Bildschirms: Die obere Zeile des Monitors sollte etwa auf Augenhöhe liegen, tendenziell etwas darunter. Das bedeutet, der Mitarbeiter schaut leicht nach unten – ideal sind etwa 10°–20° Blicksenkung. So kann man den Bildschirm lesen, ohne den Kopf in den Nacken legen zu müssen, was auf Dauer Nackenschmerzen verursachen würde. Daher müssen Monitore höhenverstellbar sein oder auf entsprechende Ständer/Arme montiert werden. Die ArbStättV schreibt sinngemäß genau das vor: Der Bildschirm muss frei dreh- und neigbar sein und reflexionsarme Oberflächen haben. Wenn Monitore spiegelnde Oberflächen haben (z.B. Glare-Type Displays), dürfen sie laut Verordnung nur aus triftigen betrieblichen Gründen eingesetzt werden – im Normalfall sind also entspiegelte Displays Pflicht. Darüber hinaus heißt es in der Verordnung: „Ausreichender Platz für flexible Anordnung von Bildschirm, Tastatur, Dokumenten und sonstigen Arbeitsmitteln muss vorhanden sein“. Das bedeutet etwa, dass auf dem Tisch so viel Tiefe sein muss (Empfehlung: mindestens 80 cm), dass sich ein Monitor in ausreichendem Abstand aufstellen lässt und trotzdem noch Platz vor der Tastatur für Handballen oder Unterlagen bleibt. Viele Arbeitsmediziner empfehlen zudem, den Monitor mittig vor der Sitzposition auszurichten, um Verdrehungen des Oberkörpers zu vermeiden. Bei zwei Monitoren nebeneinander sollten beide gleich gut einsehbar sein (ggf. Hauptmonitor zentral, Zweitmonitor seitlich angewinkelt).

Ein weiterer kritischer Punkt: Blendungs- und Reflexionsvermeidung. Der Bildschirm sollte so positioniert sein, dass weder direktes Licht von Leuchten noch Sonnenlicht vom Fenster darauf fällt. Fenster im Rücken der Mitarbeiter sind problematisch, da sie zu Reflexionen auf dem Monitor führen können; Fenster direkt im Blickfeld können hingegen zu Überhelligkeit und direkter Blendung führen. Optimal ist es, Bildschirme parallel zum Fenster anzuordnen. Vorhandene Sonnenschutzvorrichtungen (Jalousien, Rollos) müssen genutzt werden, um zu starkes Tageslicht zu entschärfen, wenn nötig. Die ArbStättV fordert, dass die Bildschirmoberfläche frei von „störenden Reflexen und Blendungen“ sein muss. Ein Indiz für Blendung: Wenn man auf dem Monitor statt der Inhalte z.B. die Spiegelung der Fenster oder Lampen sieht, besteht Handlungsbedarf. Lösungen sind Blendschutzfilter auf dem Monitor, Umstellen des Arbeitsplatzes oder Änderung der Beleuchtung (Thema Beleuchtung wird im nächsten Abschnitt detaillierter behandelt). Ebenfalls wichtig: Kontraste im Blickfeld. Große Hell-Dunkel-Unterschiede zwischen Monitor, Tastatur, Arbeitsfläche und Umgebungsfeld belasten die Augen. Daher sollte der Bereich hinter und um den Monitor herum auch gemäßigt beleuchtet sein (Stichwort: Hintergrundbeleuchtung, nicht in dunkle Ecken starren). Die Arbeitsfläche soll möglichst nicht spiegeln – matte Tischoberflächen sind ideal. All das reduziert die Gefahr von visueller Ermüdung, Kopfschmerzen und Nackenverspannungen, die oft Folge suboptimaler Bildschirmbedingungen sind.

Neben dem Monitor müssen auch Tastatur und Maus ergonomisch positioniert werden. Laut Arbeitswissenschaft sollte die Tastatur etwa 10–15 cm von der Tischkante entfernt liegen. Der Grund: Man benötigt eine Auflagefläche für die Handballen beim Tippen, um die Handgelenke zwischenzeitlich abstützen zu können (was mit einer Tastatur direkt am Tischrand nicht ginge). Zudem vermeidet dieser Abstand, dass die Handgelenke am Rand aufliegen und abknicken. Eine Handgelenkauflage kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend – wichtiger ist, dass die Tipp-Haltung neutral (gerade Handgelenke) und entspannt ist. Die Maus sollte direkt neben der Tastatur positioniert werden, in gleicher Höhe. Häufig wird empfohlen, die Maus auf der dominanten Seite so nahe wie möglich an der Tastatur zu führen, um kein weites „Ausgreifen“ zu müssen. Alternativ können ergonomische Mäuse oder Vertikalmäuse benutzt werden, um die Unterarmdrehung zu reduzieren. Entscheidend ist, dass häufig gebrauchte Arbeitsmittel zentral und griffnah liegen – z.B. das Telefon im Greifraum, um nicht jedes Mal verrenken zu müssen. Kabel von Tastatur und Maus sollten ordentlich geführt sein (z.B. durch Kabelschächte oder -clips), damit sie nicht hängen bleiben oder Zug ausüben. Bei intensiver Dateneingabe kann auch eine geteilte Tastatur (ergonomisches Keyboard) in Betracht gezogen werden, die eine natürlichere Handstellung erlaubt – dies ist aber individuell.

Alles in allem sind die Anordnung und Ausrichtung am Bildschirmarbeitsplatz essenziell, um typische Beschwerden zu vermeiden. Augenermüdung wird durch richtigen Sehabstand, gute Ausleuchtung und Blickwinkel minimiert. Nacken- und Schulterschmerzen wird vorgebeugt, indem Monitorhöhe und -ausrichtung stimmen und Eingabegeräte passend positioniert sind (man sollte nicht ständig den Kopf drehen oder nach unten neigen müssen). Hand- und Arm-Problemen (Sehnenreizungen etc.) wirkt man durch richtige Tischhöhe, sowie Tastatur-/Maus-Position entgegen – die Unterarme sollten ungefähr waagerecht aufliegen können und Ellenbogen nahe am Körper sein. Die ArbStättV verlangt auch explizit Pausen oder Arbeitsunterbrechungen bei Bildschirmarbeit, z.B. andere Tätigkeiten einzuschieben oder regelmäßige Kurzpausen einzulegen, damit Augen und Körper sich erholen. Hier sollten Arbeitgeber und Mitarbeiter zusammenwirken: Sinnvoll ist z.B. die 20-20-20-Regel (alle 20 Minuten 20 Sekunden in die Ferne sehen) bekannt zu machen, oder Tools einzusetzen, die Pausenzeiten vorschlagen.

