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Office-Policy

Facility Management: Nutzung: Büro » Strategie » Office-Policy

Office-Policy für strukturierte Büroorganisation und verbindliche Unternehmensregeln

Office-Policy

Eine belastbare Office Policy muss Arbeitszeit, Abwesenheiten, Gleichbehandlung, Datenschutz, IT-Sicherheit, Zutritts- und Notfallorganisation sowie Arbeitsschutz als ein zusammenhängendes Governance-System regeln. Besonders relevant sind dabei die Mitbestimmung eines Betriebsrats bei Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätzen, technischen Überwachungssystemen, Gesundheitsschutz und mobiler Arbeit, die Pflicht zur Organisation eines Systems der Arbeitszeiterfassung, die Schutzpflichten nach dem AGG, die datenschutzrechtlichen Organisationspflichten nach DSGVO/BDSG sowie die arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen.

Für mobile Arbeit und Homeoffice gilt in Deutschland weiterhin: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf; wird mobile Arbeit jedoch gewährt, braucht das Unternehmen klare Regeln zu Erreichbarkeit, Arbeitszeiterfassung, Datenschutz, Zugriffsschutz, VPN-Nutzung, Vertraulichkeit zuhause und Unfall-/Notfallabläufen. Wir betonen außerdem, dass sichere Homeoffice-Regelungen gerade für KMU verbindliche Sicherheitsvorgaben, eine dokumentierte Sicherheitsrichtlinie sowie technische Mindestmaßnahmen verlangen.

Für ein typisches KMU ist deshalb die beste Grundarchitektur meist: Hybridmodell als Standard, vollständige tägliche Arbeitszeiterfassung, firmenbereitgestellte Geräte als Regelfall, BYOD nur ausnahmsweise und mit Container/MDM, klare Datenklassifizierung, Lösch- und Aufbewahrungskonzept, niedrigschwellige Beschwerde- und Eskalationswege, jährliche Pflichtschulungen und mindestens jährliche Policy-Reviews. Diese Kombination ist rechtlich tragfähig, organisatorisch praktikabel und skalierbar.

Office Policies für moderne Büroorganisation

Muster-Präambel

Diese Office Policy regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit, der Arbeitsorganisation, des Datenschutzes, der Informationssicherheit, des Arbeitsschutzes und des Verhaltens in den Betriebsräumen sowie bei mobiler Arbeit. Sie gilt für alle Beschäftigten, Führungskräfte, Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie – soweit vertraglich festgelegt – für Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeitende mit Zugang zu Unternehmensressourcen und externe Dienstleister. Ziel ist eine rechtssichere, diskriminierungsfreie, sichere und leistungsfähige Arbeitsumgebung.

Schulung und Review

Alle Beschäftigten absolvieren im Rahmen des Onboardings eine Einführung in diese Policy sowie in Datenschutz, Informationssicherheit, Arbeitsschutz und respektvolles Verhalten. Wiederholungsschulungen erfolgen mindestens jährlich und anlassbezogen bei Rollenwechsel, Vorfällen oder wesentlichen Änderungen. Die Policy wird mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich nach Rechtsänderungen, Sicherheitsvorfällen oder Organisationsänderungen überprüft. Jede Version enthält einen Owner, ein Freigabedatum, ein Inkrafttreten und einen Änderungsverlauf.

Geltungsbereich und Zweck

Die Policy sollte ausdrücklich festhalten, dass sie für alle Arbeitsorte gilt, an denen mit Unternehmensmitteln, Unternehmensdaten oder im Namen des Unternehmens gearbeitet wird: Büro, Kundensite, Homeoffice und andere genehmigte mobile Arbeitsorte. Für hochsensible Tätigkeiten oder regulierte Funktionen können Anhänge mit strengeren Regeln vorgesehen werden. Beschäftigtendaten dürfen nur verarbeitet werden, soweit dies für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist; Datenschutz und Datensicherheit sind von Anfang an in Prozesse und Voreinstellungen einzubauen.

Begriff

Empfohlene Definition

Beschäftigte

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden, Praktikantinnen/Praktikanten und vergleichbar eingebundene Personen.

Arbeitszeit

Die dokumentierte Zeit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende ohne gesetzliche Ruhepausen.

