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Arbeitsplatzpolicy

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Arbeitsplatzpolicy für moderne, flexible und effiziente Büroarbeitsplätze

Arbeitsplatzrichtlinie für Büros

Diese Arbeitsplatzrichtlinie definiert die verbindlichen Grundsätze für die Planung, Zuweisung und Nutzung von Büroarbeitsplätzen und zugehörigen Einrichtungen. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen für Verhalten, Sicherheit, Gesundheit, Technologieeinsatz und Compliance und unterstützt damit eine effiziente Flächennutzung, reibungslose Betriebsabläufe sowie ein sicheres, produktives und professionelles Arbeitsumfeld.

Klare Regeln für den Arbeitsplatz

Zweck der Arbeitsplatzstrategie

Die Arbeitsplatzstrategie verbindet die räumliche und technische Gestaltung der Büroumgebung mit den operativen und strategischen Anforderungen der Organisation. Sie bildet die Grundlage für Flächenplanung, Arbeitsplatzkonzepte, Belegungsmanagement und Investitionsentscheidungen.

  • Ausrichtung der Arbeitsplatzkonzepte an den Unternehmenszielen: Arbeitsplätze und Büroflächen sind so zu planen, dass sie die Geschäftsstrategie, Organisationsstruktur, Unternehmenskultur und vorgesehenen Arbeitsweisen unterstützen. Änderungen an Flächenkonzepten müssen auf nachvollziehbaren Bedarfsanalysen beruhen und mit den zuständigen Geschäftsbereichen abgestimmt werden.

  • Unterstützung von Produktivität, Zusammenarbeit und betrieblicher Effizienz: Die Arbeitsplatzumgebung muss sowohl konzentriertes Arbeiten als auch Kommunikation, Zusammenarbeit und informellen Austausch ermöglichen. Unterschiedliche Tätigkeiten benötigen geeignete Raumtypen, technische Ausstattung und akustische Bedingungen.

  • Optimierung von Arbeitsplatzressourcen und Büroflächen: Flächen, Möblierung, technische Ausstattung und unterstützende Einrichtungen sind bedarfsgerecht einzusetzen. Über- und Unterbelegung sollen durch Belegungsanalysen, Buchungssysteme und regelmäßige Flächenbewertungen vermieden werden.

  • Anpassung an veränderte Anforderungen: Arbeitsplatzkonzepte müssen auf Veränderungen der Belegschaft, der Anwesenheitsmuster, der Organisationsstruktur und der betrieblichen Prozesse reagieren können. Flexible Möblierung, modulare Raumstrukturen und skalierbare Technologien unterstützen diese Anpassungsfähigkeit.

Arbeitsplatztypen

Arbeitsplatztyp

Zweck

Wesentliche Merkmale

Einzelarbeitsplätze

Konzentrierte individuelle Arbeit

Fest oder funktionsbezogen zugewiesener Arbeitsplatz mit geeigneter ergonomischer und technischer Ausstattung

Geteilte Arbeitsplätze

Flexible Nutzung der Bürofläche

Nutzung durch mehrere Personen zu unterschiedlichen Zeiten, Buchungspflicht und Einhaltung der Clean-Desk-Regelung

Kollaborationsbereiche

Zusammenarbeit, Austausch und Teamaktivitäten

Offene oder teilweise abgeschirmte Bereiche mit flexibler Möblierung, Präsentationstechnik und Kommunikationsmöglichkeiten

Ruhezonen

Konzentrierte Tätigkeiten mit geringem Störungsniveau

Reduzierter Geräuschpegel, eingeschränkte Telefon- und Gesprächsnutzung sowie geeignete akustische Abschirmung

Besprechungsräume

Formelle Gespräche, Besprechungen und Entscheidungsprozesse

Buchbare, zweckgebundene Räume mit definierter Kapazität und geeigneter Konferenz- und Präsentationstechnik

Einzelarbeitsplätze sollen insbesondere für Funktionen vorgesehen werden, die eine dauerhafte Präsenz, spezielle technische Ausstattung, erhöhte Vertraulichkeit oder eine kontinuierliche Arbeitsplatzverfügbarkeit erfordern. Die persönliche Zuweisung eines Arbeitsplatzes stellt keinen dauerhaften Anspruch dar und kann bei organisatorischen oder betrieblichen Veränderungen überprüft werden.

