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Brandschutz & Evakuierung

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Brandschutz und Evakuierung in Bürogebäuden

Brandschutz und Evakuierung in Bürogebäuden

Brandschutz und Evakuierungsplanung sind in großen deutschen Bürogebäuden nicht bloß bürokratische Formalien – sie sind gesetzliche Gebote und grundlegend für die Sicherheit von Menschenleben sowie die Betriebscontinuity. Die Bau- und Arbeitsschutzvorschriften verlangen einen robusten, proaktiven Ansatz, um Brände zu verhindern und Gebäudenutzer zu schützen. Alle baulichen Anlagen müssen die strengen Brandschutzanforderungen des Baurechts erfüllen. Für Eigentümer und Facility Manager bedeutet dies, in zertifizierte Brandschutzsysteme, regelmäßige Prüfungen und eine gründliche Notfallplanung zu investieren. Tatsächlich minimiert eine gelebte Brandschutzkultur das Risiko von Verletzungen, Sachschäden und Betriebsunterbrechungen. Rechtskonforme Gebäude genießen zudem das Vertrauen von Mietern und Behörden, was den Immobilienwert stützt und modernen Environmental Social Governance (ESG)-Kriterien für sichere Infrastrukturen entspricht.

Ein integraler Brandschutz mit durchdachter Evakuierungsstrategie in Gewerbeimmobilien ist sowohl eine gesetzliche Verpflichtung als auch ein vernünftiger betrieblicher Nutzen. Große Bürogebäude, die die Anforderungen der Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften, Arbeitsstättenverordnung und der einschlägigen DIN/DGUV-Normen erfüllen, schaffen damit vor allem eines: eine sichere Umgebung für ihre Nutzer. Durch Installation zertifizierter Meldetechnik und Löschanlagen, Bereitstellung von Notbeleuchtung und Rettungszeichen sowie rigorose organisatorische Planung (Dokumente, Schulungen, Übungen) kommt der Betreiber seinen Pflichten nach und vermeidet schwerwiegende Haftungsrisiken. Genauso wichtig ist jedoch die Sicherheitskultur, die dadurch entsteht: Mitarbeiter fühlen sich in einem gut ausgestatteten und vorbereitetem Gebäude sicherer und ernster genommen. Dies fördert das Vertrauen und die Motivation – ein Aspekt, der im Rahmen von ESG-Kriterien (im “Social”-Bereich) für Immobilien zunehmend beleuchtet wird, denn ein gesundes, sicheres Arbeitsumfeld ist heute ein Qualitätsmerkmal. Moderne Nachhaltigkeitszertifikate und Managementsysteme (wie ISO 45001 für Arbeitssicherheit oder Green-Building-Zertifikate) honorieren ein exzellentes Notfall- und Sicherheitsmanagement, wodurch sich Investitionen in den Brandschutz auch reputationsfördernd auswirken.

Letztendlich ist Brandschutz ein System von miteinander verzahnten Elementen, das nur so stark ist wie sein schwächstes Glied. Deshalb adressiert der ganzheitliche Ansatz jede Ebene: die bauliche (passiver Brandschutz und Fluchtwege), die anlagentechnische (Melder, Löscher, Beleuchtung), die organisatorische (Pläne, Schulungen, Übungen) und die überwachende (Inspektionen und Wartung). Wenn all diese Elemente im Einklang funktionieren, verringert sich die Wahrscheinlichkeit eines folgenschweren Brandes drastisch – und sollte doch ein Brand auftreten, sind die Chancen groß, dass alle Menschen lebend und unverletzt davonkommen und der Sachschaden gering bleibt. Für Facility Manager und Sicherheitsbeauftragte ist die Aufgabe ein fortwährender Prozess: Sie müssen über Änderungen in Vorschriften informiert bleiben, ihre Konzepte und Trainings regelmäßig aktualisieren und aus jeder Übung lernen. Die Mühe lohnt sich – in Form eines Arbeitsorts, an dem Menschen sich auf ihre Tätigkeit konzentrieren können, in dem Wissen, dass ihre Sicherheit professionell und vorausschauend gewährleistet ist.

Brandschutzkonzepte und effiziente Evakuierungsverfahren

Rechtlicher Rahmen & Genehmigungsprozess

Der Brandschutz in Gebäuden ist in einen strikten Rechtsrahmen eingebettet. Zentrales Regelwerk ist die Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes (basierend auf der Musterbauordnung), die allgemeine Brandschutzanforderungen für Bauten festlegt. Überschreitet ein Bürogebäude bestimmte Kenndaten (z.B. hohe Personenzahl, große Höhe oder ausgedehnte Grundfläche), wird es als Sonderbau mit erhöhten Sicherheitsauflagen eingestuft. So gilt beispielsweise ein Bürogebäude mit über 400 m² Geschossfläche je Etage typischerweise als Sonderbau, was ein individuelles Brandschutzkonzept und eine verstärkte behördliche Überwachung erfordert. Die Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien der Länder (etwa die Hochhausrichtlinie für Gebäude über 22 m Höhe) legen zusätzliche Maßnahmen über die Standardvorgaben der LBO hinaus fest.

Vor der Errichtung oder größeren Umnutzung eines großen Bürogebäudes muss der Bauherr ein umfassendes Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis als Teil des Bauantrags einreichen. Die Bauaufsichtsbehörde und oft auch die Feuerwehr prüfen dieses Konzept, um sicherzustellen, dass alle baurechtlichen Anforderungen (für baulichen Brandschutz, Rettungswege, Brandmelde- und Löschanlagen etc.) erfüllt sind. Eine Baugenehmigung wird nur erteilt, wenn das Brandschutzkonzept überzeugend ist. Wichtige Unterlagen – einschließlich Gebäudeplänen mit Fluchtwegen, technischer Anlagenbeschreibungen und organisatorischen Brandschutzplänen – müssen im Genehmigungsverfahren vorgelegt und später im Objekt vorgehalten werden.

