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Drucker, Plotter, Ausgabegeräte

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Drucker, Plotter, Ausgabegeräte

Drucker, Plotter, Ausgabegeräte

Diese strukturierte Dokumentationsübersicht beschreibt die erforderlichen arbeitsschutz-, prüf- und organisationsbezogenen Unterlagen für Drucker, Plotter und sonstige Ausgabegeräte als Arbeitsmittel und elektrische Betriebsmittel in Arbeitsstätten. Ziel ist die rechtskonforme Bereitstellung, sichere Verwendung, regelmäßige Prüfung sowie nachvollziehbare Dokumentation gemäß Betriebssicherheitsrecht, Produktsicherheitsrecht und Unfallverhütungsvorschriften im deutschen Facility Management. Durch eine klare Strukturierung aller Dokumente können Arbeitgeber und Facility Manager sicherstellen, dass die Einhaltung der zahlreichen Vorgaben lückenlos nachgewiesen und im Betriebsalltag praktisch umgesetzt wird. Jede Dokumentenart erfüllt dabei einen spezifischen Zweck im Gesamtzusammenhang von Sicherheit und Rechtskonformität.

Ausgabegeräte im Krankenhauskontext

Antrag auf Befreiung von Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Antrag auf Ausnahme/Befreiung

Zweck & Geltungsbereich

Formelle Beantragung einer Abweichung von einzelnen BetrSichV-Vorgaben

Rechts-/Normbezug

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Wesentliche Inhalte

Begründung der Abweichung
Ersatzmaßnahmen
Risikobewertung

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxisbezug

Behördenkommunikation, Rechtssicherheit

Erläuterung:

Der Antrag ist erforderlich, wenn technische oder organisatorische Besonderheiten einen abweichenden Umgang mit Arbeitsmitteln erforderlich machen. Er dokumentiert die Verantwortungsübernahme des Arbeitgebers und sichert die rechtliche Zulässigkeit alternativer Schutzmaßnahmen.

Ein solcher Antrag wird schriftlich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde gestellt, falls die strikte Anwendung bestimmter BetrSichV-Vorschriften im Einzelfall zu unverhältnismäßigen Schwierigkeiten führt. Voraussetzung ist, dass durch geeignete Ersatzmaßnahmen das Schutzniveau für die Beschäftigten gewahrt bleibt. Im Antrag legt der Arbeitgeber detailliert dar, warum die Abweichung nötig ist, welche Gefährdungen möglicherweise verbleiben und wie durch technische und organisatorische Vorkehrungen ein sicherer Betrieb dennoch gewährleistet wird. Die Behörde prüft den Antrag und erteilt bei Zustimmung eine befristete oder bedingte Ausnahmegenehmigung, die ebenfalls dokumentiert wird. Diese Dokumentation dient intern und extern (z. B. gegenüber Aufsichtspersonen) als Nachweis, dass die Nutzung des Arbeitsmittels trotz Abweichung rechtskonform und sicher erfolgt.

Prüfaufzeichnungen für Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Prüfaufzeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis ordnungsgemäßer Prüfungen von Arbeitsmitteln

Rechts-/Normbezug

TRBS 1201, BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Prüfumfang
Prüfer
Ergebnis
Fristen

Verantwortlich

Befähigte Person

Praxisbezug

Audits, Betreiberpflichten

Erläuterung:

Diese Aufzeichnungen belegen die regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung von Druck- und Ausgabegeräten und sind bei Kontrollen zwingend vorzulegen. Gemäß BetrSichV müssen die Ergebnisse von Prüfungen schriftlich festgehalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. In den Prüfaufzeichnungen werden unter anderem Art der Prüfung (z. B. Erstprüfung, Wiederholungsprüfung), der Umfang der geprüften Komponenten und das Ergebnis (einschließlich festgestellter Mängel und durchgeführter Maßnahmen) dokumentiert. Weiterhin ist vermerkt, wer die Prüfung als befähigte Person durchgeführt hat und bis wann die nächste Prüfung fällig ist.

Diese Dokumentation ermöglicht es dem Arbeitgeber, jederzeit nachzuweisen, dass alle vorgeschriebenen Prüfintervalle eingehalten wurden und sich die Arbeitsmittel in einem sicheren Zustand befinden. Insbesondere bei Audits oder im Schadensfall dienen lückenlose Prüfaufzeichnungen als Beleg der betrieblichen Sorgfaltspflicht.