Es sorgt ein optimierter Bildschirmarbeitsplatz dafür, dass ein Beschäftigter aufrecht und entspannt sitzen kann: Blick leicht abwärts auf einen blendfreien Monitor, Oberarme locker, Unterarme auf dem Tisch, Handgelenke gerade, Knie etwa 90° gebeugt und Füße flach aufgestellt (ggf. Fußstütze). Alle Geräte sollten flexibel justierbar sein. Arbeitgeber in Deutschland müssen diese Bedingungen nicht nur einhalten, sondern auch den Mitarbeitern vermitteln – oft geschieht das in Form von Ergonomieschulungen (mehr dazu im Abschnitt „Mitarbeiterschulung“). Denn die beste Ausstattung nützt wenig, wenn sie falsch benutzt wird. Daher: Technik und Mensch zusammenbringen – das ist das Motto eines ergonomischen Arbeitsplatzes. Die Norm DIN 9241-5 gibt hier viele Detailhinweise, die als Richtlinie dienen können. Durch regelmäßige Kontrolle und Anpassung (gerne auch mit Beteiligung der Beschäftigten) wird sichergestellt, dass die Bildschirmarbeit im Großraumbüro keine gesundheitlichen Spuren hinterlässt, sondern effizient und beschwerdefrei abläuft.

Tageslicht & blendfreie Kunstbeleuchtung

Licht ist ein entscheidender Faktor für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Ideal ist ein Mix aus Tageslicht und gut geplanter künstlicher Beleuchtung, der eine ausreichende Helligkeit ohne Blendung gewährleistet. Die ArbStättV fordert in der Arbeitsstätte möglichst Tageslicht und eine Sichtverbindung nach draußen (siehe ArbStättV Anhang, Punkt zu „Tageslicht und künstliche Beleuchtung“), soweit dies baulich machbar ist. Tageslicht hat ein volles Lichtspektrum und dynamische Helligkeit im Tagesverlauf, was den circadianen Rhythmus der Mitarbeiter unterstützt. Deshalb sollten Planer und Facility Manager das natürliche Licht optimal nutzen: Große Fensterflächen, offene Raumstrukturen, niedrige Fensterbrüstungen und Glaswände innen können helfen, das Tageslicht tief ins Büro zu bringen. Wichtig ist aber auch, Blend- und Sonnenschutz bereitzustellen: An Fenstern sind verstellbare Jalousien, Rollläden oder Lamellen vorzusehen, mit denen jeder Bereich bei direkter Sonne abgeschirmt werden kann, um Blendung und übermäßige Hitze zu vermeiden. Die Kunstbeleuchtung muss dann einspringen, wenn Tageslicht nicht ausreicht – z.B. an bewölkten Tagen oder in den frühen Morgen- und Abendstunden (besonders im Winter).

Die DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“ legt verbindliche Werte für die Beleuchtungsstärke fest. Für übliche Büro-Sehaufgaben (Lesen, Schreiben, Bildschirmarbeit) sind 500 Lux Beleuchtungsstärke auf der Arbeitsfläche empfohlen bzw. gefordert. In Konferenz- und Besprechungsräumen werden meist 500 Lux angestrebt, in Archivräumen können 300 Lux genügen; aber an jedem Bildschirm- oder Schreibarbeitsplatz sollten die 500 Lux erreicht werden, damit keine Seh-Anstrengung entsteht. Darüber hinaus schreibt die Norm gute Beleuchtungsuniformität vor, also gleichmäßige Ausleuchtung ohne extreme Helligkeitsunterschiede. Deckenleuchten allein erzeugen oft ein Grundlicht – aber oft braucht es zusätzlich Arbeitsplatzleuchten (Tischlampen) für individuell steuerbares Licht. Ein Vorteil von persönlichen Schreibtischleuchten ist, dass Mitarbeiter die Helligkeit und Lichtrichtung nach eigenem Bedarf justieren können, ohne andere zu stören. Wichtig ist, dass solche Leuchten blendfrei sind, also z.B. ein opales Diffusorglas haben oder entsprechend abgeschirmt sind, damit das Leuchtmittel nicht direkt in die Augen strahlt. Allgemein gilt: Direkte Blendung (durch zu helle Lichtquellen im Sichtfeld) und indirekte Blendung (durch Reflexionen von Lichtquellen auf glänzenden Flächen oder Monitoren) müssen vermieden werden. Die DIN EN 12464-1 spezifiziert hierzu den UGR-Wert (Unified Glare Rating), der für Bildschirmarbeitsplätze ≤ 19 sein sollte. Dieser Wert gibt an, wie wahrscheinlich Blendung als störend empfunden wird – je niedriger, desto besser (19 ist gut, 16 wäre sehr gut).

Praktische Maßnahmen: Der Einsatz von Bildschirmarbeitsplatz-tauglichen Leuchten (geblendete Rasterleuchten, Pendelleuchten mit direktem/indirektem Lichtanteil) sorgt dafür, dass das Licht diffus gestreut wird. Eine häufige Lösung in Büros sind Pendelleuchten über den Schreibtischblöcken, die gleichzeitig indirektes Licht zur Decke und direktes Licht nach unten abgeben. So hat man eine helle Decke (die das Licht reflektiert und angenehm macht) und genügend Licht auf den Tischen. Zusätzlich kann man Stehleuchten zwischen Arbeitsplätzen einsetzen, die ebenfalls indirekt strahlen. Entscheidend ist, dass auf den Arbeitsflächen (Tischoberfläche) der Lux-Wert stimmt – das sollte idealerweise mit einem Luxmeter gemessen und eingestellt werden. Wartung spielt auch eine Rolle: Verschmutzte Leuchten und alternde Lampen können deutlich an Leuchtkraft verlieren. Daher müssen Leuchtmittel regelmäßig erneuert und Abdeckungen gereinigt werden.

Auch die Lichtfarbe (Farbtemperatur) und Farbwiedergabe der Beleuchtung sind Aspekte der Ergonomie. In Büros werden häufig neutralweiße bis tageslichtweiße Lampen (~4000–6000 K) eingesetzt, da diese ein „kühleres“, konzentrationsförderndes Licht ergeben. Warmweißes Licht (~3000 K) wird eher in Pausenbereichen oder zur Entspannung verwendet. Einige Bürokonzepte nutzen dynamische Beleuchtung, die den Tagesverlauf nachahmt: morgens kühleres, helles Licht, nachmittags etwas wärmeres, gedämpfteres Licht. Dies kann positive Auswirkungen auf den Biorhythmus haben. Was die Farbqualität betrifft, fordert die Norm einen Farbwiedergabeindex Ra ≥ 80 für Büros, d.h. die Lampen sollen Farben natürlich wiedergeben (wichtig z.B. für farbkritische Arbeiten).