Nach der Installation der Brandschutzeinrichtungen sind eine Inbetriebnahme und behördliche Abnahme vorgeschrieben. Kritische Anlagen wie automatische Brandmeldeanlagen oder Sprinkler erfordern in vielen Bundesländern eine Abnahme durch anerkannte Brandsachverständige (PrüfSachverständige) oder durch die Feuerwehr, bevor das Gebäude in Nutzung gehen darf. Die Prüfverordnungen der Länder schreiben für Sonderbauten vor, dass sicherheitstechnische Anlagen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend geprüft werden müssen. Alle brandschutzrelevanten Dokumente (wie Feuerwehrpläne, Revisionsunterlagen, Konformitätsbescheinigungen) sind in einer Brandschutzakte zu sammeln und während der gesamten Nutzungsdauer des Gebäudes aktuell zu halten. Dieser aufwändige Genehmigungs- und Dokumentationsprozess stellt sicher, dass Brandschutz nicht dem Zufall überlassen bleibt – er wird von Anfang an ins Gebäude „eingebaut“ und kontinuierlich von Fachleuten und Behörden verifiziert.

Brandmelde- & Alarmierungssysteme

Eine frühzeitige Branderkennung und Alarmierung ist der Grundstein der Gefahrenabwehr in jedem großen Büro. Vorschriften (z.B. Bauordnungen und Arbeitsstättenregeln) verlangen in großen oder mehrgeschossigen Büros häufig automatische Brandmeldeanlagen (BMA), um ein entstehendes Feuer schnell zu erkennen und die Gebäudenutzer zu alarmieren. Solche Anlagen umfassen in der Regel Rauchmelder (Rauch-/Wärmemelder in Räumen und Fluren), manuelle Feuermelder (Druckknopfmelder an den Wänden) und eine zentrale Brandmeldezentrale, die alle Signale auswertet. Im Alarmfall löst die Anlage akustische Sirenen und Blitzleuchten aus oder steuert eine Sprachalarmierung (SAA), die per Durchsage Anweisungen zur Evakuierung gibt. In vielen Fällen ist die Brandmeldeanlage auch an eine externe Stelle oder direkt an die Feuerwehr aufgeschaltet, sodass bei Alarm automatisch ein Notruf abgesetzt wird.

Planung und Installation von Brandmelde- und Alarmierungssystemen müssen Normen wie DIN 14675 (für Aufbau, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen) sowie DIN VDE 0833-2 entsprechen. Diese Normen stellen eine korrekte Melderanordnung sicher (z.B. Rauchmelder unter Decken in erforderlichen Bereichen, Handfeuermelder an Ausgängen in maximal 30 m Abstand), redundante Alarmübertragung und zuverlässige Notstromversorgung (Batterien, damit die Anlage bei Stromausfall weiterläuft). Prüfung und Wartung sind äußerst wichtig: Deutsche Standards verlangen, dass zertifizierte Fachfirmen Brandmeldeanlagen vierteljährlich inspizieren und jährlich warten. Für baurechtlich geforderte Anlagen nach DIN 14675 ist eine vierteljährliche Inspektion (Funktionskontrolle) und eine jährliche Wartung zwingend, um die Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Bei diesen Überprüfungen werden u.a. Melder auf Verschmutzung kontrolliert, stichprobenartig mit Prüfgas ausgelöst, Alarmgeber getestet, und die Akkus einem Lasttest unterzogen. Defekte oder deaktivierte Komponenten sind sofort instand zu setzen. Auch haben Melder eine begrenzte Lebensdauer – so sind z.B. Punkt-Rauchmelder laut DIN 14675 spätestens alle 8 Jahre auszutauschen. Alle Prüfungen werden im Betriebsbuch protokolliert. Wichtig ist, dass nur zertifizierte Fachfirmen (nach DIN 14675) diese Wartung durchführen dürfen, und deren Wartungsnachweise oft Voraussetzung für die behördliche Abnahme durch TÜV oder Feuerwehr sind.

Durch die Einhaltung dieser Normen und Intervalle stellen Betreiber sicher, dass das Brandmeldesystem im Ernstfall einwandfrei funktioniert. Eine gut gewartete BMA verschafft wertvolle Minuten für die Evakuierung und Brandbekämpfung – ein Zeitgewinn, der Leben und Sachwerte retten kann. Folgerichtig betrachten Aufsichtsbehörden und Versicherer die sorgfältige Instandhaltung von Brandmeldeanlagen als unverzichtbar für große Büros.

Aktive Feuerlöscheinrichtungen

Neben der Brandmeldung bilden aktive Löschsysteme die nächste Verteidigungslinie. In großen Bürogebäuden ist die wichtigste automatische Löschanlage oft eine Sprinkleranlage. Sprinkler, die in vielen Sonderbauten wie Hochhäusern vorgeschrieben sind, müssen nach DIN EN 12845 (europäische Norm für automatische Sprinkleranlagen) und VdS-Richtlinien geplant und installiert werden. Ein Sprinklersystem besteht aus einem Rohrnetz, das das Gebäude durchzieht und an dem Sprinklerköpfe in definierten Abständen angebracht sind. Steigt die Temperatur im Brandfall lokal stark an, platzt das Glasfässchen des Sprinklerkopfes und öffnet so das Ventil – Löschwasser sprüht auf die Brandzone und begrenzt oder löscht das Feuer. Sprinkler bekämpfen Entstehungsbrände bereits in der Frühphase und verhindern so eine großflächige Brandausbreitung. In Deutschland dringen auch Versicherer auf Sprinkler in großen Gewerbebauten und verlangen die Einhaltung der VdS CEA 4001-Richtlinie (inhaltlich ähnlich DIN EN 12845) für optimale Zuverlässigkeit.

Die Wartung von Sprinkleranlagen ist entscheidend. Ventile, Pumpen und Wasservorräte sind wöchentlich bzw. monatlich visuell durch Haustechniker zu kontrollieren (Druckanzeigen, Ventilstellungen, Pumpen-Bereitschaft etc.). Darüber hinaus erfolgen intensivere Prüfungen durch Fachfirmen. Üblich sind halbjährliche oder zumindest jährliche Wartungen, bei denen z.B. Alarmventile ausgelöst, Durchflussprüfungen an Prüfstationen vorgenommen, die Funktion der Alarmierungseinrichtung geprüft und die Sprinklerpumpen unter Last getestet werden. Gemäß Best Practice sollten kritische Komponenten halbjährlich geprüft und mindestens einmal jährlich einer Gesamtwartung unterzogen werden. Deutsche Richtlinien (DGUV, VdS) schreiben zudem regelmäßige Inneninspektionen des Rohrnetzes vor – etwa alle 12,5 Jahre bei Trockensprinklern und alle 25 Jahre bei Nasssystemen, um Korrosion oder Ablagerungen festzustellen. Sämtliche Prüfungen werden mit Datum und Ergebnissen dokumentiert; festgestellte Mängel (z.B. ein korrodiertes Ventil oder ein verschlossener Sprinklerabschnitt) sind umgehend zu beheben. So wird sichergestellt, dass eine Sprinkleranlage auch nach jahrelangem Stand-by im Ernstfall sofort und effektiv arbeitet – eine Erwartung, die sowohl von gesetzlichen Vorgaben als auch von Versicherungsverträgen eingefordert wird.