Prüfprotokolle elektrischer Betriebsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Elektrische Prüfprotokolle

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit

Rechts-/Normbezug

VDE 0701, VDE 0702, DGUV-Vorschrift 3, DGUV-Vorschrift 4

Wesentliche Inhalte

Messwerte
Grenzwerte
Bewertung

Verantwortlich

Elektrofachkraft / Prüfer

Praxisbezug

Unfallverhütung, Versicherungsnachweis

Erläuterung:

Die Protokolle dokumentieren die elektrische Unbedenklichkeit nach Reparaturen und wiederkehrend im Betrieb. In diesen Protokollen werden die Ergebnisse von Messungen und Prüfungen an elektrischen Geräten detailliert festgehalten. Typische Inhalte sind z. B. Messwerte für Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom, die mit vorgegebenen Grenzwerten gemäß DIN VDE 0701/0702 verglichen werden. Der Prüfende (Elektrofachkraft) hält fest, ob alle Kriterien erfüllt sind oder ob Mängel festgestellt und gegebenenfalls behoben werden mussten.

Ein bestandenes Prüfprotokoll bestätigt die elektrische Sicherheit des Geräts zum Prüfzeitpunkt und gibt einen Termin für die nächste Prüfung vor. Diese Protokolle sind für die Unfallprävention und im Versicherungsfall von großer Bedeutung: Sie belegen, dass das Betriebsmittel vorschriftsgemäß geprüft wurde und keine elektrischen Gefahren für die Nutzer bestehen. Im Betriebsalltag wird meist auch eine Prüfplakette am Gerät angebracht; das schriftliche Protokoll liefert jedoch die nachvollziehbaren Einzelheiten der Prüfung und sollte daher sorgfältig archiviert werden.

Bestellung befähigter Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Bestellurkunde

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung der Prüfverantwortung

Rechts-/Normbezug

VDI 4068-1

Wesentliche Inhalte

Qualifikation
Aufgaben
Verantwortungsbereich

Verantwortlich

Arbeitgeber

Praxisbezug

Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten

Erläuterung:

Die formale Bestellung stellt sicher, dass Prüfungen ausschließlich durch qualifizierte Personen erfolgen. Durch die schriftliche Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person dokumentiert der Arbeitgeber, wer im Unternehmen die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen trägt. In der Bestellurkunde werden die Fachqualifikationen der Person (z. B. einschlägige Ausbildung, Erfahrung, Fortbildungen gemäß TRBS 1203) aufgeführt sowie der konkrete Prüfungsumfang festgelegt – also welche Arbeitsmittel oder Anlagen geprüft werden dürfen und in welchem Rahmen.

Zusätzlich werden Pflichten wie die regelmäßige Weiterbildung der befähigten Person und Befugnisse (z. B. die Berechtigung, unsichere Geräte außer Betrieb zu nehmen) in diesem Dokument festgeschrieben. Diese klare Zuweisung von Zuständigkeiten schafft Rechtssicherheit und stellt sicher, dass Prüfungen rechtskonform von kompetentem Personal ausgeführt werden. Bei einer Überprüfung durch Behörden oder im Haftungsfall kann das Unternehmen so nachweisen, dass es seine Prüfpflichten ordnungsgemäß delegiert und fachkundig erfüllt hat.

Bestellung von Koordinatoren

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Koordinatorenbestellung

Zweck & Geltungsbereich

Koordination von Sicherheits- und Gefahrstoffthemen

Rechts-/Normbezug

Gefahrstoffverordnung, DGUV-Information 215-830, BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Aufgabenbeschreibung
Weisungsbefugnis

Verantwortlich

Arbeitgeber

Praxisbezug

Schnittstellenmanagement, Sicherheit

Erläuterung:

Koordinatoren sind insbesondere relevant bei Tonerstoffen, Emissionen oder Wartungsarbeiten durch externe Dienstleister. Die schriftliche Bestellung eines Koordinators legt fest, wer bestimmte Sicherheitsthemen bereichsübergreifend betreut und an Schnittstellen den Überblick behält. So kann beispielsweise ein Gefahrstoff-Koordinator benannt werden, der den Umgang mit Toner und anderen Chemikalien in Druckern überwacht – etwa hinsichtlich Lagerung, Handhabung, Entsorgung und Einhaltung der GefStoffV (Gefahrstoffverordnung).

Ebenso kann ein Fremdfirmenkoordinator bestimmt werden, der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten externer Techniker an den Geräten koordiniert. Dieser sorgt dafür, dass alle beteiligten Unternehmen ihre Arbeitsschutzpflichten kennen, Zugangsregeln einhalten und keine gegenseitigen Gefährdungen entstehen. In der Bestellurkunde werden Aufgaben, Befugnisse (z. B. Weisungsrechte in Sicherheitsfragen) und Zuständigkeitsbereiche des Koordinators klar umrissen. Für den betrieblichen Alltag bedeutet dies, dass es für kritische Themen – wie etwa Emissionen von Druckern (Feinstaub, Ozon) oder den sicheren Austausch von Bauteilen – einen verantwortlichen Ansprechpartner gibt. Dies verbessert das Schnittstellenmanagement erheblich und erhöht die Sicherheit, da die Kommunikation und Umsetzung von Schutzmaßnahmen zentral koordiniert wird.