Geteilte Arbeitsplätze eignen sich für flexible und hybride Arbeitsmodelle. Sie müssen einheitlich ausgestattet sein, damit Beschäftigte ohne aufwendige Anpassungen arbeitsfähig sind. Persönliche Gegenstände sind nach der Nutzung zu entfernen und in den dafür vorgesehenen Schließfächern oder Aufbewahrungsbereichen zu lagern.

Kollaborationsbereiche sind vorrangig für Gruppenarbeit, kurze Abstimmungen, Workshops und kreative Tätigkeiten vorgesehen. Sie dürfen nicht dauerhaft durch einzelne Personen oder Teams belegt werden, sofern keine ausdrückliche Reservierung oder betriebliche Freigabe vorliegt.

Ruhezonen dienen ausschließlich konzentrierten Tätigkeiten. Gespräche, Videokonferenzen, laute Benachrichtigungstöne und sonstige störende Aktivitäten sind dort zu vermeiden. Für längere Telefongespräche oder virtuelle Besprechungen sind geeignete Telefonkabinen, Rückzugsräume oder Besprechungsräume zu nutzen.

Besprechungsräume müssen entsprechend der erwarteten Teilnehmerzahl gewählt werden. Räume mit hoher Kapazität dürfen nicht regelmäßig für Einzelgespräche oder kleine Gruppen blockiert werden, wenn kleinere Räume verfügbar sind.

Grundsätze der Arbeitsplatzzuweisung

  • Kriterien für die Arbeitsplatzzuweisung: Die Zuweisung erfolgt anhand des Tätigkeitsprofils, der erwarteten Büroanwesenheit, der Teamzugehörigkeit, des Vertraulichkeitsbedarfs, der benötigten Ausstattung und möglicher ergonomischer oder barrierefreier Anforderungen. Hierarchische Stellung allein soll kein maßgebliches Zuweisungskriterium sein.

  • Flächennutzung und Belegungsmanagement: Facility Management ermittelt den tatsächlichen Flächenbedarf anhand von Belegungsdaten, Buchungsinformationen, Anwesenheitsmustern und betrieblichen Anforderungen. Die erhobenen Daten dürfen nicht zur individuellen Leistungskontrolle verwendet werden und müssen gemäß den geltenden Datenschutzvorgaben verarbeitet werden.

  • Unterstützung flexibler und hybrider Arbeitsmodelle: Beschäftigte müssen für geplante Bürotage rechtzeitig einen geeigneten Arbeitsplatz reservieren, sofern keine feste Zuweisung besteht. Nicht benötigte Reservierungen sind freizugeben. Bei Nichterscheinen kann eine Buchung nach einer festgelegten Frist automatisch aufgehoben werden.

  • Effiziente Verteilung von Arbeitsplatzressourcen: Arbeitsplätze, Monitore, Schließfächer, Besprechungsräume und sonstige Einrichtungen sind nach tatsächlichem Bedarf bereitzustellen. Bereiche mit erhöhtem Bedarf können zeitweise priorisiert werden, beispielsweise bei Projektphasen, Schulungen oder betrieblichen Spitzenzeiten.

  • Teambezogene Anordnung: Bereiche mit regelmäßiger Zusammenarbeit sollen räumlich sinnvoll angeordnet werden. Gleichzeitig müssen ausreichende Rückzugsmöglichkeiten für konzentrierte und vertrauliche Tätigkeiten vorhanden sein.

  • Barrierefreiheit und angemessene Anpassungen: Beschäftigte mit gesundheitlichen, ergonomischen oder mobilitätsbezogenen Anforderungen erhalten geeignete Arbeitsplätze und notwendige Anpassungen. Die Abstimmung erfolgt vertraulich mit den zuständigen Stellen.

Allgemeine Arbeitsplatzregeln

  • Sachgerechte Nutzung der Einrichtungen: Büroflächen, Mobiliar, technische Ausstattung und Versorgungseinrichtungen dürfen ausschließlich für vorgesehene betriebliche Zwecke genutzt werden. Eigenmächtige Umbauten, das Entfernen von Inventar oder Veränderungen an technischen Installationen sind nicht zulässig.

  • Professionelles Verhalten: Alle Personen müssen sich respektvoll, diskriminierungsfrei und professionell verhalten. Handlungen, die Sicherheit, Wohlbefinden, Konzentration oder Arbeitsfähigkeit anderer beeinträchtigen, sind zu unterlassen.