Zusätzlich zu automatischen Löschanlagen müssen große Büros über ausreichend tragbare Feuerlöscher und ggf. über Wandhydranten/Steigleitungen verfügen. Die deutsche Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ legt ein Berechnungsschema fest, wie viele und welche Feuerlöscher anhand der Grundfläche und Brandgefährdung bereitgestellt werden müssen. In einem normalen Büro (normale Brandgefahr, z.B. hauptsächlich Papier, Möbel, EDV) sind laut ASR A2.2 pro 200 m² etwa 12 Löschmitteleinheiten (LE) erforderlich. Ein Standard-6-kg-ABC-Löscher hat 6 LE, sodass für 200 m² in der Regel zwei solcher Löscher nötig sind, für 400 m² demnach mindestens drei Löscher (18 LE). Auf jedem Stockwerk eines mehrgeschossigen Gebäudes müssen mindestens 6 LE vorhanden sein, selbst wenn einzelne Geschosse kleiner sind. Die Löscher sind so zu verteilen, dass der Weg zum nächsten Gerät kurz ist (üblicher Richtwert: höchstens 20–30 m). Typische Standorte sind neben Ausgängen, in Fluren, Teeküchen, Druckerräumen oder technischen Betriebsräumen – immer angepasst an die Brandrisiken vor Ort und gut sichtbar gekennzeichnet. Neben Handfeuerlöschern sind in größeren Gebäuden oft Wandhydranten vorhanden. Ein Wandhydrant (Typ F) ist ein an die Trink- oder Löschwasserleitung angeschlossener Schlauch (meist 30 m in einem Wandschrank) mit Strahlrohr, der es ermöglicht, schon während der Entstehungsphase mit Löschwasser einzugreifen. Alternativ oder ergänzend gibt es Steigleitungen (Trockensteigleitungen in Hochhäusern), an die die Feuerwehr ihre Schläuche anschließen kann, um schneller Wasser in obere Etagen zu bringen. Welche Löschwasser-Einrichtungen erforderlich sind, regeln die Baugenehmigung bzw. Sonderbauvorschriften – zum Beispiel schreiben Hochhausrichtlinien oft Wandhydranten auf jedem Geschoss vor, und Gebäude ohne direkte Anfahrmöglichkeit für die Feuerwehr benötigen vielleicht zusätzliche Löschwasseranschlüsse.

Die Wartung von handbetätigten Löschgeräten ist einfach, aber zwingend. Tragbare Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406 und UVV alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden – sie erhalten eine Prüfplakette mit Datum. Wandhydranten und dazugehörige trocken/nass Steigleitungen sind jährlich auf Funktion zu checken (Druckprobe, Durchfluss-Test, Dichtigkeit). Auch Sprinklerpumpen müssen in regelmäßigen Abständen testweise laufen. Verwendete Löscher sind sofort wieder aufzufüllen und zu warten. Um die Belegschaft einzubinden, bieten viele Unternehmen regelmäßige Unterweisungen im Gebrauch von Feuerlöschern an (oft im Rahmen von Sicherheitsunterweisungen oder Evakuierungsübungen), damit im Ernstfall Entstehungsbrände sicher und wirkungsvoll bekämpft werden können. Alle Löschmittel und -geräte müssen den einschlägigen Normen entsprechen (z.B. DIN EN 3 für Feuerlöscher, DIN EN 671 für Wandhydranten). Die DGUV Information 205-003, welche die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten beschreibt, hebt hervor, dass dieser u.a. bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen beraten und auf die Instandhaltung von Löschanlagen und Geräten hinwirken soll. Das abgestufte Zusammenwirken von automatischen Systemen (Sprinkler), manuellen Löschgeräten (Feuerlöscher, Hydranten) und organisatorischen Maßnahmen gewährleistet ein mehrschichtiges Sicherheitsnetz, das die Brandfolgen erheblich reduziert und eine schnelle Brandbekämpfung ermöglicht.

Notbeleuchtung & Fluchtwegkennzeichnung

Wenn ein Brand ausbricht – insbesondere wenn er einen Stromausfall verursacht oder nachts – wird die Notbeleuchtung zu einem Lebensretter. Vorschriften in Deutschland verlangen, dass große Arbeitsstätten und Sonderbauten eine verlässliche, ausreichend helle Sicherheitsbeleuchtung für alle Rettungswege und wichtige Bereiche vorhalten. DIN EN 1838 („Notbeleuchtung“) definiert die Leistungsanforderungen: Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung innerhalb von 0,5 Sekunden einschalten und entlang der Fluchtwege mindestens 1 Lux Beleuchtungsstärke liefern. In anti-Panik-Bereichen (offene Flächen, in denen sich Personen sammeln könnten) sind mindestens 0,5 Lux erforderlich, und für hervorgehobene Gefahrenstellen oder Tätigkeiten (z.B. beim Feueralarmbedienfeld) können bis zu 5 Lux verlangt sein. Diese Helligkeitswerte – ungefähr so hell wie Mondlicht bzw. etwas mehr – ermöglichen es den Menschen, auch bei Dunkelheit Hindernisse zu erkennen und Schilder zu lesen. Die Betriebsdauer der Notbeleuchtung muss ausreichend bemessen sein, um alle Personen sicher ins Freie zu geleiten. In der Regel sind mindestens 60 Minuten gefordert, oft werden aber 90 Minuten als Bemessungsdauer vorgesehen (z.B. in Hochhäusern oder Versammlungsstätten). Als Stromquelle dienen unabhängige Batteriesysteme oder Netzersatzanlagen (Notstromaggregate). Beispielsweise verfügen viele Gebäude über Zentralbatterieanlagen, die im Notfall die angeschlossenen Sicherheitsleuchten versorgen, oder über Einzelbatterieleuchten mit integrierten Akkus. DIN V VDE 0108 und DIN EN 50172 liefern Planungsrichtlinien für solche Sicherheitsstromversorgungen.