Hersteller-Betriebsanleitung für Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Betriebsanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Bestimmungsgemäße Verwendung

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Bedienung
Wartung
Warnhinweise

Verantwortlich

Hersteller

Praxisbezug

Unterweisung, Betrieb

Erläuterung:

Die Herstelleranleitung ist Grundlage für sicheren Betrieb und Instandhaltung. Die vom Hersteller gelieferte Betriebsanleitung enthält alle relevanten Informationen, um das Arbeitsmittel bestimmungsgemäß und sicher zu verwenden. Dazu gehören detaillierte Anleitungen zur Installation, Bedienung, Reinigung und Wartung des Druckers oder Plotters sowie Warnhinweise vor spezifischen Gefahren (z. B. heiße Oberflächen, bewegliche Teile, Laserstrahlen). Nach dem Produktsicherheitsgesetz muss diese Anleitung in deutscher Sprache vorliegen und ist integraler Bestandteil des Produkts.

Für den Arbeitgeber ist die strikte Einhaltung der Herstellerangaben essenziell: In der Gefährdungsbeurteilung werden die Hinweise des Herstellers berücksichtigt, und Abweichungen von diesen Empfehlungen sind zu vermeiden, da ansonsten die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann. Praktisch dient die Betriebsanleitung als Grundlage für die Schulung der Benutzer und der Instandhalter – alle Beteiligten wissen damit genau, welche Schritte sicherheitsgerecht auszuführen sind und welche Maßnahmen im Störungsfall oder bei Fehlermeldungen zu ergreifen sind. Die Dokumentation der Verfügbarkeit und Nutzung dieser Anleitung (z. B. im Rahmen von Unterweisungen) untermauert, dass der Betrieb der Geräte entsprechend den Vorgaben des Herstellers erfolgt.

Betriebs- und Sicherheitsinformationen für elektrische Geräte

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Sicherheits- und Gebrauchsinformation

Zweck & Geltungsbereich

Produktsicherheit

Rechts-/Normbezug

1. ProdSV, Richtlinie 2014/35/EU

Wesentliche Inhalte

CE-Konformität
Sicherheitsangaben

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxisbezug

Rechtskonformer Betrieb

Erläuterung:

Diese Informationen sichern die EU-weite Produktsicherheitskonformität elektrischer Ausgabegeräte. Hierbei handelt es sich um Dokumente, die die Sicherheit und CE-Konformität des Geräts nachweisen. Im Rahmen der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der 1. ProdSV (Erste Verordnung zum ProdSG) stellt der Hersteller sicher, dass jedem elektrischen Betriebsmittel eine Konformitätserklärung sowie Sicherheits- und Gebrauchshinweise beiliegen. Diese Unterlagen bestätigen, dass das Gerät alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt – beispielsweise hinsichtlich elektrischer Sicherheit, thermischer Risiken und elektromagnetischer Verträglichkeit – und daher mit dem CE-Zeichen versehen werden darf.

Für den Betreiber (Arbeitgeber) sind diese Informationen wichtig, um sich von der Produktsicherheit des angeschafften Druckers/Plotters zu überzeugen. Sie enthalten auch Angaben zu zulässigen Einsatzbedingungen (z. B. Umgebungstemperatur, erforderliche elektrische Absicherung) und zu Schutzvorkehrungen, die beim Betrieb einzuhalten sind. Die Aufbewahrung dieser Herstellerinformationen im Dokumentationsarchiv des Unternehmens dient dazu, im Bedarfsfall (etwa bei Produkthaftungsfragen oder behördlichen Prüfungen) die ordnungsgemäße Beschaffenheit und die gesetzeskonforme Inverkehrbringung der Arbeitsmittel belegen zu können.

Betriebliche Betriebsanweisung des Arbeitgebers

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Betriebsanweisung

Zweck & Geltungsbereich

Umsetzung der Herstellerangaben in den Betrieb

Rechts-/Normbezug

BetrSichV, DGUV-Information 205-001

Wesentliche Inhalte

Gefahren
Schutzmaßnahmen
Verhalten

Verantwortlich

Arbeitgeber

Praxisbezug

Unterweisung, Arbeitsschutz

Erläuterung:

Sie konkretisiert die Nutzung im betrieblichen Umfeld und ist Grundlage für Mitarbeiterunterweisungen. Die betriebliche Betriebsanweisung wird vom Arbeitgeber speziell für die Arbeitsstätte und die dortigen Abläufe erstellt. Aufbauend auf den Herstellerangaben und der Gefährdungsbeurteilung beschreibt sie in verständlicher Form alle für die Beschäftigten relevanten Gefahren bei der Benutzung der Drucker, Plotter und Ausgabegeräte sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen. Typische Inhalte sind z. B. Hinweise auf elektrische Risiken (etwa die Gefahr eines Stromschlags beim Öffnen von Gehäusen), ergonomische Vorgaben (z. B. korrekte Körperhaltung beim Bedienen von Großformat-Plottern), Verhaltensregeln beim Tonerwechsel (Handschuhe tragen, Einatmen von Tonerstaub vermeiden, für Lüftung sorgen) und das Vorgehen bei Störungen oder Bränden (z. B. Gerät vom Netz trennen, Feuerlöscher einsetzen, Vorgesetzte informieren).