  • Rücksichtnahme in gemeinsam genutzten Bereichen: Gemeinschaftliche Ressourcen dürfen nicht unnötig blockiert, beschädigt oder dauerhaft persönlich belegt werden. Nach der Nutzung ist der Bereich in einem ordentlichen und unmittelbar nutzbaren Zustand zu hinterlassen.

  • Sauberkeit und Ordnung: Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Speisen und Getränke dürfen nur dort konsumiert werden, wo dies gestattet ist. Verschüttete Flüssigkeiten, Verunreinigungen und hygienische Probleme sind unverzüglich zu beseitigen oder an die zuständige Servicestelle zu melden.

  • Freihalten von Verkehrs- und Fluchtwegen: Flure, Treppenräume, Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen und Zugänge zu technischer Infrastruktur dürfen nicht durch Mobiliar, Lieferungen, Kartons oder persönliche Gegenstände versperrt werden.

  • Meldung von Schäden: Defekte Möbel, beschädigte Steckdosen, Beleuchtungsprobleme, Leckagen oder sonstige Mängel sind über den festgelegten Facility-Management-Prozess zu melden. Unsichere Einrichtungen dürfen bis zur Prüfung nicht weiterverwendet werden.

Nutzung von Arbeitsplätzen und Gemeinschaftsflächen

Bereich

Nutzungsanforderungen

Einzelarbeitsplätze

Sachgerechte Nutzung, ordentliche Aufbewahrung von Unterlagen und Schutz der bereitgestellten Ausstattung

Geteilte Arbeitsplätze

Vorherige Reservierung, Einhaltung der Clean-Desk-Regelung und Rückgabe in vollständig nutzbarem Zustand

Kollaborationsbereiche

Nutzung für Teamarbeit, Abstimmungen und Diskussionen unter Berücksichtigung angrenzender Arbeitsbereiche

Besprechungsräume

Verbindliche Buchung, Einhaltung der Kapazität, pünktliche Freigabe und ordnungsgemäßes Verlassen

Gemeinschaftsbereiche

Verantwortungsvolle, hygienische und respektvolle Nutzung durch alle berechtigten Personen

An Einzelarbeitsplätzen sind vertrauliche Unterlagen sicher aufzubewahren. Persönliche Heizgeräte, Kaffeemaschinen, Ventilatoren oder andere elektrische Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen und sicherheitstechnisch geprüft sind.

Bei geteilten Arbeitsplätzen müssen sämtliche Unterlagen, persönlichen Gegenstände und mobilen Geräte nach Arbeitsende entfernt werden. Tastatur, Maus, Tischfläche und weitere Kontaktflächen sind gemäß den betrieblichen Hygienevorgaben sauber zu hinterlassen. Festgestellte Schäden oder fehlende Ausstattung sind umgehend zu melden.

Kollaborationsbereiche dürfen nicht als dauerhafte Ablage- oder Lagerflächen genutzt werden. Gespräche sind in einer Lautstärke zu führen, die angrenzende Arbeitszonen nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.

Besprechungsräume sind nur für den tatsächlich erforderlichen Zeitraum zu reservieren. Wiederkehrende Buchungen müssen regelmäßig überprüft werden. Endet eine Besprechung früher, ist der Raum im Buchungssystem freizugeben. Nach der Nutzung sind Whiteboards zu reinigen, vertrauliche Unterlagen zu entfernen, Mobiliar zurückzustellen und technische Systeme ordnungsgemäß zu beenden.

Küchen, Pausenbereiche, Sanitäranlagen und sonstige Gemeinschaftsflächen sind sauber zu halten. Lebensmittel müssen gekennzeichnet und innerhalb der vorgegebenen Fristen entfernt werden. Hygiene-, Schädlings- oder Entsorgungsprobleme sind unverzüglich zu melden.

Arbeitsplatzetikette

  • Lärmmanagement: Gespräche, Telefonate und virtuelle Besprechungen sind mit angemessener Lautstärke zu führen. Für längere oder sensible Gespräche sind geschlossene Räume oder Telefonkabinen zu nutzen. Lautsprecherfunktionen dürfen in offenen Arbeitsbereichen grundsätzlich nicht verwendet werden.

  • Schutz von Privatsphäre und Konzentration: Bildschirme, Unterlagen und Gespräche anderer Personen dürfen nicht ohne Berechtigung eingesehen, fotografiert oder aufgezeichnet werden. Beschäftigte sollen erkennbare Konzentrationssignale respektieren und unnötige Unterbrechungen vermeiden.