Ein gesundheitsorientiertes Beleuchtungskonzept für Großraumbüros in Deutschland beinhaltet viel Tageslicht, intelligent eingesetzt, und eine künstliche Beleuchtung mit ausreichender Helligkeit, gleichmäßiger Ausleuchtung und minimaler Blendung. Beschäftigte sollen gut sehen können, ohne zu ermüden oder geblendet zu werden. Die Einhaltung der DIN-Vorgaben (500 Lux, UGR ≤ 19 etc.) stellt sicher, dass dies der Fall ist. Und nicht zuletzt: Gutes Licht steigert nachweislich das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. In einem angenehm hellen, blendfreien Büro fühlen sich Menschen wohler, sind wacher und machen weniger Fehler. Daher ist Beleuchtung eine echte Investition in die Gesundheit – schlechte Lichtverhältnisse dagegen können Kopfschmerzen, Augenbrennen und Konzentrationsschwäche verursachen. Für Arbeitgeber bedeutet dies zugleich die Pflicht, Abhilfe zu schaffen, wo es Defizite gibt (im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wären z.B. „unzureichende Beleuchtungsstärke“ oder „Blendung durch Fenster“ klar festgestellte Mängel, die behoben werden müssen).

Licht ist Lebensqualität – auch im Büro. Eine ergonomische Beleuchtung, die Tageslicht, Kunstlicht und individuelle Anpassungsmöglichkeiten kombiniert, erfüllt nicht nur die Arbeitsstättenrichtlinien, sondern schafft eine Atmosphäre, in der Mitarbeiter ihr Potential entfalten können, ohne durch suboptimale Sehbedingungen gebremst zu werden.

Akustik & Lärmminderungsmaßnahmen

Lärm im Büro gehört zu den meist genannten Stressfaktoren in Arbeitsstätten. Gerade in Großraumbüros stellt eine hohe Geräuschkulisse ein ernstzunehmendes Problem für die Konzentration, die Kommunikation und letztlich auch für die Gesundheit der Beschäftigten dar. Ein ergonomisch und gesundheitsorientiert gestaltetes Büro muss daher auch die Raumakustik berücksichtigen und wirksame Lärmschutzmaßnahmen treffen. Zwar liegen die Schallpegel in Büros weit unterhalb jener in industriellen Arbeitsbereichen (wo Gehörschutz nötig wäre), doch bereits mäßiger Dauerlärm kann geistige Leistungen beeinträchtigen und psychischen Stress verursachen. Die deutsche Richtlinie VDI 2569 „Schallschutz und Akustische Gestaltung im Büro“ liefert Anhaltswerte für zulässige Hintergrundgeräusche. Sie differenziert zwischen Einzel- und Mehrpersonenbüros und definiert drei Klassen von raumakustischer Qualität (A, B, C). In Mehrpersonenbüros entspricht Klasse A etwa einem Störschallpegel < 35 dB(A), Klasse B < 40 dB(A) und Klasse C < 45 dB(A). Das bedeutet, man sollte versuchen, Dauer-Geräusche deutlich unter der 45 dB(A)-Marke zu halten. Als Orientierung: 40 dB(A) entsprechen ungefähr dem Pegel einer leisen Wohnung oder einem gedämpften Gespräch – bis zu dieser Schwelle sind konzentrierte geistige Arbeiten sehr gut möglich. 45 dB(A) gelten als Obergrenze, bis zu der Kundenkommunikation und typische Bürotätigkeiten noch gut durchgeführt werden können. Oberhalb von 55 dB(A) (vergleichbar mit normaler Unterhaltung in 1 m Entfernung oder einem Drucker in Betrieb) hingegen sollte ein Büroarbeitsplatz keinesfalls dauerhaft belastet sein; dieser Wert wird als absolute Zumutbarkeitsgrenze für mentale Tätigkeiten angesehen. Zwar sind diese Pegel recht niedrig im Vergleich zu z.B. Verkehrslärm, aber gerade die Sprachgeräusche von Kollegen im selben Raum können extrem ablenkend wirken – das Stichwort lautet „Verständlichkeit von Sprache vermindern“, um die kognitive Störung zu reduzieren.

Was kann man also tun, um im Großraumbüro den Schallpegel niedrig zu halten und störende Geräusche zu dämpfen? Zunächst einmal muss die bauliche Akustik stimmen: Das heißt, genügend schallabsorbierende Flächen im Raum, damit sich der Schall nicht endlos reflektiert. Schallharte Räume (mit viel Glas, Beton, ohne Teppich) führen zu langem Nachhall – dort versteht man über weite Distanz jedes Wort. Abhilfe schaffen schallabsorbierende Deckensegel oder Akustik-Deckenplatten (viele Büros haben bereits abgehängte Rasterdecken mit Akustikeinlagen, die den Nachhall verkürzen). Auch Wandabsorber – z.B. schallschluckende Wandpaneele aus Schaumstoff, Holzwolle oder Textil – können an strategischen Punkten angebracht werden, um Reflexionen zu reduzieren. Der Fußboden spielt ebenfalls eine Rolle: Teppichboden ist deutlich schallabsorbierender als glatte Hartböden, daher wird in Großraumbüros oft Teppich verlegt, was sowohl Trittschall dämpft als auch den Geräuschpegel senkt. Als Nächstes kommt die Möblierung ins Spiel: Große Regale, Schränke oder Pflanzen können als Schallschirme dienen, indem sie offene Flächen strukturieren. Insbesondere aber sind Trennwände und Stellwände zwischen Arbeitsplätzen effektiv. Schon relativ niedrige Tisch-Trennwände (z.B. 40–50 cm über Tischhöhe) mit schallabsorbierendem Kern können den Direktschall von einem gegenüber sitzenden Kollegen deutlich abschirmen. Mobile Akustik-Stellwände oder Paravents kann man flexibel aufstellen, um etwa Telefonierbereiche optisch und akustisch abzuschirmen. Die VDI 2569 betont zudem die Wichtigkeit von Raumteilung: Kleinere Einheiten sind akustisch einfacher zu kontrollieren als ein riesiger Hallenraum. Wenn möglich, sollte man viele Personen nicht ohne Unterteilung in einem Saal unterbringen, sondern Zonen schaffen.

Organisatorische Maßnahmen ergänzen die technische Akustik. Dazu gehört eine kluge Platzierung von Teams und Funktionen: Kollegen, die viel telefonieren oder diskutieren müssen (z.B. Hotline-Teams, Vertrieb) sollten möglichst zusammen und eventuell räumlich getrennt von solchen, die konzentriert analysieren müssen (z.B. Entwickler, Redakteure). Meeting-Ecken oder Projektinseln können mit Glaswänden oder Akustikvorhängen abgetrennt werden, sodass Gruppengespräche gedämpft bleiben. Arbeitgeber sollten ferner auf Verhaltensregeln hinwirken: Beispielsweise “stille Stunden” definieren, in denen keine Telefonate im offenen Bereich geführt werden, die Nutzung von Headsets für Telefonate fördern (dadurch sprechen viele automatisch leiser und hören besser), Klingeltöne auf leise oder Vibration stellen lassen usw. Sogar der Vorschlag von „Telefonraum statt Arbeitsplatztelefonat“ fällt darunter – also dass für längere Telefonate ein Nebenraum genutzt werden sollte. Ein interessanter Ansatz ist auch das Sound Masking, bei dem künstliches, leises Rauschen im Hintergrund abgespielt wird, um Sprachverstehen über Distanz zu erschweren. Dies kann jedoch kritisch gesehen werden und muss sehr fein justiert sein (es sollte nicht als zusätzliches Geräusch wahrgenommen werden). In der Schweiz z.B. gelten 45 dB(A) Dauerschallpegel in Großraumbüros als Richtwert, und dort werden teilweise solche Systeme eingesetzt.