Diese Anweisung wird den Mitarbeitern im Rahmen von Unterweisungen vermittelt und sollte gut sichtbar in der Nähe der Geräte ausgehängt oder digital zugänglich sein. DGUV-Informationen (wie 205-001) empfehlen solche schriftlichen Anweisungen, um die Umsetzung der theoretischen Herstellerangaben in konkrete betriebliche Verhaltensregeln sicherzustellen. So wird erreicht, dass alle Beschäftigten die Geräte einheitlich und sicher bedienen. Im Falle eines Unfalls dient eine Betriebsanweisung zudem als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Unterweisungspflicht sorgfältig nachgekommen ist.

Dokumentation des vereinfachten Prüfverfahrens

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Verfahrensdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Anwendung vereinfachter Prüfungen

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Kriterien
Prüfintervalle

Verantwortlich

Arbeitgeber

Praxisbezug

Effiziente Prüfplanung

Erläuterung:

Die Dokumentation begründet, warum bei bestimmten Geräten vereinfachte Prüfverfahren zulässig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt die BetrSichV eine vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln zu – insbesondere, wenn es sich um geringfügige Gefährdungen oder standardisierte Einsatzbedingungen handelt. Diese Verfahrensdokumentation hält fest, für welche Geräte oder Gerätegruppen ein vereinfachtes Prüfverfahren angewendet wird und warum dieses im jeweiligen Fall ausreichend ist.

Beispielsweise kann bei einer großen Anzahl gleichartiger Bürodrucker, die alle in klimatisierten Büroräumen betrieben werden, ein vereinfachtes Prüfkonzept zum Tragen kommen: Anstatt jeden Drucker einzeln vollumfänglich zu prüfen, werden Stichproben geprüft oder verlängerte Prüffristen festgelegt – vorausgesetzt, die bisherigen Erfahrungen und die Gefährdungsbeurteilung zeigen keine sicherheitstechnischen Auffälligkeiten. In der Dokumentation werden die Kriterien für diese Entscheidung dargelegt (etwa Geräteart, Schutzklasse II – doppelte Isolierung, geringe Ausfallquote, niedrige Beanspruchung) sowie die angepassten Prüfintervalle und Prüfumfänge definiert. Wichtig ist auch die Festlegung von Bedingungen, unter denen das vereinfachte Verfahren endet – zum Beispiel, wenn sich Nutzungsbedingungen ändern oder ein sicherheitsrelevanter Vorfall eintritt, woraufhin wieder auf das reguläre Prüfregime umgestellt wird. Diese Dokumentation schafft Transparenz gegenüber Auditoren und Behörden darüber, dass die Prüfplanung risikobasiert optimiert wurde, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen.

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Risikoermittlung

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Gefährdungen
Maßnahmen
Wirksamkeitskontrolle

Verantwortlich

Arbeitgeber

Praxisbezug

Prävention, Rechtssicherheit

Erläuterung:

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Steuerungsinstrument des Arbeitsschutzes für Druck- und Ausgabegeräte. Sie analysiert systematisch alle Gefahren, die bei der Verwendung der Drucker, Plotter und Ausgabegeräte auftreten können. Dies umfasst z. B. elektrische Risiken (Stromschlag, Kurzschluss, Brandgefahr), mechanische Risiken (Quetschstellen an Papierzuführungen oder Schneidevorrichtungen), stoffliche Gefährdungen (Einatmen von Tonerstaub, Ozonbildung bei Laserdruckern, Hautkontakt mit Toner oder Reinigungsmitteln) sowie ergonomische und physikalische Einflüsse (Lärm, ungünstige Arbeitshöhe, Hitzeabstrahlung großer Geräte). Für jede identifizierte Gefährdung legt die Beurteilung passende Schutzmaßnahmen fest: etwa technische Maßnahmen (Schutzabdeckungen, Filter oder Entlüftung für entstehende Emissionen), organisatorische Maßnahmen (regelmäßige Wartung, Zutrittsbeschränkungen bei Wartungsarbeiten, klare Benutzerhinweise) und persönliche Maßnahmen (z. B. Schutzhandschuhe beim Tonerwechsel, ggf. Atemschutz bei großem Toneraufkommen). Außerdem wird definiert, wie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft wird – beispielsweise durch regelmäßige Funktionskontrollen von Lüftungsanlagen, Messung von Emissionswerten oder Befragung der Mitarbeiter nach möglichen Beschwerden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss vor der ersten Inbetriebnahme der Geräte durchgeführt und schriftlich dokumentiert sein; sie ist bei Veränderungen (neue Geräte, geänderte Aufstellorte, Unfälle oder Beinahe-Unfälle) unverzüglich zu aktualisieren. Als zentrales Steuerungsinstrument steuert sie alle weiteren Arbeitsschutzaktivitäten: Die in ihr ermittelten Risiken bestimmen die Prüfintervalle, die Inhalte der Unterweisungen und erforderliche Schutzausrüstungen. Im Auditfall oder bei einem Arbeitsunfall dient die Gefährdungsbeurteilung als Kernnachweis, dass der Arbeitgeber die Gefahren systematisch ermittelt und angemessene Schutzmaßnahmen getroffen hat. Damit ist sie unverzichtbarer Bestandteil eines rechtssicheren Betriebs von Druckern, Plottern und ähnlichen Geräten.

Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Festlegung Qualifikationsanforderungen

Zweck & Geltungsbereich

Definition der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für Prüfungen an Druckern, Plottern und Ausgabegeräten

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

erforderliche Fachkenntnisse
Berufserfahrung
Gerätekategorien
Aktualität der Kenntnisse

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxisbezug

Rechtssichere Benennung von Prüfern, Auditfähigkeit

Erläuterung:

Die Festlegung stellt sicher, dass Prüfungen ausschließlich durch fachlich geeignete (befähigte) Personen erfolgen. Nur solche nach BetrSichV anerkannten befähigten Personen verfügen über die nötige Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Fachkenntnis, um die Sicherheit der Drucker und Plotter fachgerecht beurteilen zu können. Diese Qualifikationsregelung ist zudem Voraussetzung dafür, dass die erzielten Prüfergebnisse bei internen Audits ebenso wie bei Kontrollen durch Behörden oder Unfallversicherungsträger anerkannt werden.

Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Prüfkonzept / Prüfplan

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Planung der erforderlichen Prüfungen

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Erst- und Wiederholungsprüfungen
Prüfumfang
Prüffristen
Dokumentationsform

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxisbezug

Planbare, revisionssichere Prüfprozesse

Erläuterung:

Das Prüfkonzept gewährleistet, dass alle relevanten Gefährdungen regelmäßig bewertet und die Arbeitsmittel dauerhaft in einem sicheren Zustand betrieben werden. Hierzu werden Art und Umfang jeder erforderlichen Prüfung sowie die Prüffristen im Voraus festgelegt, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung. Indem sämtliche Ausgabegeräte planmäßig und fristgerecht überprüft werden, lassen sich Sicherheitsmängel frühzeitig erkennen und beheben. Die strukturierte Prüfplanung macht den gesamten Prozess transparent und revisionssicher, sodass bei internen oder externen Überprüfungen jederzeit nachgewiesen werden kann, dass den Prüfpflichten vollumfänglich nachgekommen wird.

Nachweis der fachlichen Qualifikation zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Qualifikationsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Eignung zur Durchführung und Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Schulungsnachweise
Inhalte
Abschluss
Aktualität

Verantwortlich

Bildungsträger / Schulungsanbieter

Praxisbezug

Nachvollziehbarkeit der Fachkunde bei Audits

Erläuterung:

Der Nachweis belegt, dass Gefährdungsbeurteilungen fachgerecht, methodisch korrekt und rechtssicher erstellt werden. Damit wird dokumentiert, dass die Person, welche die Beurteilungen durchführt, über entsprechende Fachkunde verfügt – typischerweise nachgewiesen durch Schulungsbescheinigungen oder Zertifikate. Dadurch ist für Audits nachvollziehbar, dass die Gefährdungsbeurteilungen von kompetenten Fachleuten erstellt wurden, was die Qualität und Rechtswirksamkeit dieser wichtigen Grundlage des Arbeitsschutzes sicherstellt.

Herstellerinformationen zur Wartung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Wartungs- und Instandhaltungsinformationen

Zweck & Geltungsbereich

Vorgaben zur sicheren und bestimmungsgemäßen Instandhaltung

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Wartungsintervalle
Ersatzteile
Sicherheitshinweise

Verantwortlich

Hersteller

Praxisbezug

Grundlage für Wartungspläne und Fremdvergabe

Erläuterung:

Herstellerinformationen sind verbindlich in die betriebliche Instandhaltung zu integrieren und dienen der Vermeidung von Fehlbedienung, Ausfällen und Sicherheitsrisiken. Sie geben exakt vor, wie Wartung und Reparatur fachgerecht durchzuführen sind – von empfohlenen Wartungsintervallen über zugelassene Ersatzteile bis hin zu speziellen Sicherheitshinweisen für Servicearbeiten. Werden diese Vorgaben konsequent beachtet, bleiben Drucker und Plotter länger funktionstüchtig und sicher. Zudem bilden die Herstellerangaben eine wesentliche Grundlage für die Erstellung von Wartungsplänen oder die Beauftragung externer Wartungsfirmen, da sie einen klaren Maßstab für den erforderlichen Leistungsumfang setzen.