  • Verantwortungsvoller Umgang mit Büroausstattung: Drucker, Präsentationssysteme, Küchenanlagen und andere gemeinsam genutzte Geräte sind gemäß den Bedienungsanweisungen zu verwenden. Störungen dürfen nur durch autorisierte Personen behoben werden.

  • Verhaltensstandards: Belästigung, Einschüchterung, aggressives Verhalten und diskriminierende Äußerungen werden nicht toleriert. Konflikte sind sachlich zu behandeln und bei Bedarf an die zuständige Führungskraft oder interne Fachstelle weiterzugeben.

  • Gerüche und persönliche Rücksichtnahme: Stark riechende Speisen, Duftstoffe oder andere Produkte, die das Wohlbefinden anderer beeinträchtigen können, sollen in offenen Arbeitsbereichen vermieden werden.

  • Visuelle und räumliche Ordnung: Persönliche Dekorationen dürfen keine Sicherheitsrisiken verursachen, Flächen beschädigen oder das professionelle Erscheinungsbild gemeinschaftlicher Bereiche beeinträchtigen.

Besucher und externer Zugang

  • Besucherregistrierung: Besucher müssen vor oder unmittelbar bei ihrer Ankunft registriert werden. Die gastgebende Person ist für die Richtigkeit der Angaben und die Einhaltung der Besuchsverfahren verantwortlich.

  • Zugangsberechtigung: Besucher erhalten nur Zugang zu den für ihren Aufenthalt erforderlichen Bereichen. Besucherausweise müssen sichtbar getragen und beim Verlassen zurückgegeben werden.

  • Begleitung: Besucher dürfen sich in sicherheitsrelevanten, technischen oder vertraulichen Bereichen nur in Begleitung einer autorisierten Person bewegen. Das Weitergeben von Zutrittskarten oder das Offenhalten gesicherter Türen ist untersagt.

  • Regeln für Auftragnehmer und Dienstleister: Externe Dienstleister müssen vor Arbeitsbeginn angemeldet, unterwiesen und bei Bedarf mit einer Arbeitsfreigabe ausgestattet werden. Sie müssen die Sicherheits-, Vertraulichkeits-, Umwelt- und Hausordnungsanforderungen der Organisation einhalten.

  • Vertraulichkeit: Besprechungen mit externen Personen sind in geeigneten Räumen durchzuführen. Vertrauliche Dokumente, Whiteboards, Bildschirme und betriebliche Informationen dürfen für Besucher nicht unbeabsichtigt einsehbar sein.

  • Lieferungen und externe Arbeiten: Lieferungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen anzunehmen. Größere Transporte, lärmintensive Arbeiten oder Tätigkeiten mit Auswirkungen auf den Bürobetrieb müssen vorab mit Facility Management abgestimmt werden.

  • Meldung verdächtiger Situationen: Unbekannte Personen ohne sichtbare Berechtigung sind höflich anzusprechen oder dem Sicherheitsdienst zu melden. Beschäftigte dürfen sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

Arbeitsschutz

  • Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen: Arbeitsplätze und Einrichtungen müssen den anwendbaren gesetzlichen, behördlichen und internen Arbeitsschutzanforderungen entsprechen. Facility Management koordiniert die erforderlichen Prüfungen, Wartungen und baulichen Maßnahmen mit den zuständigen Fachstellen.

  • Sichere Nutzung von Einrichtungen und Geräten: Beschäftigte müssen bereitgestellte Möbel, elektrische Geräte und technische Systeme bestimmungsgemäß verwenden. Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden.

  • Gefährdungsermittlung: Betriebliche Veränderungen, Umbauten, neue Arbeitsmittel und geänderte Nutzungen müssen auf mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken geprüft werden. Festgestellte Risiken sind zu dokumentieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.

  • Meldung von Gefahren: Stolperstellen, beschädigte Kabel, lose Bodenbeläge, blockierte Fluchtwege, ungewöhnliche Gerüche, Wasserschäden und andere Gefahren sind sofort zu melden. Bei unmittelbarer Gefahr ist der betroffene Bereich abzusichern und nicht weiter zu nutzen.

  • Unfall- und Beinaheunfallmeldung: Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle müssen nach dem festgelegten Verfahren dokumentiert werden. Die Untersuchung dient der Ursachenanalyse und Prävention, nicht der unangemessenen Schuldzuweisung.