Die Sicherheitsbeleuchtung wird auch in den Arbeitsstättenregeln konkretisiert. Die aktualisierte ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Leitsysteme“ präzisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, indem sie vorschreibt, in welchen Fällen und wie eine Beleuchtung der Fluchtwege bereitzustellen ist. Sie stellt sicher, dass die Farbe und Intensität des Notlichts die Sicherheitszeichen erkennbar bleiben lassen (so darf z.B. das grüne Weiß der Notausgangsschilder nicht durch falsche Lichtfarbe verfälscht werden). Zudem wird empfohlen, die Leuchten blendfrei zu installieren und gleichmäßig zu verteilen, um alle Bereiche des Rettungsweges abzudecken, einschließlich Treppenhäuser (diese brauchen besondere Beachtung, da hier Stolper- und Sturzgefahr besteht). Orientierungsbeleuchtung wie beleuchtete Handläufe oder bodennahe Lichtstreifen kann die Evakuierung bei Rauch erheblich erleichtern, da Rauch zunächst nach oben zieht und Deckenleuchten verdecken kann. Viele moderne Büros statten daher Flure mit langnachleuchtenden Markierungsstreifen an den Fußleisten oder entlang der Wände aus. Solche photolumineszenten Leitmarkierungen laden sich im Licht auf und leuchten im Dunkeln nach – sie unterliegen Normen wie DIN 67510 und ISO 16069. Obwohl sie keine elektrische Beleuchtung sind, bieten sie eine zusätzliche Redundanz, sollte die elektrische Notbeleuchtung ausfallen oder dichter Rauch die Sicht verschlechtern.

Die Fluchtwegkennzeichnung ist das optische Leitsystem, das den Menschen den Weg ins Freie weist. Das ikonische grüne Notausgangsschild mit dem laufenden Männchen und dem Pfeil – standardisiert nach ISO 7010 und in Deutschland durch die ASR A1.3 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“) vorgeschrieben – muss jeden Notausgang kennzeichnen und entlang der Fluchtstrecken in ausreichender Zahl vorhanden sein. In einem großen Bürogebäude sollte man praktisch von jedem Punkt eines Flures ein solches Schild sehen können. Die Schilder werden über Türen und an Richtungsänderungen angebracht; zusätzliche Richtungspfeile leiten in langen Gängen. Sie müssen entweder intern beleuchtet sein (über die Notstromversorgung) oder aus nachleuchtendem Material bestehen. DIN 4844-2/-3 sowie DIN ISO 23601 behandeln Gestaltung und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen und -zeichen. Wichtig: ASR A1.3 fordert, dass Sicherheitszeichen nicht verdeckt oder zugehängt werden und dass nachleuchtende Schilder gewisse Leuchtdichten nach DIN 67510 erreichen. Ist Text auf den Schildern nötig (z.B. „Notausgang“), so sollte dieser – wenn überhaupt – auf Deutsch und ggf. weiteren Sprachen der Gebäudenutzer ergänzt werden. Besser noch verlässt man sich rein auf die genormten Piktogramme, da sie international verständlich sind.

Die Kombination aus Notbeleuchtung und klarer Beschilderung ist für eine schnelle Evakuierung unabdingbar. In einer verrauchten, dunklen Umgebung können beleuchtete Notausgangszeichen und erhellte Treppen den Unterschied zwischen Panik und geordneter Flucht ausmachen. Deshalb werden diese Einrichtungen in den deutschen Vorschriften nicht als Nebensache, sondern als essenzielle Sicherheitssysteme gleichrangig mit Alarm und Löschung behandelt. Facility Manager müssen sicherstellen, dass die Notbeleuchtung regelmäßig getestet wird (üblich sind monatliche Funktionsprüfungen der Batterieanlagen und jährliche Vollentladetests laut DIN VDE 0108). Akkus sind rechtzeitig – meist alle 3–5 Jahre – zu tauschen, und Notausgangsleuchten müssen sauber und funktionstüchtig gehalten werden. Letzten Endes ermöglichen effektive Beleuchtung und Beschilderung eine normgerechte Evakuierung – also eine Evakuierung, bei der auch bei Ausfall des regulären Lichts jeder schnell und sicher den Weg nach draußen findet.

Fluchtwegplanung & Evakuierungsdokumentation

Eine durchdachte Evakuierungsplanung ist ebenso wichtig wie die technischen Einrichtungen. Deutsche Vorschriften verlangen, dass in Arbeitsstätten klare, ausgehängte Flucht- und Rettungspläne vorhanden sind, wenn Lage, Größe oder Nutzung des Betriebs dies erforderlich machen. Gemäß ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen und an geeigneten Stellen aufhängen, wenn die Lage, Ausdehnung oder Art der Arbeitsstätte es erfordern. In der Praxis trifft dies auf nahezu alle großen Bürokomplexe zu. Diese Pläne sind Gebäudegrundrisse je Etage mit eingezeichneten Rettungswegen, gekennzeichneten Notausgängen und einem “Sie sind hier”-Punkt, der den aktuellen Standort des Betrachters markiert. Außerdem sind die Standorte von Feuermeldern, Feuerlöschern/Wandhydranten, Erste-Hilfe-Einrichtungen und manchmal auch der nächsten Notfalltelefonstelle eingezeichnet. Angebracht werden die Pläne an zentralen Orten pro Geschoss, zum Beispiel in Eingangsbereichen, vor Aufzügen, an Treppenhäusern oder in großen Büros – in einer für alle gut sichtbaren Höhe von etwa 1,60 m (Mitte Plan). DIN ISO 23601 (vorher DIN 4844-3) liefert Vorgaben zur Gestaltung: Es sind festgelegte Farben (grün für Rettungswege, rot für Brandschutzmittel etc.) und Symbole zu verwenden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.