Informationen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Informationssammlung Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung aller relevanten Daten für die Risikobewertung

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

technische Daten
Emissionen
Betriebsbedingungen
Störungen

Verantwortlich

Hersteller, Betreiber, Fachfirmen

Praxisbezug

Vollständige, belastbare Gefährdungsbeurteilung

Erläuterung:

Diese Informationen bilden die sachliche Grundlage für die fundierte Bewertung aller potenziellen Gefährdungen – etwa elektrischer Risiken, thermischer Einwirkungen oder Emissionen (z. B. Tonerstaub). Nur wenn alle relevanten technischen Daten, Umgebungsbedingungen und betrieblichen Erfahrungswerte zusammengetragen werden, kann die Gefährdungsbeurteilung vollständig und belastbar erfolgen. Dazu gehören beispielsweise Herstellerangaben zu Leistungsaufnahme, Temperaturen und Emissionswerten, aber auch Erkenntnisse aus bisherigen Störungen oder dem konkreten Einsatzort des Geräts. Auf dieser Basis lassen sich Risiken realistisch einschätzen und gezielte Schutzmaßnahmen ableiten, wodurch die Gefährdungsbeurteilung sowohl praxisgerecht als auch behördlich nachvollziehbar wird.

Informationen zu Notfallmaßnahmen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Notfall- und Störfallinformationen

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung des Verhaltens bei Störungen oder Unfällen

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Abschaltmaßnahmen
Erste Hilfe
Brandverhalten

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxisbezug

Schnelles, sicheres Handeln im Ereignisfall

Erläuterung:

Die Notfallinformationen minimieren Personen- und Sachschäden und sind Bestandteil der betrieblichen Unterweisung. In den Notfall- und Störfallanweisungen ist klar beschrieben, wie bei Störungen oder Unfällen mit dem Gerät zu reagieren ist – zum Beispiel durch Stromabschaltung, Einsatz geeigneter Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Maßnahmen und rasche Information der zuständigen Stellen. Klare Vorgaben für solche Situationen ermöglichen es den Beschäftigten, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln, anstatt wertvolle Zeit zu verlieren. Damit diese Maßnahmen verinnerlicht werden, sind sie fester Bestandteil der regelmäßigen Unterweisungen und idealerweise in Form von Aushängen oder Betriebsanweisungen an den Arbeitsplätzen präsent.

Protokoll über besondere Unterweisungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Unterweisungsprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis besonderer oder anlassbezogener Unterweisungen

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Anlass
Inhalte
Teilnehmer
Datum

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxisbezug

Haftungs- und Nachweissicherheit

Erläuterung:

Das Protokoll belegt, dass Beschäftigte zielgerichtet und situationsbezogen unterwiesen wurden, etwa nach Umbauten oder Störfällen. In einem solchen Unterweisungsprotokoll werden der Anlass, die vermittelten Inhalte, das Datum und die teilnehmenden Personen dokumentiert. Somit kann der Arbeitgeber jederzeit nachweisen, wann und zu welchem Zweck eine außerplanmäßige Schulung stattgefunden hat. Dies bietet ihm im Haftungsfall Sicherheit und zeigt gegenüber Aufsichtsbehörden, dass auf besondere Ereignisse umgehend mit angemessenen Unterweisungen reagiert wurde.

Prüfbuch für elektrische Arbeitsmittel (auf Anforderung der BG)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Prüfbuch

Zweck & Geltungsbereich

Zentrale Dokumentation aller elektrischen Prüfungen

Rechts-/Normbezug

DGUV Vorschrift 3

Wesentliche Inhalte

Gerätedaten
Prüftermine
Ergebnisse
Prüfer

Verantwortlich

Betreiber

Praxisbezug

Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften

Erläuterung:

Das Prüfbuch wird insbesondere bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder nach Schadensereignissen angefordert und dient als zusammenfassender Nachweis der elektrischen Sicherheit. Darin sind alle wichtigen Prüfdaten für jedes elektrische Arbeitsmittel erfasst – von den Geräte-Stammdaten über die durchgeführten Prüftermine und Ergebnisse bis hin zu den Prüfernamen. Die DGUV-Vorschrift 3 schreibt vor, dass ein solches Prüfbuch auf Verlangen der Unfallversicherung zu führen ist, um jederzeit den ordnungsgemäßen Prüfzustand belegen zu können. Entsprechend bildet das Prüfbuch eine zentrale Grundlage, um der Berufsgenossenschaft gegenüber die Einhaltung der Prüfpflichten nachzuweisen.