  • Notfallvorsorge: Flucht- und Rettungspläne, Alarmierungswege, Sammelstellen und interne Notfallkontakte müssen bekannt und zugänglich sein. Beschäftigte sind verpflichtet, an erforderlichen Unterweisungen und Übungen teilzunehmen.

Arbeitsplatzergonomie

  • Ergonomische Gestaltungsstandards: Schreibtische, Stühle, Monitore, Eingabegeräte und Beleuchtung müssen eine sichere und anpassbare Arbeitshaltung ermöglichen. Für regelmäßig genutzte Bildschirmarbeitsplätze sind geeignete, aufeinander abgestimmte Komponenten bereitzustellen.

  • Einstellung des Arbeitsplatzes: Die Sitzhöhe ist so anzupassen, dass die Füße stabil auf dem Boden oder einer Fußstütze stehen. Unterarme sollen bei entspannter Schulterhaltung auf Tischhöhe aufliegen. Der Monitor ist mittig, blendfrei und in geeigneter Sehentfernung zu positionieren.

  • Bildschirm- und Lichtverhältnisse: Direkte Blendung und störende Reflexionen sind zu vermeiden. Monitore dürfen nicht so aufgestellt werden, dass starke Helligkeitsunterschiede oder dauerhafte Zwangshaltungen entstehen.

  • Vermeidung arbeitsbedingter Beschwerden: Beschäftigte sollen ihre Haltung regelmäßig verändern, kurze Bewegungsphasen einplanen und einseitige Belastungen vermeiden. Bei wiederkehrenden Beschwerden ist frühzeitig eine ergonomische Beratung oder arbeitsmedizinische Unterstützung einzubeziehen.

  • Flexible Arbeitsplätze: An geteilten Arbeitsplätzen müssen Stuhl, Monitor und weitere Komponenten vor Arbeitsbeginn individuell eingestellt werden. Die vorherige Einstellung einer anderen Person darf nicht unverändert übernommen werden, wenn sie den eigenen ergonomischen Anforderungen nicht entspricht.

  • Individuelle Anpassungen: Zusätzliche Ausstattung wie Fußstützen, Dokumentenhalter, ergonomische Eingabegeräte oder höhenverstellbare Arbeitsflächen wird auf Grundlage eines festgestellten Bedarfs bereitgestellt.

Wohlbefinden der Beschäftigten

  • Gesunde Arbeitsbedingungen: Raumtemperatur, Luftqualität, Beleuchtung, Akustik und Sauberkeit sind regelmäßig zu überwachen. Abweichungen sollen über den vorgesehenen Servicekanal gemeldet werden, damit Ursachen geprüft und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.

  • Unterstützendes Arbeitsumfeld: Die Arbeitsumgebung soll respektvolle Zusammenarbeit, psychologische Sicherheit und eine faire Nutzung gemeinschaftlicher Ressourcen fördern. Belastungen oder wiederkehrende Konflikte müssen frühzeitig angesprochen werden.

  • Wellnessbezogene Einrichtungen: Soweit vorhanden, sind Ruhebereiche, Bewegungsangebote, Duschen, Fahrradabstellplätze oder vergleichbare Einrichtungen entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Der Zugang ist fair, sicher und diskriminierungsfrei zu organisieren.

  • Pausen und Bewegung: Beschäftigte sollen vorgesehene Pausen wahrnehmen und lange Phasen statischer Arbeit unterbrechen. Pausenbereiche sind so zu nutzen, dass Erholung möglich ist und andere Personen nicht beeinträchtigt werden.

  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Flexible Arbeitsmodelle und digitale Erreichbarkeit müssen so gestaltet werden, dass betriebliche Anforderungen erfüllt werden, ohne dauerhaft unangemessene Erreichbarkeit außerhalb vereinbarter Arbeitszeiten zu erwarten.

  • Meldung gesundheitlicher Beeinträchtigungen: Beschwerden, die möglicherweise mit Raumklima, Lärm, Beleuchtung, Ergonomie oder anderen Arbeitsplatzbedingungen zusammenhängen, sind frühzeitig an die zuständige Stelle zu melden.