Allerdings nützt ein ausgehängter Fluchtplan nur etwas, wenn die Personen ihn zumindest vor einem Notfall schon einmal betrachtet und verstanden haben. In einer akuten Gefahrensituation bleibt kaum Zeit oder Ruhe, um einen Aushang detailliert zu studieren. Daher sind Unterweisungen und Übungen entscheidend (siehe nächster Abschnitt). Neue Mitarbeiter sollten gleich bei Arbeitsbeginn mit den Fluchtwegen ihres Bereichs und der Bedeutung des Fluchtplans vertraut gemacht werden. In regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen – laut DGUV mindestens jährlich – wird das Wissen aufgefrischt: Wo befinden sich die Notausgänge? Wie sieht der Alarmton aus? Wo ist der Sammelplatz? Der Flucht- und Rettungsplan dient hierbei als visuelle Hilfe. Häufig gibt der Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragte eine Einweisung anhand des Plans: “Beachten Sie, Sie sind hier im dritten Stock, nächster Treppenraum ist links vom Büro, dort geht es zwei Stockwerke nach unten ins Freie...” etc. Die Pläne selbst enthalten meist eine kurze Legende und Verhaltensanweisungen. Üblicherweise steht am unteren Rand eines deutschen Fluchtplans in Stichpunkten das Verhalten im Brandfall, z.B.: “Ruhe bewahren! – Feueralarm auslösen/Notruf 112 absetzen! – Brand bekämpfen, ohne Selbstgefährdung! – Rettungswege benutzen, Aufzüge nicht benutzen! – Zum Sammelplatz gehen!”. Diese Anweisungen entsprechen dem Standardinhalt der Brandschutzordnung Teil A.

Die Brandschutzordnung ist eine schriftliche Hausregel zum Brandschutz, die gemäß DIN 14096 in die Teile A, B und C gegliedert ist. Teil A ist ein allgemein zugänglicher Aushang (maximal eine DIN A4-Seite) für alle Personen im Gebäude, mit dem Titel “Verhalten im Brandfall”. Er enthält kurz und knapp die oben genannten Grundregeln und wird an Orten ausgehängt, wo jeder ihn sehen kann (Eingang, Info-Tafel, neben Feuerlöschern etc.). Teil B richtet sich an die Mitarbeiter bzw. ständige Nutzer des Gebäudes. Er beschreibt detaillierter, wie Brände verhütet werden können (z.B. keine feuergefährlichen Arbeiten ohne Erlaubnis, Ordnung und Sauberkeit, Feuerlöscher kennen) und was im Brandfall intern zu tun ist (Alarmierungskette, wer schließt evtl. Brandschutztüren, wie wird evakuiert). Teil B muss allen Beschäftigten bekannt gemacht werden, etwa durch Aushändigung oder Schulung. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – das sind z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Sicherheitsingenieure. Dort stehen spezifische Anweisungen für diese Rollen, z.B. Nutzung von Feuerwehrbediensystemen, Durchführung von Löschversuchen, Einweisung der Feuerwehr usw. Die DIN 14096:2014-05 legt die Mindestinhalte und die Gliederung der Brandschutzordnung fest und betont insbesondere deren Aktualität. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Brandschutzordnung aktuell zu halten und sie mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung muss dokumentiert werden. In der Praxis bedeutet das: Änderungen im Gebäude (z.B. Umbauten, neue Nutzung) oder in der Organisation (neue Notrufnummer, geänderte Zuständigkeiten) sind umgehend in der BSO zu berücksichtigen. Spätestens alle 24 Monate wird die gesamte BSO durchgesehen, auf den neuesten Stand gebracht und mit Datum neu bekannt gemacht.

Durch das Vorhalten aktueller Fluchtpläne und einer angepassten Brandschutzordnung zeigt der Betreiber gegenüber Behörden und Nutzern, dass er seine Sorgfaltspflicht ernst nimmt. Eine einheitliche bundesweite Pflicht für eine Brandschutzordnung gibt es zwar nicht, jedoch fordern viele Landesbauordnungen oder Auflagen im Genehmigungsbescheid diese implizit oder explizit ein. Spätestens ein Feuer-Versicherer oder die Berufsgenossenschaft wird bei größeren Objekten auf das Vorhandensein einer BSO dringen. Bei Brandschutzbegehungen achten Prüfer darauf, ob Fluchtpläne aushängen und ob die Mitarbeiter die Inhalte kennen. Daher sollten Facility Manager die Evakuierungsdokumentation als lebende Dokumente behandeln: Änderungen des Gebäudelayouts sofort in den Plänen aktualisieren, fremdsprachige Versionen für internationale Nutzer bereitstellen und sicherstellen, dass Theorie und Praxis übereinstimmen (z.B. wenn ein Ausgang wegen Baustelle temporär gesperrt ist, muss dies in Plan und Schulung berücksichtigt sein). Nur so ist gewährleistet, dass im Ernstfall die Personen sowohl die nötigen Informationen als auch die geübte Handlungssicherheit haben, um schnell und sicher zu entkommen.

Ausbildung von Brandschutz- & Evakuierungshelfern

Die deutschen Regelwerke erkennen an, dass selbst die beste Technik wenig nützt ohne geschultes Personal. Daher müssen Unternehmen eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern ausbilden und benennen. Ein Brandschutzhelfer ist ein Mitarbeiter, der in der Bekämpfung von Entstehungsbränden (z.B. mit Feuerlöschern) und der Unterstützung bei einer Evakuierung unterwiesen ist. Ein Evakuierungshelfer konzentriert sich darauf, im Gefahrenfall Personen auf den Fluchtwegen zu leiten, Räume zu kontrollieren und beim Verlassen des Gebäudes zu helfen. In einem großen Bürogebäude werden diese Funktionen typischerweise von freiwilligen Beschäftigten aus verschiedenen Abteilungen übernommen, die eine spezielle Ausbildung erhalten und im Notfall definierte Aufgaben erfüllen: z.B. den eigenen Bereich überprüfen, Feuerlöscher gezielt einsetzen und Kollegen geordnet zum Sammelplatz führen.

Nach ASR A2.2 und DGUV-Vorgaben wird empfohlen, mindestens 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden, sofern “normale” Brandgefährdung besteht (wie in Büros üblich). Dieser Anteil kann bei erhöhter Gefährdung entsprechend höher liegen und muss zudem etwaige Schichtarbeit berücksichtigen (damit zu jeder Arbeitszeit genügend Helfer anwesend sind). In einem Büro mit z.B. 200 Angestellten in Tageschicht wären rund 10 ausgebildete Brandschutzhelfer “in der Regel ausreichend”. Die Ausbildung dauert meistens einen Tag und umfasst einen theoretischen Teil (Brandentstehung, Brandklassen, Löschmittel, Alarmierungswege) sowie unbedingt eine praktische Übung am Feuerlöscher. Laut DGUV Information 205-023 soll jeder Brandschutzhelfer im Training den Umgang mit Feuerlöschern und Wandhydranten an realitätsnahen Feuerübungsanlagen erproben. Nach erfolgreicher Unterweisung wissen diese Mitarbeiter, wie sie Entstehungsbrände einschätzen und ohne Eigengefährdung löschen können – aber auch, wo die Grenze ist, ab der sie die Brandbekämpfung der Feuerwehr überlassen und sich auf die Evakuierung konzentrieren müssen. Die Auffrischung der Kenntnisse ist essenziell: Es wird empfohlen, die Ausbildung der Brandschutzhelfer alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen. Bei wesentlichen Änderungen im Betrieb – neuen Brandgefahren, anderen Löschmitteln – sollte sogar früher nachgeschult werden. So bleibt das Wissen aktuell und die Helfer reagieren im Ernstfall nicht zögerlich oder unsicher.