Kernzeit

Zeitfenster, in dem Beschäftigte regelmäßig erreichbar und für Abstimmungen verfügbar sein müssen.

Gleitzeit

Flexibles Verschieben von Beginn und Ende der Arbeit innerhalb definierter Bandbreiten.

Mobile Arbeit

Arbeit außerhalb der Betriebsstätte mittels oder ohne Informations- und Kommunikationstechnik; Homeoffice ist eine vereinbarte Form hiervon.

Homeoffice

Regelmäßig oder fallweise genehmigte Arbeit an einem festgelegten Ort in der Privatwohnung.

Überstunden/Mehrarbeit

Arbeitszeit über die vertraglich geschuldete Sollzeit hinaus, soweit angeordnet, genehmigt oder nachträglich gebilligt.

Personenbezogene Daten

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.

Vertrauliche Informationen

Nicht öffentliche Unternehmens-, Kunden-, Mitarbeiter- oder Partnerinformationen.

Geschäftsgeheimnis

Vertrauliche Information mit wirtschaftlichem Wert, die durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird.

Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftigte 40 Stunden pro Woche von Montag bis Freitag. Der Arbeitsbeginn kann innerhalb der Gleitzeitbandbreite zwischen 06:30 Uhr und 09:30 Uhr, das Arbeitsende zwischen 15:30 Uhr und 20:00 Uhr liegen. Kernzeit ist Montag bis Donnerstag 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Freitag 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Beginn, Ende und Pausen der täglichen Arbeitszeit sind vollständig und wahrheitsgemäß im Zeiterfassungssystem zu dokumentieren. Mehrarbeit bedarf vor ihrer Leistung der vorherigen Freigabe durch die Führungskraft, sofern kein akuter betrieblicher Notfall vorliegt.

Pausen und Unerreichbarkeit

Gesetzliche Pausen und Ruhezeiten sind verbindlich einzuhalten und im System zu erfassen. Beschäftigte sind außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit nicht verpflichtet, elektronische Kommunikation zu überwachen oder zu beantworten, sofern keine Rufbereitschaft oder ein dokumentierter Notfall vorliegt. Führungskräfte haben Arbeitsorganisation und Meetingkultur so zu gestalten, dass Pausen tatsächlich möglich sind.

Mobile Arbeit

Mobile Arbeit kann auf Antrag oder im Rahmen der Funktionsbeschreibung genehmigt werden, sofern die Tätigkeit hierfür geeignet ist, betriebliche Belange nicht entgegenstehen und die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Ein Anspruch auf mobile Arbeit besteht nicht. Die konkrete Ausgestaltung – etwa Anzahl mobiler Tage, Präsenzanker, Erreichbarkeit, Arbeitsort und Genehmigungsdauer – ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung oder dem Teamstandard.

Homeoffice-Datensicherheit

Beschäftigte dürfen im Homeoffice ausschließlich genehmigte Systeme, Anwendungen und Speicherorte verwenden. Unternehmensdaten dürfen nicht auf private Speichermedien, private Cloud-Konten oder private E-Mail-Postfächer übertragen werden. Vertrauliche Gespräche sind so zu führen, dass Dritte keine Kenntnis erlangen können. Arbeiten in öffentlich zugänglichen Bereichen mit Einsicht auf vertrauliche Inhalte ist unzulässig. Die Nutzung öffentlicher WLAN-Netze ist nur über das freigegebene VPN erlaubt.

Anwesenheit, Urlaub, Krankheit, Elternzeit, Mutterschutz und unbezahlte Freistellung

Urlaub, Krankheit und sonstige Abwesenheiten sollten in einem einheitlichen Workflow geführt werden. Gesetzlich haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub; bei der zeitlichen Festlegung sind Urlaubswünsche grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit nicht dringende betriebliche Gründe oder vorrangige soziale Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen. Krankheitstage während des Urlaubs werden bei ärztlichem Nachweis nicht auf den Urlaub angerechnet.