Notfall- und Sicherheitsmaßnahmen

Bereich

Schwerpunkt der Richtlinie

Brandschutz

Alarmierung, Evakuierung, Freihalten von Rettungswegen und Verhalten an Sammelstellen

Medizinische Notfälle

Erste Hilfe, Alarmierung externer Rettungskräfte und interne Meldung

Arbeitsplatzsicherheit

Zutrittskontrolle, Schutz von Personen und Sachwerten sowie Meldung von Sicherheitsvorfällen

Betriebskontinuität

Aufrechterhaltung kritischer Arbeitsabläufe bei Störungen oder Ausfällen

Im Brandfall ist der Alarm unverzüglich zu beachten. Das Gebäude muss über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen werden. Aufzüge dürfen nicht genutzt werden, sofern sie nicht ausdrücklich für eine Evakuierung freigegeben sind. Personen begeben sich zur festgelegten Sammelstelle und warten dort auf weitere Anweisungen.

Bei medizinischen Notfällen sind interne Ersthelfende und externe Rettungsdienste entsprechend der Schwere des Vorfalls zu alarmieren. Erste-Hilfe-Einrichtungen und automatisierte externe Defibrillatoren dürfen nicht verstellt, blockiert oder zweckwidrig verwendet werden.

Sicherheitsvorfälle wie unberechtigter Zutritt, Diebstahl, Bedrohungen, verdächtige Gegenstände oder beschädigte Sicherheitseinrichtungen sind unverzüglich zu melden. Beschäftigte dürfen keine eigenständigen Maßnahmen ergreifen, die sie oder andere gefährden.

Für betriebliche Unterbrechungen müssen definierte Kommunikationswege, alternative Arbeitsmöglichkeiten und Prioritäten für kritische Funktionen bestehen. Die Nutzung von Ersatzflächen oder mobilem Arbeiten erfolgt nach den jeweils aktivierten Notfall- und Betriebskontinuitätsplänen.

Grundsätze des digitalen Arbeitsplatzes

  • Integration von Technologie: Digitale Lösungen müssen in räumliche und organisatorische Abläufe integriert werden. Arbeitsplatztechnik, Buchungssysteme, Kommunikationsplattformen und Gebäudeservices sollen möglichst zuverlässig und benutzerfreundlich zusammenwirken.

  • Effiziente Kommunikation und Zusammenarbeit: Beschäftigte benötigen geeignete Werkzeuge für persönliche, hybride und vollständig virtuelle Zusammenarbeit. Besprechungsräume müssen eine gleichberechtigte Teilnahme von anwesenden und zugeschalteten Personen unterstützen.

  • Flexible Arbeitsweisen: Zugelassene mobile Geräte, sichere Netzwerkzugänge und geeignete Kollaborationsplattformen sollen ortsunabhängiges Arbeiten ermöglichen, sofern dies mit der jeweiligen Funktion und den Sicherheitsanforderungen vereinbar ist.

  • Steigerung der Produktivität: Technologie soll Arbeitsabläufe vereinfachen, manuelle Doppelerfassungen reduzieren und einen schnellen Zugang zu erforderlichen Informationen und Services ermöglichen.

  • Sicherheit und Barrierefreiheit: Digitale Lösungen müssen die geltenden Sicherheits-, Datenschutz- und Barrierefreiheitsanforderungen berücksichtigen. Neue Systeme sind vor Einführung technisch, organisatorisch und nutzerbezogen zu prüfen.

Standards für die Technologienutzung

  • Zulässige Nutzung: Organisatorische IT-Ressourcen sind vorrangig für genehmigte geschäftliche Zwecke zu verwenden. Eine begrenzte private Nutzung ist nur zulässig, wenn sie internen Vorgaben entspricht und weder Sicherheit noch Leistung oder Kosten wesentlich beeinträchtigt.

  • Umgang mit Geräten: Laptops, Mobiltelefone, Monitore, Konferenztechnik und Zubehör müssen sorgfältig behandelt und gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung geschützt werden. Geräte dürfen nicht unbeaufsichtigt in ungesicherten Bereichen zurückgelassen werden.

  • Software und Systeme: Nicht genehmigte Software, Erweiterungen oder Speicherdienste dürfen nicht installiert oder genutzt werden. Sicherheitsupdates, Gerätekonfigurationen und Schutzfunktionen dürfen nicht deaktiviert oder umgangen werden.

  • Kommunikationsplattformen: E-Mail, Chat, Videokonferenz- und Kollaborationssysteme sind professionell und entsprechend den Vertraulichkeitsanforderungen zu nutzen. Besprechungen dürfen nur mit entsprechender Berechtigung aufgezeichnet werden.

  • Bildschirmsicherheit: Geräte sind beim Verlassen des Arbeitsplatzes zu sperren. Vertrauliche Informationen müssen durch geeignete Bildschirmpositionierung, Sichtschutz oder Nutzung geschlossener Räume geschützt werden.