Evakuierungshelfer verfügen über ein etwas anders gelagertes Wissen. Ihre Ausbildung (oft im Zuge der Brandschutzhelfer-Ausbildung mit abgedeckt oder in einem separaten Seminar) konzentriert sich darauf, die Gebäude-Räumung zügig und planmäßig durchzuführen. Sie kennen alle relevanten Fluchtwege und Notausgänge ihres Bereichs, die Bedeutung der Alarmsignale und den Evakuierungsplan auswendig. Sie lernen, wie sie Kollegen ruhig, aber bestimmt zu den Ausgängen dirigieren, wie sie Räumlichkeiten absuchen (sofern gefahrlos möglich), wie sie besonders schutzbedürftigen Personen helfen (z.B. körperlich Beeinträchtigten über Treppen) und was am Sammelplatz zu tun ist (Vollzähligkeit prüfen, ggf. Rückmeldung geben). Gesetzlich ist keine feste Quote für Evakuierungshelfer vorgegeben – die benötigte Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – doch gilt das Prinzip, dass jeder Bereich oder jede Etage durch mindestens einen unterwiesenen Helfer abgedeckt sein sollte. In Bürohochhäusern z.B. wird pro Flur ein Evakuierungshelfer benannt, in Großraumbüros vielleicht pro Abteilung ein bis zwei. In multi-tenant Gebäuden stellt jeder Mieter genügend Evakuierungshelfer für seine Fläche, die dann im Alarmfall mit der zentralen Gebäudeverantwortung (meist der Hausmeister oder Brandschutzbeauftragte) zusammenwirken. Die Ausbildung der Evakuierungshelfer kann relativ kurz sein (einige Stunden), sollte aber ebenso regelmäßig – etwa alle 3 Jahre – aufgefrischt werden. Zudem sollten Evakuierungshelfer an jeder Räumungsübung aktiv teilnehmen, um ihre Rolle praktisch zu erproben.

Des Weiteren wird in größeren Betrieben die Benennung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen bzw. von Versicherern oder behördlichen Auflagen ab einer bestimmten Größe gefordert. Diese Person (oft eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Experte) absolviert eine umfangreichere Fortbildung (z.B. zweiwöchig nach DGUV 205-003/VdS 3111) und nimmt eine koordinierende Funktion wahr. Der Brandschutzbeauftragte überwacht kontinuierlich alle Brandschutzbelange im Betrieb, unterstützt den Arbeitgeber in der Organisation (z.B. Planung von Übungen, Aktualisierung der BSO) und ist Ansprechpartner für Feuerwehr und Aufsichtsbehörde. Nicht jedes Bürogebäude braucht per Gesetz einen Brandschutzbeauftragten, doch viele Unternehmen bestellen freiwillig einen, um das Schutzniveau zu heben. In Sonderbauten wie Hochhäusern wird in der Baugenehmigung oft die Bestellung eines BSB verlangt, insbesondere wenn komplexe Anlagen (Sprinkler, Entrauchung) vorhanden sind, die fachkundiges Management erfordern. Dieser Experte trägt wesentlich dazu bei, eine Brandschutzkultur im Haus zu etablieren, indem er regelmäßig Schulungen initiiert, Begehungen durchführt und Verbesserungen anstößt.

Es ist die Schulung von Mitarbeitern für den Brandfall sowohl eine gesetzliche Verpflichtung als auch ein praktisches Gebot der Vernunft. Die deutsche Arbeitsstättenverordnung und die DGUV-Regeln verlangen, dass alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Brandgefahren und das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Aus diesem Kreis werden dann bestimmte Personen zusätzlich intensiv als Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfer ausgebildet, um im Ernstfall vor Ort führend eingreifen zu können. Durch Erstausbildung und regelmäßige Fortbildungen bildet sich so ein innerbetriebliches Einsatzteam, das die technischen Einrichtungen im Notfall ergänzt: Sie können in den kritischen Minuten nach Brandausbruch und Alarm – bevor die professionelle Hilfe eintrifft – erste Maßnahmen ergreifen, einen beginnenden Brand löschen oder die Evakuierung beschleunigen. Das verhindert schlimmstenfalls eine Katastrophe und erfüllt im besten Sinne die Pflicht des Unternehmers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiter. Oft werden die Urkunden der ausgebildeten Helfer im Betrieb veröffentlicht; dies signalisiert, dass das Unternehmen den Brandschutz ernst nimmt. Dies ist nicht nur zur Erfüllung der Vorschriften, sondern auch zur Beruhigung aller Personen im Gebäude wichtig – sie wissen, dass im Ernstfall kompetente Hilfe in den eigenen Reihen vorhanden ist.

Evakuierungsübungen & Unterweisung der Beschäftigten

Selbst mit ausgearbeiteten Plänen und geschulten Helfern ersetzt nichts die praktische Erprobung einer Evakuierung unter realistischen Bedingungen. Regelmäßige Evakuierungsübungen sind daher ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitsmanagements eines Bürogebäudes. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§4, §10) fordert, dass Mitarbeiter über das Verhalten in Notfällen unterwiesen werden und Notfallpläne in angemessenen Zeitabständen geübt werden. Zwar schreibt das Gesetz kein konkretes Intervall für Räumungsübungen vor, aber Expertenempfehlungen und Vorgaben der Unfallversicherungsträger legen nahe, mindestens alle 2 bis 5 Jahre eine vollständige Evakuierungsübung durchzuführen. Viele vorbildliche Unternehmen planen solche Übungen jährlich, und einige sehr sicherheitsbewusste sogar halbjährlich – beispielsweise eine angekündigte Drill, um aufzuklären, und eine unangekündigte, um die Ernstfallreaktion zu testen. Der Zweck ist, alle Personen mit den Alarmabläufen und Fluchtwegen vertraut zu machen und das Zusammenspiel der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu erproben. Gleichzeitig werden so die Alarmeinrichtungen, Notbeleuchtung und organisatorischen Pläne auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.