Rechtlich verlangt die ArbStättV, dass „gesundheitsschädlicher Lärm“ vermieden wird – Bürolärm ist meist nicht gehörschädigend, aber belastend. Es gibt keine starren Grenzwerte wie in der LärmVibrationsArbSchV für Maschinenlärm, jedoch müsste ab einer gewissen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung auch Lärm im Büro als psychische Belastung erfasst und gemindert werden. Somit ist es im Interesse jedes Arbeitgebers, den Schalldruckpegel soweit möglich zu senken. Positive Effekte: Weniger Fehler, höhere Konzentration, weniger Stresssymptome bei Mitarbeitern. Wenn Mitarbeiter sich kaum noch verständigen müssen, weil es so ruhig ist, kann man wiederum kommunikative Zonen schaffen – hier ist ein Ausgleich wichtig zwischen Ruhe für konzentriertes Arbeiten und Möglichkeiten zum Austausch (Stichwort „Think & Talk Zoning“).

Akustik im Großraumbüro ist genauso ein Ergonomiethema wie Haltung am Arbeitsplatz. Durch eine Kombination aus technischen Schallschutzmaßnahmen (Absorber, Teppich, Trennwände) und organisatorischen Regeln kann der Geräuschpegel deutlich reduziert werden. Eine gute Planung nach VDI 2569 kann erreichen, dass im Grundrauschen ein Wert von ~40 dB(A) oder weniger herrscht – ein Pegel, bei dem konzentriertes Arbeiten gut möglich ist. Bei Spitzen (z.B. kurzer Jubel oder lautes Lachen) darf es natürlich mal lauter sein, aber diese sollten selten bleiben. Entscheidend ist, dass Mitarbeiter nicht stundenlang gegen einen Pegel „ankämpfen“ müssen. Ruhezeiten, Rückzugsräume und rücksichtsvoller Umgang miteinander tun ein Übriges, damit Lärm kein Gesundheitsrisiko darstellt. Unternehmen, die diese Punkte beherzigen, erfüllen nicht nur ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den Beschäftigten, sondern profitieren auch von einer steigenden Arbeitsqualität und Zufriedenheit. Denn nichts ist so anstrengend wie das Arbeiten in einem permanent lauten Umfeld – und nichts so wohltuend wie ein leises, konzentriertes Arbeitsklima, in dem man seine Gedanken ungestört sortieren kann.

Thermischer Komfort & Frischluftversorgung

Ein weiterer wichtiger Baustein eines gesundheitsgerechten Büros ist das Raumklima – also Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftqualität und -bewegung. Mitarbeiter fühlen sich am wohlsten und arbeiten am effektivsten bei einem thermisch behaglichen Klima. Was bedeutet das konkret? Weder zu kalt noch zu warm, moderate Luftfeuchte, kein Zug und ausreichend Frischluft. Die ArbStättV fordert, dass Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur haben und ausreichend gelüftet werden. Präziser wird es in den Technischen Regeln, vor allem ASR A3.5 „Raumtemperatur“, die Anhaltswerte liefert, sowie in Normen wie DIN EN ISO 7730, die die thermische Behaglichkeit anhand von PMV/PPD bewertet. In deutschen Büros hat es sich bewährt, eine Raumtemperatur um 20–22 °C als Komforttemperatur anzustreben. Im Winter sollte die Temperatur an Büro-Arbeitsplätzen nicht unter 20 °C fallen (als Mindestwert; in leichter Kleidung sitzen Menschen sonst unbequem kühl). Im Sommer gilt: Bis etwa 25 °C werden Temperaturen als angenehm bis noch akzeptabel empfunden; 26 °C ist laut ASR A3.5 die Obergrenze des behaglichen Bereichs. Steigt die Raumtemperatur darüber, sollen bereits Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Ab 30 °C Raumtemperatur ist der Arbeitgeber verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zum Hitzeschutz bereitzustellen. Das kann z.B. sein: Jalousien schließen, elektrisch kühlen (Klimaanlage hochfahren), Ventilatoren aufstellen, Getränke bereitstellen oder flexible Arbeitszeiten (früher morgens, dafür keine heiße Spätnachmittagsarbeit). Über 35 °C Raumtemperatur gilt ein Büroraum nach ASR A3.5 als für die Arbeit ungeeignet – dieser Fall tritt höchstens bei extremen Außentemperaturen und fehlender Klimatisierung ein und würde bedeuten, dass dort nicht mehr gearbeitet werden darf, bis es wieder kühler ist. Diese Richtwerte zeigen, wie ernst Wärmebelastung genommen wird: Ab gewissen Schwellen wird es als Gesundheitsgefahr und nicht nur Komfortproblem angesehen.

Neben der Temperatur spielt die Luftfeuchtigkeit eine Rolle. Idealerweise liegt die relative Feuchte im Büro zwischen 40 % und 60 %. Im Winter bei Heizungsbetrieb sinkt sie oft deutlich unter 40 %, was zu trockenen Schleimhäuten, Augen und Haut führen kann. Im Sommer bei schwülem Wetter kann sie über 60 % liegen, was drückend wirkt. Daher sollte man im Winter ggf. befeuchten (z.B. durch regelmäßiges Lüften oder im Extremfall Luftbefeuchter) und im Sommer durch Klimaanlage oder Lüftung entfeuchten. Allerdings: Die ASR A3.5 enthält zum Thema Feuchte keine genauen Grenzwerte, sie betont aber, dass bei Maßnahmen gegen Hitze (z.B. Lüfter, Ventilator) Zugluft zu vermeiden ist. Die Luftbewegung sollte in Büros bei etwa 0,1–0,2 m/s liegen (kaum spürbar). Zugluft – also lokal kühle Luftströmungen, insbesondere im Nacken oder an den Füßen – wird als sehr unangenehm empfunden und kann Muskelverspannungen oder Erkältungserscheinungen auslösen. Daher müssen Lüftungs- und Klimaanlagen so eingestellt sein, dass keine starken Strömungen auf Personen gerichtet sind. Gegebenenfalls kann man Luftauslässe verstellen oder die Luftgeschwindigkeit reduzieren.