  • Störungen und Verluste: Verlorene Geräte, verdächtige Systemmeldungen, Phishing-Versuche und mögliche Sicherheitsverletzungen sind unverzüglich an die zuständige IT- oder Sicherheitsstelle zu melden.

  • Schutz technischer Anlagen: Netzwerkkomponenten, Gebäudesteuerungen, Serverräume und technische Schränke dürfen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte geöffnet, verändert oder gewartet werden.

Informationssicherheit und Datenschutz

Richtlinienbereich

Zielsetzung

Zugriffsmanagement

Beschränkung des Zugangs zu Systemen, Räumen und Daten auf autorisierte Personen

Datenschutz

Schutz personenbezogener, vertraulicher und geschäftskritischer Informationen

Cybersicherheitsbewusstsein

Vermeidung, frühzeitige Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Digitale Dokumentenverwaltung

Kontrollierte Speicherung, Aufbewahrung, Weitergabe und Löschung von Informationen

Zugriffsrechte werden nach dem Prinzip der erforderlichen Berechtigung vergeben. Gemeinsame Benutzerkonten sind zu vermeiden, sofern sie nicht ausdrücklich genehmigt und kontrolliert werden. Berechtigungen müssen bei Funktionswechseln, längerer Abwesenheit oder Austritt zeitnah angepasst oder aufgehoben werden.

Vertrauliche Daten dürfen nur in freigegebenen Systemen gespeichert und über zugelassene Kanäle übertragen werden. Ausdrucke mit sensiblen Informationen sind sofort abzuholen, sicher aufzubewahren und über die vorgesehenen vertraulichen Entsorgungswege zu vernichten.

Beschäftigte müssen an vorgeschriebenen Schulungen zur Informationssicherheit teilnehmen. Verdächtige E-Mails, unbekannte Links, ungewöhnliche Anmeldeaufforderungen oder mögliche Datenverluste sind ohne Verzögerung zu melden.

Digitale Unterlagen müssen gemäß den festgelegten Aufbewahrungs- und Löschfristen verwaltet werden. Lokale Kopien, persönliche Ablagesysteme und unnötige Mehrfachversionen sind zu vermeiden.

Technologische Arbeitsplatzlösungen

  • Arbeitsplatz- und Raumbuchungssysteme: Buchungssysteme ermöglichen die Reservierung von Arbeitsplätzen, Besprechungsräumen und unterstützenden Einrichtungen. Nutzende müssen korrekte Angaben machen, Reservierungen aktualisieren und nicht benötigte Buchungen freigeben.

  • Kollaborations- und Kommunikationswerkzeuge: Einheitliche Plattformen für Nachrichten, Dateien, virtuelle Besprechungen und gemeinsame Bearbeitung reduzieren Medienbrüche. Vertraulichkeitsstufen und Zugriffsrechte sind bei jeder Nutzung zu berücksichtigen.

  • Digitale Workplace-Management-Plattformen: CAFM-, IWMS- oder vergleichbare Systeme können Flächen, Wartungen, Serviceanfragen, Umzüge, Vermögenswerte und Belegungsinformationen verwalten. Datenqualität und eindeutige Verantwortlichkeiten sind für einen zuverlässigen Betrieb erforderlich.

  • Systeme zur Auslastungsüberwachung: Sensoren, Zugangsdaten oder anonymisierte Netzwerkinformationen können zur Analyse der Flächennutzung eingesetzt werden. Die Datenerhebung muss transparent, zweckgebunden und datenschutzkonform erfolgen.

  • Digitale Serviceanfragen: Störungen, Reinigungsbedarfe, Raumklimaprobleme und Ausstattungsanforderungen sollen über definierte Servicekanäle gemeldet werden. Anfragen müssen ausreichend beschrieben und bei dringenden Sicherheitsproblemen entsprechend gekennzeichnet werden.

  • Betriebliche Verfügbarkeit: Kritische Workplace-Systeme müssen angemessen überwacht, gewartet und gegen Ausfälle abgesichert werden. Für wesentliche Funktionen sind Ersatzprozesse festzulegen.

Governance-Rahmen

  • Rollen und Verantwortlichkeiten: Facility Management verantwortet die operative Umsetzung der Arbeitsplatzrichtlinie, die Bereitstellung geeigneter Flächen und die Koordination von Workplace-Services. Führungskräfte unterstützen die Umsetzung innerhalb ihrer Bereiche. Beschäftigte sind für regelkonformes Verhalten und die Meldung von Problemen verantwortlich.