Während einer Übung wird im Allgemeinen der Gebäudealarm ausgelöst (in Abstimmung mit der Feuerwehr, damit kein Fehleinsatz entsteht). Die Beschäftigten sollen die Übung wie einen echten Alarm behandeln: Beim Erklingen des Warntons bzw. der Evakuierungsdurchsage beenden sie umgehend ihre Tätigkeit, nehmen wenn möglich griffbereite wichtige Dinge (z.B. Schlüssel, Jacke) an sich und begeben sich zügig, aber ohne Panik, zum nächstgelegenen Notausgang. Aufzüge werden gemieden – Evakuierungshelfer achten streng darauf, dass niemand den Aufzug benutzt –, da Aufzüge im Brandfall außer Betrieb gehen oder steckenbleiben könnten. Alle Personen finden sich an einem vorher festgelegten Sammelplatz außerhalb des Gebäudes ein, der einen sicheren Abstand zum Objekt hat. Dort sorgen die Evakuierungshelfer oder Gruppenverantwortlichen für eine Kontrolle der Vollzähligkeit, d.h. es wird geprüft, ob alle Mitarbeiter ihrer Einheit anwesend sind, und eventuelle Fehlende werden gemeldet. Die Übungsleiter (oft der Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsingenieur) beobachten derweil den Ablauf: Haben alle den Alarm gehört? Gab es Engpässe an bestimmten Türen? Wurden alternative Ausgänge genutzt oder sind alle an einer Stelle hinaus? Haben die Helfer ihre Aufgaben (z.B. Toiletten kontrollieren, Besucher mitnehmen) wahrgenommen? Gab es Unsicherheiten oder Verzögerungen? – All diese Punkte werden im Anschluss ausgewertet. Nicht selten lädt man bei größeren Objekten auch die örtliche Feuerwehr zur Beobachtung oder Teilnahme ein, besonders bei Hochhäusern; die Feuerwehr kann dabei das Zusammenspiel üben, z.B. Anfahrt, Aufschaltung, Nutzung von Steigleitungen oder das Überprüfen, ob ihr ein verlässlicher Lagebericht (wer wird vermisst, wo brennt es) geliefert würde.

Ganz wesentlich ist die Dokumentation jeder Übung. In einem Evakuierungsübungs-Protokoll hält man Datum, Uhrzeit, Dauer der Räumung (z.B. “Gebäude in 7 Minuten vollständig geräumt”), Anzahl der beteiligten Personen, aufgetretene Probleme und festgelegte Verbesserungsmaßnahmen fest. Wird bei der Übung ein Mangel entdeckt – etwa eine Notausgangstür, die sich nicht öffnen ließ, oder Personen, die den Alarm ignorierten –, dann sind umgehend Maßnahmen einzuleiten (Türschloss reparieren, betreffende Mitarbeiter nachschulen, etc.). Der Arbeitgeber sollte allen Beschäftigten ein Feedback zur Übung geben, positives Verhalten loben und falsches korrigieren. Nach DGUV-Vorgaben müssen neue Mitarbeiter frühzeitig über die Evakuierungsverfahren informiert werden, und alle Mitarbeiter haben an der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung über das Verhalten im Gefahrenfall teilzunehmen. Optimal ist es, diese theoretische Unterweisung mit praktischen Übungen zu kombinieren – das erhöht den Lerneffekt erheblich.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Alarmkommunikation. Moderne Sprachalarmanlagen geben in einer Übung z.B. mehrsprachige Durchsagen (“Achtung, Achtung – ein Notfall liegt vor. Verlassen Sie das Gebäude auf dem kürzesten Weg…”), und die Übung stellt sicher, dass alle diese verstehen und befolgen. Bei einfacheren Anlagen mit Sirenen muss trainiert werden, dass dieses Signal unmissverständlich als Räumungsbefehl erkannt wird – und dass niemand zunächst auf die “zweite Sirene” wartet oder erst telefoniert, um zu fragen, ob es echt ist. Übungen schärfen auch das Bewusstsein für den Sammelplatz und die Bedeutung, sich dort zu melden und nicht etwa nach Hause zu fahren. Denn nur durch Anwesenheitskontrolle am Sammelpunkt kann festgestellt werden, ob Personen vermisst werden, was für die Feuerwehr eine entscheidende Information ist. Falls die Übung ergibt, dass z.B. einzelne Bereiche niemanden haben, der die Vollständigkeit prüft, muss das Evakuierungskonzept nachgebessert werden (z.B. zusätzliche Helfer in diesen Bereichen benennen oder ein Meldesystem einführen).

Zusammengefasst verwandeln Evakuierungsübungen schriftliche Pläne in gelebte Praxis. Sie vermitteln den Beschäftigten Sicherheit im Handeln und decken zugleich Schwachstellen in der Notfallorganisation auf. Die deutschen Behörden betrachten Übungen als Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes – ein Betrieb, der niemals übt, käme seiner Vorbereitungspflicht nicht nach. Umgekehrt erzeugen regelmäßige Übungen eine Sicherheitskultur: Mitarbeiter wissen, dass Feueralarm ernst zu nehmen ist, und erkennen, dass der Arbeitgeber ihren Schutz priorisiert. In einem großen Büro, wo leicht Selbstgefälligkeit einzieht (“Ach, schon wieder ein Fehlalarm?”), sorgt eine geübte Belegschaft für die nötige Entschlossenheit und Ordnung, um im Ernstfall eine Katastrophe zu verhindern. Daher sollten Facility Manager mindestens einmal jährlich einen vollständigen Evakuierungsdrill einplanen (in gering gefährdeten Verwaltungsumgebungen spätestens alle paar Jahre), die Ergebnisse bewerten und ihren Notfallplan kontinuierlich optimieren.