Ein zentrales Thema ist die Frischluftzufuhr. Pro Person und Stunde sollten – je nach Aktivität und Raumgröße – etwa 20–60 m³ Frischluft zugeführt werden (laut Richtwerten der Lüftungsnormen). In Büro-Praxis gilt: Ein Büroraum mit 2–3 Personen sollte mindestens alle paar Stunden gründlich gelüftet werden, sofern keine mechanische Lüftung vorhanden ist. Bei mechanischen Lüftungsanlagen (HVAC) wird oft ein CO₂-Sollwert eingestellt. Als Richtgröße hat sich etabliert, dass 1000 ppm CO₂ nicht überschritten werden sollten. Werte darunter zeigen gute Luftqualität an (Außenluft hat ~400 ppm, in Innenräumen gilt 800 ppm als „gut“). Werte über 1000 ppm machen viele schon mit leichter Müdigkeit bemerkbar; spätestens 1500 ppm weisen auf unzureichende Belüftung hin. In etlichen Büros gibt es inzwischen CO₂-Ampeln oder -Melder, die anzeigen, wann gelüftet werden muss. In Schulen etwa sind solche Ampeln verbreitet, und auch Büros profitieren davon: Mitarbeiter erkennen dann selbst, wann die Luft „umkippt“. Sofern eine Klimaanlage oder Lüftungsanlage vorhanden ist, sollte diese ausreichend Außenluft einspeisen (im Sommer wird oft aus Energiespargründen reduziert – hier muss man einen guten Kompromiss finden). Wichtig: Die Luft muss nicht nur frisch, sondern auch sauber sein; regelmäßig gewartete Filter in Lüftungsanlagen sorgen dafür, dass Staub und ggf. Pollen reduziert werden. Und Rauchen ist nach ArbStättV im Büro nur in extra ausgewiesenen Räumen erlaubt – der Nichtraucherschutz ist verpflichtend (ArbStättV §5).

Warum all der Aufwand? Thermischer Komfort hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und die geistige Leistungsfähigkeit. Bei 30 °C Raumtemperatur nimmt die Konzentration rapide ab, Fehler häufen sich, das Unfallrisiko steigt (weil man schlapp wird). Zu kalte Räume hingegen lassen die Muskeln verspannen, was z.B. Rückenschmerzen fördern kann, und führen zu Unwohlsein. Schlechte Luft (zu viel CO₂, Sauerstoffmangel) macht müde und kann Kopfschmerzen verursachen; überdies begünstigt ein ungenügender Luftaustausch die Anreicherung von Keimen – in stickigen Büros verbreiten sich Infekte schneller. Deshalb dient eine gute Lüftung auch dem Infektionsschutz (was in Zeiten von COVID-19 etc. verstärkt ins Bewusstsein gerückt ist). Regelmäßiges Lüften oder hochwertige RLT-Anlagen mit ausreichend Frischluftanteil halten die Aerosolkonzentration niedrig und verringern so das Risiko, dass sich Krankheiten ausbreiten. Hier muss allerdings DSGVO erwähnt werden: Falls z.B. Sensoren genutzt werden, um die Anwesenheit von Personen für bedarfsgerechte Lüftung zu erfassen, darf keine personenbezogene Auswertung stattfinden – in der Regel sind solche Sensoren aber anonym (zählen nur CO₂ oder Bewegung, ohne Personenzuordnung).

Alles in allem sollten Unternehmen sicherstellen, dass Raumtemperatur, Luftfeuchte und Luftqualität im grünen Bereich bleiben. Das bedeutet im Sommer morgens lüften und verschatten, mittags ggf. Klimagerät an – im Winter eher Stoßlüften und heizen, plus auf Luftfeuchte achten. Die Mitarbeiter sollten eingebunden werden: Ihnen z.B. erlauben, die Fenster zu öffnen (soweit es nicht der Gebäudetechnik widerspricht) oder eine Jacke überzuziehen statt strikte Kleiderordnung, wenn etwas kühler. So kann jeder ein Stück Eigenkomfort gestalten. Die Facility-Abteilung sollte mit Raumklima-Messungen (Thermometer/Hygrometer/CO₂-Messgerät) arbeiten und Beschwerden ernst nehmen („Zugluft am Platz X“ oder „drückende Luft am Nachmittag in Konferenzraum Y“ sind Hinweise, die man gezielt untersuchen sollte).

Die Einhaltung der Vorgaben aus ArbStättV und DIN/VDI im Bereich Klima ist letztlich genauso wichtig wie z.B. ergonomische Möbel – es geht um die Gesundheit der Mitarbeiter. Unbehagliches Klima kann laut Studien zu Produktivitätseinbußen von 5–15 % führen; umgekehrt fördert ein angenehmes Klima die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden. Daher sollte das Raumklima-Management als fester Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesehen werden. Moderne Technologien wie vernetzte Sensorik und automatische Steuerungen (Smart Building) helfen dabei, diese Aufgabe zu erfüllen. Und natürlich gilt: Jeder Mensch empfindet etwas anders – man wird nie 100 % alle glücklich machen können. Aber das Ziel ist, den Wohlfühlbereich zu treffen, in dem möglichst viele keine Beschwerden haben (nach ISO 7730 strebt man z.B. an, dass mind. 90–95 % der Personen zufrieden sind, sprich PPD < 10 %). Durch vorausschauende Planung und reagibles Facility Management ist dies erreichbar. Damit wird der Arbeitsplatz zu einem Ort, an dem man gerne und gesund arbeitet – ohne zu frieren, zu schwitzen oder „dicke Luft“.

Gefährdungsbeurteilung & Anpassungen des Arbeitsplatzes

Die Gestaltung ergonomischer und gesunder Arbeitsplätze ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Zentrales Element hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung (GBU) des Arbeitsplatzes und die Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen. Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die ArbStättV verpflichten Arbeitgeber, regelmäßig eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich aller potentiellen Gefährdungen durchzuführen – dazu zählen ausdrücklich auch Ergonomiemängel und gesundheitliche Belastungen im Büro. Konkret heißt es: Physische und psychische Belastungen sind im Rahmen der GBU zu berücksichtigen, und bei Bildschirmarbeit insbesondere Gefährdungen der Augen bzw. Sehkraft. Wird eine Gefährdung identifiziert, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Reduktion festlegen. Diese Vorgehensweise entspricht dem Präventionsprinzip. Die GBU muss außerdem fachkundig durchgeführt und dokumentiert werden. Gerade Letzteres ist wichtig: Die Dokumentation muss aufzeigen, welche Gefährdungen ermittelt wurden und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei einer Überprüfung (z.B. durch die Aufsichtsbehörde oder die BG) dient sie als Nachweis.