Abwesenheit

Meldung an

Frist

Nachweis

Genehmigung/Entscheidung

Erholungsurlaub

Führungskraft + HR-System

empfohlen mindestens 2 Wochen vorher

keiner, außer Sonderfällen

Führungskraft; HR dokumentiert

Krankmeldung

Führungskraft + HR

unverzüglich, möglichst vor Arbeitsbeginn

eAU bzw. gesetzlich/vertraglich erforderlicher Nachweis

keine „Genehmigung“, aber Meldung zwingend

Elternzeit

HR + Führungskraft

nach BEEG fristgerecht in Textform

schriftlicher Antrag

HR prüft Frist/Umsetzung

Mutterschutzrelevante Meldung

HR vertraulich

sobald mitgeteilt

ggf. Bescheinigung

HR + Führungskraft + Arbeitsschutz

Unbezahlte Freistellung

Führungskraft + HR

empfohlen mindestens 4 Wochen vorher

Begründung je nach Fall

Einzelfallentscheidung Geschäftsbereich/HR

Krankheit

Im Krankheitsfall informieren Beschäftigte ihre Führungskraft und HR unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer. Soweit gesetzlich vorgesehen, erfolgt der Nachweis über das eAU-Verfahren; die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung bleibt hiervon unberührt. Das Unternehmen kann einen früheren Nachweis verlangen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Elternzeit und Mutterschutz

Anträge auf Elternzeit sind fristgerecht und in Textform an HR zu richten. Schwangere oder stillende Beschäftigte können sich jederzeit vertraulich an HR wenden. Nach Mitteilung werden die erforderliche Gefährdungsbeurteilung, etwaige Schutzmaßnahmen und organisatorische Anpassungen unverzüglich geprüft und dokumentiert. Nachteile wegen Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit sind unzulässig.

Unbezahlte Freistellung

Unbezahlte Freistellungen werden nur auf schriftlichen Antrag und nach HR-Prüfung bewilligt. Sie bedürfen einer individuellen Vereinbarung über Zeitraum, Vertretung, Rückkehr, Vergütungsfolgen und sozialversicherungsrechtliche Bewertung.

Respektvolles Verhalten

Alle Beschäftigten behandeln einander respektvoll, professionell und frei von Diskriminierung, Einschüchterung, Mobbing, Belästigung oder sexueller Belästigung. Unerwünschtes Verhalten, das die Würde einer Person verletzt oder ein feindliches Umfeld schafft, ist verboten. Beschwerden können an Führungskraft, HR oder die benannte Beschwerdestelle gerichtet werden. Meldende Personen dürfen keine Nachteile erleiden.

Dresscode

Kleidung und Auftreten müssen der Tätigkeit, dem Sicherheitsniveau und dem Kundenumfeld angemessen sein. Besondere Kleidungsanforderungen dürfen nur aus sachlichen Gründen festgelegt werden. Individuelle Belange aus Religion, Behinderung oder Gesundheit werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben angemessen berücksichtigt.

Datenschutz-Grundsätze

Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, legitime und dokumentierte Zwecke verarbeitet werden. Es sind nur diejenigen Daten zu erheben, zu nutzen und zugänglich zu machen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Zugriffe erfolgen nach dem Need-to-know-Prinzip. Neue Prozesse, Systeme und Tools sind vor Einführung auf Datenschutz, Rechtsgrundlage, Rollen, Löschfristen und Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen.

Passwort und MFA

Für alle Unternehmenskonten sind individuelle Zugangsdaten zu verwenden. MFA ist für alle extern erreichbaren Konten sowie für sensible Systeme verpflichtend. Passwörter dürfen nicht geteilt, wiederverwendet oder unverschlüsselt gespeichert werden. Das Unternehmen stellt einen freigegebenen Passwortmanager oder ein gleichwertiges Verfahren bereit. Bei Verdacht auf Kompromittierung ist das Passwort unverzüglich zu ändern und IT zu informieren.

BYOD

Die dienstliche Nutzung privater Endgeräte ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch IT und HR zulässig. Voraussetzung sind mindestens Geräteverschlüsselung, aktuelles Betriebssystem, sichere Bildschirmsperre, MDM/Container-Lösung, Trennung privater und geschäftlicher Daten sowie die Zustimmung zu sicherheitsbezogenen Unternehmensmaßnahmen im geschäftlichen Container. Ohne diese Freigabe ist BYOD (buy your own devices) untersagt.