Schutzkonzept für Drucker, Plotter und Ausgabegeräte

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Schutzkonzept (Arbeitsmittel)

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Festlegung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen

Rechts-/Normbezug

TRBS 1111; TRBS 1115

Wesentliche Inhalte

Gefährdungen (elektrisch, mechanisch, thermisch, Emissionen)
Schutzmaßnahmen (T-O-P)
Verantwortlichkeiten
Wirksamkeitskontrolle

Verantwortlich

Arbeitgeber

Praxisbezug

Prävention, Unterweisung, Auditnachweis

Erläuterung:

Das Schutzkonzept konkretisiert die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und stellt sicher, dass der Betrieb von Ausgabegeräten sicher, standardisiert und überprüfbar erfolgt. Es dient als verbindliche Grundlage für Unterweisungen, Betriebsorganisation und interne Audits. Im Schutzkonzept werden daher alle potenziellen Gefahren, die bei Betrieb und Umgang mit den Ausgabegeräten auftreten können, systematisch erfasst und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt. Dabei kommt das T-O-P-Prinzip (technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen) zur Anwendung: Zum Beispiel werden technische Vorkehrungen wie Abdeckungen, Notabschaltungen oder Belüftungen beschrieben, organisatorische Regelungen wie Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen oder Wartungsintervalle definiert und personenbezogene Maßnahmen wie Unterweisungen der Beschäftigten oder die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung festgelegt. Das Schutzkonzept enthält außerdem klare Zuweisungen der Verantwortlichkeiten für die Umsetzung dieser Maßnahmen und legt fest, wie deren Wirksamkeit regelmäßig überprüft wird. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Sicherheitsvorkehrungen konsequent in die Praxis umgesetzt, überwacht und bei Bedarf angepasst werden.

Unfall- und Schadensbericht

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Unfall- und Schadensbericht

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation von Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Ausgabegeräten

Rechts-/Normbezug

BetrSichV; TRBS 3151 (TRGS 751)

Wesentliche Inhalte

Ereignisbeschreibung
Ursachenanalyse
Sofort- und Folgemaßnahmen
Meldungen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxisbezug

Prävention, Behörden- und Versicherungsnachweis

Erläuterung:

Der Bericht ermöglicht eine strukturierte Aufarbeitung von Ereignissen, unterstützt die Ableitung präventiver Maßnahmen und ist zentral für Meldepflichten und Nachweise gegenüber Aufsicht und Versicherung. Jeder Unfall oder Schadenfall im Zusammenhang mit einem Ausgabegerät wird mithilfe dieses Berichts detailliert dokumentiert. Die Vorlage enthält in der Regel eine genaue Beschreibung des Ereignisses und der Beteiligten, eine gründliche Ursachenanalyse sowie eine Auflistung der eingeleiteten Sofortmaßnahmen (z. B. Erste Hilfe, Sicherung der Unfallstelle, Außerbetriebnahme des Geräts) und der vorgesehenen Folgemaßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle in der Zukunft. Durch diese systematische Aufarbeitung erkennt das Unternehmen mögliche Schwachstellen im Arbeitsablauf oder technische Mängel und kann daraus präventive Maßnahmen ableiten. Der Unfall- und Schadensbericht dient damit intern als wichtiges Lern- und Steuerungsinstrument im Arbeitsschutz.

Gleichzeitig erfüllt der Bericht auch externe Pflichten: Schwerwiegende oder meldepflichtige Unfälle müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (z. B. gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft) angezeigt werden. Ein umfassend ausgefüllter Unfall- und Schadensbericht stellt hierfür alle erforderlichen Informationen bereit und kann bei Bedarf Aufsichtsbehörden oder Versicherungen als Nachweis dafür vorgelegt werden, dass der Vorfall ordnungsgemäß untersucht und die notwendigen Konsequenzen gezogen wurden.

Herstellerunterlagen zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Herstellerinformationen

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung gerätespezifischer Sicherheits- und Betriebsinformationen

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

bestimmungsgemäße Verwendung
Emissionen
Wartungshinweise
Warnhinweise

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxisbezug

Grundlage für Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Erläuterung:

Herstellerunterlagen sind wesentliche Primärquellen für die Gefährdungsbeurteilung. Sie stellen sicher, dass gerätespezifische Risiken korrekt identifiziert und berücksichtigt werden. Bereits vor der ersten Inbetriebnahme eines Druckers oder Plotters stellt der Arbeitgeber sicher, dass alle verfügbaren Herstellerdokumente beschafft und ausgewertet werden. Zu diesen Unterlagen zählen in erster Linie die Betriebs- und Bedienungsanleitung, Installations- und Wartungshandbücher, eventuelle Sicherheitsdatenblätter (z. B. für Toner oder Druckerfarben) sowie Konformitäts- oder Prüfnachweise. Solche Dokumente enthalten detaillierte Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts, zu möglichen Gefahren (etwa Warnungen vor heißen Oberflächen, beweglichen Teilen oder Emissionen wie Ozon und Feinstaub) und zu erforderlichen Schutzvorkehrungen im Umgang und bei der Wartung.