In der Praxis sollte die GBU für Büroarbeitsplätze einen systematischen Check ergonomischer Aspekte umfassen. Ein typisches Vorgehen ist, mit Hilfe eines standardisierten Fragenkatalogs oder einer Software jeden relevanten Aspekt abzuklopfen: Sind die Tischflächen ausreichend groß? Stimmen Beleuchtungsstärken überall? Liegen Stolperfallen vor (Kabel etc.)? Sind Arbeitsmittel ergonomisch angeordnet? Gibt es Beschwerden der Mitarbeiter über Lärm, Klima, Beleuchtung? etc. Oft werden hier die einschlägigen ASR herangezogen: z.B. Punkt A1.2 für Flächen, A3.5 für Klima, A3.7 für Beleuchtung, VDI 2569 für Akustik. Das Ergebnis kann z.B. lauten: „Mindestfläche pro Arbeitsplatz unterschritten in Raum X, da nur 1 m² Bewegungsfläche – Maßnahme: Büro umorganisieren, ggf. Mitarbeiterzahl reduzieren oder zusätzlichen Raum schaffen.“ Oder: „Bildschirmplätze im Großraumbüro bekommen teilweise Blendung durch Fenster – Maßnahme: Sonnenschutz nachrüsten bzw. Arbeitsplätze umsetzen.“ Ein weiteres Beispiel: „Mitarbeiter klagen über Rückenschmerzen – Maßnahme: Überprüfung der Stuhleinstellungen, eventuell Ersatzbeschaffung ergonomischer Stühle, und Rückenschule anbieten.“ Wichtig ist die Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes in diesen Prozess – sie bringen Expertise mit und müssen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ohnehin beratend beteiligt sein. Auch der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Arbeitsschutzthemen und sollte frühzeitig einbezogen werden.

Nachdem Maßnahmen festgelegt sind, müssen sie zeitnah umgesetzt werden. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutz-Management: Eine Gefährdung darf nicht auf Dauer fortbestehen. Manche Lösungen lassen sich schnell umsetzen (z.B. Kabelkanäle installieren, um Stolperfallen zu eliminieren), andere brauchen Planung (z.B. Umbau zur Verbesserung der Akustik). Die Maßnahmenumsetzung sollte wiederum dokumentiert werden. Anschließend ist zu prüfen, ob die Maßnahmen wirken – das gehört zum fortlaufenden Verbesserungsprozess (PDCA). Beispielsweise: Nach der Umgestaltung von Raumakustik sollte man messen, ob der Schalldruckpegel sich verringert hat und ob Mitarbeiter weniger gestört sind. Die GBU ist somit nicht einmal jährlich und erledigt, sondern ein dynamisches Werkzeug. Änderungen in der Arbeitsstätte – z.B. neue Arbeitsmittel, Umstrukturierung, Renovierung – erfordern eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere bei der Einführung neuer Technik (z.B. mehrere Bildschirme, neue Software) oder Arbeitsformen (Homeoffice, Desk-Sharing im Büro) muss hinterfragt werden: Welche neuen Risiken entstehen? Wie begegnen wir diesen? Aktuell beispielsweise das Thema „virtuelle Arbeit/Teleworking“: Wenn Mitarbeiter vermehrt im Homeoffice arbeiten, muss auch dort ergonomisch vorgesorgt werden (der Arbeitgeber hat eine Mitverantwortung für den heimischen Arbeitsplatz, zumindest beratend und ausrüstungsbezogen). Solche Aspekte fließen dann in die GBU mit ein.

Neben den objektiven Analysen sollte man Mitarbeiterbefragungen nutzen, um versteckte Mängel aufzudecken. Vielleicht zeigt die formale Prüfung alles okay, aber Mitarbeiter berichten trotzdem über z.B. Konzentrationsprobleme wegen Lärm. Solche subjektiven Belastungen sind ebenfalls relevant für die GBU, speziell unter „psychische Belastungen“. Ein guter Ansatz ist ein „Rundgang mit Beschäftigten“ – also beim Beurteilen auch Betroffene mitnehmen, die dann direkt zeigen, wo es hakt. Die so gewonnenen Erkenntnisse können in Workshops oder Besprechungen, etwa im Arbeitsschutzausschuss, diskutiert werden. Nicht selten ergibt sich, dass auch einfache organisatorische Lösungen möglich sind (z.B. Mittagspausenzeiten staffeln, um Lärm und Kantinenschlangen zu entzerren – entlastet Stress). Die Gefährdungsbeurteilung sollte dann ganzheitlich angepasst werden.

Insgesamt ist die regelmäßige ergonomische GBU ein Instrument, mit dem das Unternehmen die fortlaufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen steuert. Gerade in großen Büros mit vielen Personen ist es unverzichtbar, strukturierte Verfahren zu haben, sonst bleiben Mängel unbemerkt oder ungelöst. Durch die GBU wird Ergonomie und Gesundheitsschutz verbindlich und systematisch – weg von der „Zufallsabhängigkeit“, ob sich jemand beschwert, hin zum proaktiven Arbeitsschutz. Das Ergebnis sind sicherere, gesundheitsgerechtere Arbeitsplätze und eine Reduktion von Arbeitsausfällen. Nicht zuletzt macht sich das auch in der Rechtskonformität bemerkbar: Sollte es doch zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit kommen, kann der Arbeitgeber nachweisen, alles Zumutbare getan zu haben, wenn eine gute Dokumentation der GBU und der Maßnahmen vorliegt.

Die Gefährdungsbeurteilung ergonomischer Risiken im Büro ist gesetzlich gefordert und praktisch sinnvoll. Sie identifiziert Schwachstellen – ob ein Stuhl, der nicht passt, eine Lampe, die blendet, oder eine zu laute Umgebung – und ermöglicht deren gezielte Beseitigung. Durch regelmäßige Wiederholung und Anpassung bleibt der Arbeitsplatz „up to date“ mit den Sicherheits- und Gesundheitsstandards. So wird Ergonomie ein integraler Bestandteil des Arbeitschutzmanagements, was wiederum den Mitarbeitern zugutekommt und eine kontinuierliche Optimierungskultur fördert.

Mitarbeiterschulung & Bewusstsein

Die besten ergonomischen Einrichtungen nützen wenig, wenn sie nicht richtig genutzt werden. Deshalb ist die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter ein zentraler Bestandteil eines ergonomisch orientierten Bürokonzepts. In Deutschland verlangt § 12 ArbSchG, dass Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend unterwiesen werden – dazu gehört auch, wie man einen Arbeitsplatz gesundheitsgerecht einrichtet und Verhaltensweisen zur Ergonomie. Aufklärung und Training sorgen dafür, dass aus Vorgaben gelebte Praxis wird. So sollte schon beim Onboarding neuer Mitarbeiter oder bei Einführung neuer Büromöbel eine Ergonomie-Unterweisung stattfinden: Wie stelle ich meinen Bürostuhl korrekt ein (Sitzhöhe, Lehnenneigung, Armlehnen)? Wie richte ich meinen Bildschirm aus (Höhe, Abstand)? Welche Tischhöhe ist für mich richtig? Solche Fragen sind für Laien oft nicht trivial, und viele wissen es schlicht nicht, wenn man es ihnen nicht zeigt. Daher bieten viele Unternehmen kurze Ergonomie-Workshops oder zumindest Infomaterial an. Ein ergonomischer Musterarbeitsplatz kann demonstriert werden, oder es gibt interaktive E-Learnings. In manchen Fällen kommt der Betriebsarzt oder eine Fachkraft ins Teammeeting und erklärt in 15 Minuten das Wichtigste zur Sitzhaltung – solche persönlichen Ansprachen wirken oft gut, weil direkt Fragen gestellt werden können. Auch der Einsatz von Ergo-Coaches (das können interessierte geschulte Mitarbeiter sein oder externe Physiotherapeuten) wird praktiziert: Diese gehen von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz und justieren zusammen mit dem Mitarbeiter Stuhl, Monitor etc., und erklären dabei die Zusammenhänge („Schauen Sie, wenn der Monitor zu hoch steht, überstrecken Sie den Nacken, das kann auf Dauer Schmerzen verursachen.“).