Externe Prüfungen & Mängelbeseitigung

Eine anhaltende Rechtskonformität endet nicht mit der Erstausstattung und -schulung – sie erfordert eine laufende Überwachung. Große Bürogebäude in Deutschland unterliegen regelmäßigen Brandschutzüberprüfungen durch verschiedene Sachverständige. Eine wesentliche Kontrollinstanz ist die wiederkehrende Prüfung nach Bauordnungsrecht. Die Prüfverordnungen der Bundesländer schreiben für Sonderbauten (besondere Gebäude) vor, dass sicherheitstechnische Anlagen – wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen, Sicherheitsstromversorgungen etc. – in periodischen Abständen, maximal alle 3 Jahre von einer dazu befugten Person geprüft werden müssen. Diese Prüfung muss durch einen baurechtlich anerkannten Prüfsachverständigen oder eine vergleichbar qualifizierte sachkundige Person erfolgen. Der Prüfer kontrolliert, ob die Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorgaben entsprechen und funktionsfähig sind, und bewertet die Wirksamkeit sowie Betriebssicherheit der Einrichtungen. Beispielsweise wird bei der 3-jährlichen Prüfung einer Sprinkleranlage das Zusammenwirken von Pumpen, Alarmventilen und Meldern getestet; bei einer Brandmeldeanlage könnte eine Auslöseprobe mit verschiedenen Meldern inklusive Übertragung zur Leitstelle durchgeführt werden. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht dokumentiert. Eventuelle Abweichungen oder Mängel werden darin aufgelistet. Der Gebäudebetreiber ist verpflichtet, diesen Bericht der Bauaufsicht vorzulegen (falls verlangt) und festgestellte Mängel fristgerecht zu beheben. Schwere Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, können – sofern nicht umgehend behoben – zu Nutzungsuntersagungen oder Bußgeldern führen.

Neben den behördlich geregelten Prüfungen verlangen auch viele Versicherungen eigenständige Kontrollen. So besteht oft die Auflage, dass eine Sprinkleranlage jährlich von VdS-anerkannten Sachverständigen begutachtet wird (die VdS-Richtlinien sehen typischerweise einen Prüfturnus von 12 Monaten vor). Versicherer schicken Risk Engineers, die sowohl die technischen Anlagen als auch organisatorische Aspekte unter die Lupe nehmen: Ist die Sprinklerwartung lückenlos? Werden Abfälle ordentlich entsorgt? Sind Brandschutztüren nicht verstellt? – Solche Besichtigungen sind vertraglich festgelegt und für den Versicherungsschutz relevant. In hochwertigen Gewerbeimmobilien werden zudem Safety Audits nach internationalen Standards (z.B. FM Global) durchgeführt, die den Brandschutzstatus bewerten. Obwohl diese Inspektionen nicht “Gesetz” sind, kommen sie faktisch einer Verpflichtung gleich, da ohne Nachweis der Auflagen der Versicherungsschutz gefährdet ist.

Eine weitere Ebene stellt die behördliche Brandverhütungsschau dar. Die Feuerwehren oder Bauaufsichtsämter der Kommunen haben nach Landesrecht das Recht (und die Pflicht), in definierten Abständen Gebäude mit hoher Brandgefahr oder hohem Schadenspotential zu überprüfen. Schulen, Krankenhäuser, aber auch große Bürohäuser werden so alle paar Jahre besucht. Bei einer Brandschau kontrollieren Vertreter der Feuerwehr u.a.: Sind die Rettungswege frei? Funktionieren Notbeleuchtung und Alarmierung? Wurden die Feuerlöscher termingerecht geprüft? Sind ausreichend Brandschutzhelfer benannt? – kurz, es wird ein umfassender Blick auf baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz geworfen. Ein Brandschutzdienstgrad der Feuerwehr läuft durch das Gebäude und notiert Mängel wie z.B. verkeilte Brandschutztüren, fehlende Beschilderungen oder gelagerte Gegenstände im Treppenraum. Diese werden dem Betreiber schriftlich mitgeteilt und eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Die Brandschau dient der Prävention – Ziel ist es, Gefahren zu erkennen und abzustellen, bevor sie sich im Ernstfall auswirken.

Besonders wichtig ist, dass festgestellte Mängel schnell und nachweisbar beseitigt werden. Dies ist der Kern der Mängelorganisation. Wenn eine Prüfung – egal ob durch Sachverständige, Feuerwehr oder Versicherung – einen Defekt oder Verstoß aufdeckt, muss der Betreiber unverzüglich reagieren. Beispielsweise: Stellt der Prüfer fest, dass ein Notausgangsschild nicht beleuchtet ist, wird umgehend der Elektriker beauftragt, die Leuchte zu reparieren oder auszutauschen, und der Abschluss der Reparatur wird dokumentiert. Oder: Eine Brandschau bemängelt, dass im Keller ein Durchbruch nicht brandschutzgerecht verschlossen wurde – dann muss kurzfristig eine Abschottung nachgerüstet werden. Oft wird intern eine Mängelliste geführt, auf der alle offenen Brandschutzmängel mit Verantwortlichen und Fristen vermerkt sind. Nach der Beseitigung lässt man idealerweise die Wirksamkeit kontrollieren (z.B. durch eine Nachprüfung oder Foto-Dokumentation). Moderne digitale Instandhaltungsprogramme oder Prüfplaketten helfen dabei, nichts zu übersehen. Manche Betreiber setzen auf Präventivinspektionen durch den eigenen Brandschutzbeauftragten, der monatlich oder vierteljährlich das Gebäude begeht und kleine Mängel (wie zugestellte Feuerlöscher, defekte Türschließer) aufnimmt und sofort beheben lässt, noch bevor ein externer Prüfer kommt. Das Motto lautet: Kontrollieren – Mängel finden – beheben – dokumentieren – nachkontrollieren. Dieses Feedback-System stellt einen fortlaufend hohen Sicherheitsstandard sicher.

Es sind externe Prüfungen und schnelle Mängelbeseitigung unverzichtbar, um ein hohes Brandschutzniveau und Rechtskonformität aufrechtzuerhalten. Das deutsche Brandschutzrecht betrachtet es nicht als ausreichend, Anlagen einmalig einzubauen; es fordert eine aktive Überwachung über den Lebenszyklus des Gebäudes. Indem Betreiber unabhängige Experten wie TÜV- oder VdS-Prüfer einbinden und eng mit den Brandschutzdienststellen kooperieren, zeigen sie die gebotene Sorgfalt. Vor allem aber werden dadurch versteckte Probleme aufgedeckt (z.B. ein funktionsloser Lüftungsabschalter oder ein entladener Notstromakku), die unentdeckt im Ernstfall fatale Folgen haben könnten. Durch diesen wachsamen Ansatz bleiben große Bürogebäude nicht nur formal vorschriftsmäßig, sondern tatsächlich vorbereitet, im Brandfall Menschenleben zu schützen und Schäden zu begrenzen.