Indem die Gefährdungsbeurteilung auf diesen Herstellerinformationen aufbaut, wird sichergestellt, dass keine gerätespezifischen Risiken übersehen werden. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen können auf diese Weise im Einklang mit den Empfehlungen und Warnhinweisen der Hersteller gestaltet werden. Die Herstellerangaben bilden somit die unverzichtbare Grundlage, um das Arbeitsmittel im Betrieb sicher zu verwenden und alle notwendigen Schutzmaßnahmen fachgerecht abzuleiten.

Vermerk über das Ergebnis der regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Überprüfungsvermerk

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der turnusmäßigen Bewertung und Aktualisierung

Rechts-/Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Anlass der Überprüfung
Ergebnis
Anpassungsbedarf
Datum

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxisbezug

Revisionssicherheit, kontinuierliche Verbesserung

Erläuterung:

Der Vermerk dokumentiert die Dynamik der Gefährdungsbeurteilung und stellt sicher, dass Änderungen (z. B. neue Geräte, Standorte, Nutzungsarten) zeitnah berücksichtigt werden. Gemäß BetrSichV ist die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Der Überprüfungsvermerk hält schriftlich fest, wann eine solche turnusmäßige oder anlassbezogene Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und welches Ergebnis sie hatte.

In dem Vermerk wird angegeben, aus welchem Anlass die Überprüfung erfolgte (z. B. jährlicher Routinecheck, Einführung neuer Geräte, Änderung der Arbeitsumgebung oder nach einem Unfall) und ob Anpassungen erforderlich sind. Dabei werden festgestellte Veränderungen, neu erkannte Gefährdungen oder Verbesserungsmöglichkeiten dokumentiert sowie gegebenenfalls beschlossene Maßnahmenanpassungen und das Datum der nächsten Überprüfung festgehalten. Durch diese fortlaufende Dokumentation bleibt die Gefährdungsbeurteilung stets aktuell. Zudem kann jederzeit gegenüber Auditoren oder Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung nachkommt.

Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Lieferantenverpflichtung Arbeitsschutz

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung sicherer Lieferung, Aufstellung und Übergabe von Arbeitsmitteln

Rechts-/Normbezug

DGUV Vorschrift 1

Wesentliche Inhalte

• Einhaltung Arbeitsschutz
• Bereitstellung von Unterlagen
• Unterweisungspflichten

Verantwortlich

Auftraggeber (Vertragspartner)

Praxisbezug

Beschaffung, Vertragsmanagement, Haftungsminimierung

Erläuterung:

Die Verpflichtung der Lieferanten stellt sicher, dass Arbeitsschutzanforderungen bereits in der Beschaffungs- und Lieferkette verbindlich umgesetzt werden und reduziert Betreiber- und Haftungsrisiken. Im Rahmen des Beschaffungsprozesses werden Lieferanten oder andere Auftragnehmer schriftlich dazu verpflichtet, alle einschlägigen Arbeitsschutzvorgaben einzuhalten. Diese Vereinbarung beginnt bei der sicheren Anlieferung und Aufstellung der Geräte: Der Lieferant muss beispielsweise dafür sorgen, dass beim Transport und der Installation keine Gefahren für die Beschäftigten entstehen (etwa durch kippsichere Aufstellung schwerer Drucker oder durch das Vermeiden von Stolperfallen durch Kabel). Eine solche vertragliche Fixierung der Pflichten entspricht den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention), die eine enge Abstimmung und Verantwortungsregelung beim Einsatz von Fremdfirmen vorsieht.

Zudem wird festgelegt, dass der Lieferant alle erforderlichen Unterlagen (wie Betriebsanleitungen, Wartungspläne, gegebenenfalls Prüfbescheinigungen) übergibt und, falls vertraglich vereinbart, eine Unterweisung bzw. Einweisung des Bedienpersonals durchführt. So wird sichergestellt, dass das Arbeitsmittel vom ersten Tag an rechtskonform und sicher betrieben werden kann. Aus Sicht des Auftraggebers (Betreibers) trägt eine solche Lieferantenverpflichtung dazu bei, mögliche Haftungsrisiken zu reduzieren: Sollte es zu einem Schadenfall kommen, kann dokumentiert werden, dass der Lieferant vertraglich zur Einhaltung der Arbeitsschutzstandards angehalten war. Gleichzeitig wird die Qualität und Sicherheit der Leistung des Lieferanten proaktiv gesteuert, was insgesamt zu einem reibungsloseren und sichereren Beschaffungsprozess führt.