Neben der initialen Unterweisung sind wiederkehrende Auffrischungen und Kampagnen sinnvoll, um das Bewusstsein wachzuhalten. Viele Firmen veranstalten z.B. jährlich eine „Gesundheitstag“-Aktion, wo auch Ergonomie-Checks angeboten werden, oder sie hängen Plakate auf, die z.B. auf die 20-20-20-Regel hinweisen („alle 20 Minuten 20 Sekunden in die Ferne blicken, um Ihre Augen zu entspannen“). Solche Hinweise können auch digital erfolgen – z.B. eine kurze E-Mail-Serie „Ergonomie-Tipp der Woche“ mit Themen wie richtiges Einstellen der Bildschirmhelligkeit, die Bedeutung von Mikro-Pausen, oder ergonomisches Telefonieren (Headset statt gekrümmter Haltung). Mikroschulungen oder Videos (1–2 Minuten Clips) werden gerade jüngeren Mitarbeitern oft via Intranet oder E-Learning-Plattform gern angenommen.

Ein ganz wichtiger Teil der Ergonomie-Schulung ist die Förderung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen. Dazu zählt, Bewegung in den Arbeitsalltag zu integrieren. Mitarbeiter sollten verstehen, warum es schädlich ist, stundenlang starr zu sitzen, und ermutigt werden, regelmäßig aufzustehen – das kann auch durch Software-Erinnerungen geschehen (es gibt Tools, die z.B. stündlich eine kurze Pause vorschlagen). Chefs können mit gutem Beispiel vorangehen und z.B. „Walking Meetings“ (Besprechungen im Gehen) etablieren oder zumindest mal im Stehen statt im Sitzen ein Meeting abhalten. Gesundheitsmanagement-Programme wie Rückenschule, Augenentspannungsübungen, Entspannungsseminare etc. sind ebenfalls förderlich. Manche Unternehmen haben interne Sportgruppen oder bieten aktive Pausen an (5 Minuten gemeinsame Übungen). Solche Angebote sollten aktiv beworben werden.

Sensibilisierung bedeutet auch, den Mitarbeitern klarzumachen, dass Ergonomie keine Schikane ist, sondern ihrem eigenen Wohl dient. Wenn z.B. eine Gefährdungsbeurteilung feststellt, dass Arbeiter trotz vorhandenem Sitz-Steh-Tisch kaum jemals stehen, kann eine Kampagne „Stand up for your health“ initiiert werden, die die Vorteile des Steharbeitens erläutert und Tipps gibt, wie man sich angewöhnt, öfter hochzufahren. Gamification-Ansätze helfen manchmal: etwa Abteilungs-Challenges („welches Team schafft die meisten Stehminuten pro Woche pro Person?“) – natürlich auf freiwilliger Basis.

Nicht zuletzt sollte Kommunikation über Beschwerden gefördert werden. Mitarbeiter müssen wissen: Wenn etwas unbequem ist oder Schmerzen verursacht, sofort melden! Viele neigen dazu, erstmal Monate auszuhalten („wird schon gehen“), bis der Schaden größer ist. Ein etabliertes Meldesystem (z.B. über das betriebliche Vorschlagswesen oder direkt an die Sifa/Betriebsarzt) für ergonomische Probleme kann helfen, frühzeitig gegenzusteuern. Das Unternehmen sollte klar signalisieren, dass es solche Meldungen wünscht und ernst nimmt – ohne dass man Sorge haben muss, als „Wehleidig“ dazustehen. Im Sinne des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) können anonymisierte Auswertungen dieser Meldungen erfolgen, um Schwerpunkte zu erkennen. Auch Fehlzeiten-Analysen nach Ursachen können Input für Schulungen liefern: Steigen z.B. Nackenbeschwerden, passt man das Training an („Ergonomie am Bildschirm“ Schwerpunkte auf Monitor und Haltung).

In Bezug auf DSGVO: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Falls im Rahmen des Gesundheitsmanagements z.B. Screenings oder Tests durchgeführt werden, müssen diese absolut freiwillig und vertraulich sein. Aber allgemeine Trends oder Gruppenfeedback kann man natürlich nutzen, solange keine Person identifizierbar ist. Auch Schulungsplattformen sollten DSGVO-konform sein.

Mitarbeiter in Ergonomie zu schulen und ein Bewusstsein zu schaffen ist unerlässlich, um die physischen Ergonomie-Maßnahmen wirklich wirksam werden zu lassen. Es ist ein Zusammenspiel: Der Arbeitgeber stellt Ausstattung und Wissen bereit, die Beschäftigten setzen es im Alltag um. Wenn beide Seiten engagiert sind, entsteht eine Kultur, in der ergonomisches Verhalten selbstverständlich wird. Das wiederum führt zu weniger Beschwerden, höherer Zufriedenheit und einem eigenverantwortlichen Umgang der Beschäftigten mit ihrer Gesundheit. Ein Arbeitnehmer, der weiß, wie er seinen Arbeitsplatz optimal einstellt und Pausen nutzt, wird langfristig weniger ausfallen und motivierter arbeiten – ein Gewinn für alle Beteiligten. Schulung und Sensibilisierung sind somit eine lohnende Investition in das wichtigste Kapital einer Firma: die Gesundheit und Kompetenz ihrer Mitarbeiter.

Überwachung & kontinuierliche Verbesserung

Die Arbeitswelt ist dynamisch – ebenso muss es die Gestaltung der Arbeitsumgebung sein. Monitoring und kontinuierliche Verbesserung gewährleisten, dass das Büro nicht nur einmalig ergonomisch eingerichtet wird, sondern es auch bleibt und sich weiterentwickelt. Heutzutage stehen Facility Managern eine Reihe von Sensoren und digitalen Tools zur Verfügung, um die Bedingungen im Büro in Echtzeit zu überwachen. Beispielsweise können in einem Smart Building Sensoren die Temperatur, Luftfeuchtigkeit, CO₂-Konzentration, Lichtstärke und Lärmpegel in verschiedenen Zonen messen und an ein zentrales System melden. Diese Daten geben ein objektives Bild: Sind irgendwo die empfohlenen 21 °C deutlich überschritten? Wo wird es nachmittags stickig (CO₂ hoch)? Wie laut ist es im Großraumbereich im Vergleich zu den vorgesehenen Telefonkabinen? Mit solchen Informationen kann man gezielt eingreifen: Abweichungen erkennen und korrigieren. Steigt z.B. der Lärm regelmäßig über 55 dB(A) in einem Bereich, kann man dort nach Ursachen suchen und Abhilfe schaffen (vielleicht sind dort Drucker, die man umstellen könnte, oder man stellt zusätzliche Absorber auf). Oder wenn die Luftqualität in Besprechungsräumen oft schlecht wird (CO₂-Ampel springt auf Rot), könnte man die Lüftungsanlage entsprechend nachjustieren oder konsequent kürzere Meetings ansetzen inklusive Lüftungspausen. Lichtsensoren könnten melden, wo dauerhaft weniger als 500 Lux anliegen, was auf unzureichende Beleuchtung hindeutet – dort kann man Lampen aufrüsten oder Schreibtische umstellen.