Aufbewahrung und Löschung

Für alle Datenbestände gelten dokumentierte Aufbewahrungs- und Löschfristen. Nach Ablauf der Frist sind Daten unverzüglich zu löschen, zu anonymisieren oder – bei gesetzlicher Aufbewahrungspflicht bzw. Legal Hold – gesperrt weiter aufzubewahren. Fachbereiche sind für die fachliche Fristdefinition verantwortlich; IT stellt die technische Umsetzbarkeit und Protokollierung sicher.

Incident Response

Jeder vermutete oder bestätigte Verlust, Diebstahl, Fehlversand, unberechtigte Zugriff, Malware-Befall, Phishing-Erfolg oder sonstige Sicherheits-/Datenschutzvorfall ist unverzüglich über den festgelegten Meldeweg an IT und die Datenschutzfunktion zu melden. Eigene Lösch- oder Vertuschungsversuche sind unzulässig; Beweise sind soweit möglich zu sichern.

Zutritt und Besucher

Zutrittsmedien sind personengebunden und dürfen nicht weitergegeben werden. Verlust oder Diebstahl ist unverzüglich zu melden. Besucher melden sich bei Empfang oder Ansprechpartner an, tragen einen Besucherstatus sichtbar und dürfen sich außerhalb dafür vorgesehener Bereiche nicht unbeaufsichtigt im Gebäude bewegen. Vertrauliche Unterlagen sind so aufzubewahren, dass Besucher keinen Einblick erhalten.

Notfallverhalten

Im Alarm- oder Gefahrenfall sind die vorgesehenen Alarmierungs-, Räumungs- und Sammelpunktregeln einzuhalten. Ersthelfende und benannte Notfallrollen unterstützen die Evakuierung. Unfälle, Beinaheunfälle und sicherheitsrelevante Beobachtungen sind unverzüglich zu melden und zu dokumentieren.

Gesundheitsschutz

Das Unternehmen führt Gefährdungsbeurteilungen für Büro- und mobile Tätigkeiten durch und leitet daraus technische, organisatorische und verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen ab. Beschäftigte sind verpflichtet, Arbeitsschutzanweisungen einzuhalten, ergonomische Defizite oder Belastungssituationen zu melden und Sicherheitsmängel nicht eigenmächtig zu ignorieren.

Psychische Belastung

Führungskräfte haben Arbeitsmenge, Prioritäten, Erreichbarkeit und soziale Einbindung ihrer Teams so zu steuern, dass Überlastung, Entgrenzung und Isolation möglichst vermieden werden. Beschäftigte können Belastungssituationen vertraulich an Führungskraft, HR, Betriebsarzt oder benannte Unterstützungsstellen melden.

Vertraulichkeit

Alle nicht öffentlichen Informationen über Kunden, Beschäftigte, Lieferanten, Preise, Kalkulationen, Verträge, Strategien, Quellcodes, Sicherheitsmaßnahmen und interne Abläufe sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Unbefugte – auch innerhalb des Unternehmens – ist untersagt. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Musterklausel IP

Arbeitsergebnisse, Unterlagen, Konzepte, Texte, Designs, Prozesse, Datenmodelle, Quellcodes und vergleichbare Ergebnisse, die in Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten erstellt werden, dürfen vom Unternehmen nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen genutzt werden. Beschäftigte haben die hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen und dürfen Unternehmens-IP nicht unbefugt extern verwerten.

Social Media

Nur autorisierte Personen dürfen offizielle Erklärungen im Namen des Unternehmens veröffentlichen. Beschäftigte dürfen keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten, Sicherheitsdetails oder nicht veröffentlichte Geschäftsinformationen in sozialen Medien teilen. Bei beruflichem Unternehmensbezug ist auf einen respektvollen, nicht diskriminierenden und wahrheitsgemäßen Auftritt zu achten.

Durchsetzung

Verstöße gegen diese Policy werden vertraulich, fair und verhältnismäßig untersucht. Betroffene Beschäftigte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Je nach Schwere des Verstoßes kommen Hinweis, Schulung, Zugriffsbeschränkung, Abmahnung oder weitergehende arbeitsrechtliche Maßnahmen in Betracht. Gegen Entscheidungen aus dem Policy-Verfahren kann innerhalb von zehn Arbeitstagen schriftlich bei HR Einspruch erhoben werden.