Neben solchen Umgebungsdaten sind auch Kennzahlen zur Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu beachten. Unternehmen erheben häufig Kennzahlen wie Fehlzeitenquote, Krankenstände, Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen. Diese können auf Probleme hinweisen: eine Häufung von Rückenbeschwerden im SAP-Team? Eventuell sitzt dieses Team besonders lange ohne Bewegung – man könnte hier gezielt höhenverstellbare Tische plus Bewegungsaktionen forcieren. Oder die Befragung zeigt niedrige Werte bei „Zufriedenheit mit Lärmsituation“ – klarer Handlungsauftrag, akustische Verbesserungen anzugehen. Sogar die Analyse der Arbeitsunfälle oder Beinaheunfälle kann Aufschlüsse geben – z.B. wenn mehrfach jemand über Kabel gestolpert ist, muss im Kabelmanagement etwas passieren. Hier greift der PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) als bewährte Methode: Man plant eine Verbesserung (z.B. “Akustik Klasse B erreichen in Abteilung X”), führt Maßnahmen aus (Schallabsorber, Verhaltensregeln) – dann prüft man, ob das Ziel erreicht wurde (Messung, Feedback). Auf Basis der Ergebnisse handelt man erneut: entweder Maßnahme verstetigen und Standard ableiten, oder nachbessern, falls nicht ausreichend.

Ein wichtiger Aspekt in Deutschland ist die Mitbestimmung und Beteiligung: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) oder Gesundheitszirkel sollte in die kontinuierliche Verbesserung eingebunden sein. Das erhöht die Akzeptanz und bringt die Erfahrung der Mitarbeiter ein. Wenn z.B. neue ergonomische Stühle getestet werden, kann man ausgewählte Beschäftigte als Pilotnutzer einbeziehen und nach einigen Wochen Feedback einholen – dieses fließt in die Entscheidung ein, ob die Stühle flächendeckend eingeführt werden. Kontinuierliche Verbesserung heißt auch, Trends und Innovationen im Auge zu behalten. Vielleicht gibt es neue technische Lösungen (z.B. intelligente Stehschreibtische mit Sitzsensor und Erinnerungsfunktion) – hier lohnt sich ein Blick, ob sie einen Mehrwert bieten und datenschutzkonform sind. Manche Firmen implementieren z.B. Wearables oder Apps, die den Mitarbeitern helfen, ihr Verhalten zu tracken (Sitzzeiten, Pausen etc.), natürlich freiwillig.

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist im Kontext Monitoring unbedingt zu beachten: Alle personenbezogenen Daten sind besonders zu schützen. Wenn also Sensoren eingesetzt werden, sollten diese möglichst keine personenbezogenen Infos liefern. Ein Geräuschsensor erfasst nur den Schallpegel (kein Mitschnitt von Sprache – das wäre verboten), ein CO₂-Sensor erfasst keine Personendaten, nur Luftgüte. Auch bei Raumbelegungssensoren muss man aufpassen: Viele Lösungen zählen nur anonym Bewegungen oder Geräte im Raum. Falls aber z.B. Ausweiskarten genutzt werden, um Bewegungen im Gebäude zu tracken (um z.B. herauszufinden, welche Abteilung wie oft im Büro ist, zwecks Flächenoptimierung), muss das mit dem Betriebsrat abgestimmt und transparent kommuniziert sein – i.d.R. wird man solche Daten nur anonymisiert/aggregiert betrachten dürfen. Transparenz gegenüber den Mitarbeitern ist hier das A und O: Wenn überwacht oder gemessen wird, muss klar sein, was und warum. Im besten Falle werden die Daten auch zurückgespielt: z.B. Anzeige von Luftqualität per Ampel, damit Mitarbeiter sehen, wann Lüften nötig ist. Das schafft Vertrauen und animiert auch zum mitmachen.

Die kontinuierliche Verbesserung sollte in die Unternehmensprozesse integriert sein, z.B. ins jährliche Arbeitsprogramm Arbeitssicherheit. Ziele setzen (“2025: ergonomische Tastaturen für alle Vielschreiber einführen, Senkung der Beschwerderate um X%”) und dann nachhalten. Auditierungen können ebenso erfolgen, intern oder extern, um Fortschritte zu bewerten. Und natürlich muss auch das Wissen aktualisiert werden: Verantwortliche sollten dranbleiben an neuen Regelungen (z.B. wenn Normen upgedatet werden oder ArbStättV-Novellen erfolgen). Gerade aktuell halten Themen wie Homeoffice- und Mobilarbeitsregelungen Einzug ins Gesetz (Arbeitsstättenregel zu Telearbeit etc.) – diese Entwicklungen fließen in die Gestaltungskonzepte mit ein.

Eine gesunde Büroumgebung auf Dauer zu gewährleisten, erfordert ein System von Monitoring, Feedback und stetiger Optimierung. Durch den cleveren Einsatz von Sensorik und Analysen (im Einklang mit Datenschutz) kann das Facility Management schnell auf sich abzeichnende Probleme reagieren. Die Vorgehensweise PDCA stellt sicher, dass Maßnahmen zielgerichtet und effektiv sind. Man sollte sich klar machen, dass die Arbeitswelt sich verändert – sei es durch neue Technologien, personelle Veränderungen oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse – und das Büro flexibel darauf eingestellt werden muss. Kontinuierliche Verbesserung bedeutet letztlich, Mitarbeitergesundheit und -zufriedenheit zum festen Bestandteil der Unternehmenskultur zu machen. Es hört nie auf – und genau das ist auch gut so, denn es gibt immer etwas zu optimieren. In Summe sichert dieser Prozess die gesetzliche Konformität (man kann jederzeit zeigen, dass man aktiv für Arbeitsschutz sorgt) und bringt gleichzeitig echte Mehrwerte für die Beschäftigten. Ein Unternehmen, das hier am Ball bleibt, wird langfristig durch geringere Ausfallzeiten, höhere Motivation und bessere Performance belohnt. Ergonomie und Gesundheit im Büro sind somit kein Projekt mit Endpunkt, sondern ein fortlaufender Weg – aber einer, der sich in jeder Hinsicht lohnt.