  • Richtlinienverantwortung: Eine eindeutig benannte Funktion muss Eigentümerin der Richtlinie sein. Sie koordiniert Freigaben, Änderungen, Kommunikation und die regelmäßige Überprüfung des Dokuments.

  • Zusammenarbeit mit Fachbereichen: Facility Management arbeitet mit Personalwesen, IT, Arbeitsschutz, Datenschutz, Sicherheit, Beschaffung, Nachhaltigkeit und den Geschäftsbereichen zusammen. Entscheidungen mit bereichsübergreifenden Auswirkungen müssen abgestimmt und dokumentiert werden.

  • Kommunikation und Umsetzung: Die Richtlinie muss für alle betroffenen Personen zugänglich sein. Wesentliche Regeln sind durch Einweisungen, interne Kommunikation, Beschilderung und gegebenenfalls verpflichtende Schulungen zu vermitteln.

  • Lokale Verantwortung: Standortspezifische Verantwortliche stellen sicher, dass zentrale Anforderungen in lokale Betriebsabläufe übertragen werden. Lokale Ergänzungen dürfen den verbindlichen Grundsätzen dieser Richtlinie nicht widersprechen.

  • Dokumentation: Entscheidungen zur Flächennutzung, Ausnahmegenehmigungen, wesentliche Vorfälle und Korrekturmaßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert und gemäß den geltenden Aufbewahrungsregeln gespeichert werden.

Einhaltung regulatorischer Anforderungen

  • Arbeits- und Beschäftigungsvorschriften: Arbeitsplatzregelungen müssen mit den jeweils anwendbaren arbeitsrechtlichen, mitbestimmungsbezogenen und beschäftigungsspezifischen Anforderungen übereinstimmen.

  • Arbeitsschutz: Gestaltung, Ausstattung und Betrieb der Arbeitsplätze müssen geltende Anforderungen an Sicherheit, Ergonomie, Beleuchtung, Raumklima, Fluchtwege und Notfallvorsorge erfüllen.

  • Datenschutz und Informationssicherheit: Personenbezogene Daten, Buchungsdaten, Zutrittsinformationen und Auslastungsdaten dürfen nur für festgelegte und rechtmäßige Zwecke verarbeitet werden. Zugriffe und Aufbewahrungsfristen sind zu begrenzen.

  • Gebäude- und Belegungsanforderungen: Zulässige Raumkapazitäten, Brandschutzvorgaben, Barrierefreiheit, technische Prüfpflichten und behördliche Genehmigungen sind einzuhalten. Räume dürfen nicht ohne vorherige Bewertung für andere Zwecke umgenutzt werden.

  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen: Energieverbrauch, Abfalltrennung, Beschaffung, Wasserverbrauch und weitere Umweltauswirkungen sind entsprechend den gesetzlichen und internen Vorgaben zu steuern.

  • Vertragliche Verpflichtungen: Mietverträge, Versicherungsbedingungen, Dienstleistungsverträge und Vermieteranforderungen müssen bei der Planung und Nutzung der Büroflächen berücksichtigt werden.

Bei unterschiedlichen lokalen Anforderungen gilt grundsätzlich die strengere anwendbare Vorgabe, sofern sie nicht im Widerspruch zu zwingendem Recht oder einer verbindlichen internen Entscheidung steht. Rechtsfragen sind an die zuständige Rechts- oder Compliance-Funktion weiterzuleiten.

Überwachung und Durchsetzung

Governance-Aktivität

Zweck

Richtlinienüberwachung

Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsplatzrichtlinie im laufenden Betrieb

Compliance-Prüfungen

Überprüfung der Übereinstimmung mit gesetzlichen, internen und vertraglichen Anforderungen

Vorfallmanagement

Erfassung, Bewertung und Bearbeitung von Verstößen, Gefahren und betrieblichen Risiken

Korrekturmaßnahmen

Beseitigung festgestellter Abweichungen und Vermeidung ihres erneuten Auftretens

Die Überwachung kann Begehungen, Auswertungen von Serviceanfragen, Belegungsanalysen, Sicherheitsprüfungen und Rückmeldungen der Beschäftigten umfassen. Sie muss verhältnismäßig, transparent und mit Datenschutz- und Mitbestimmungsanforderungen vereinbar sein.

Compliance-Prüfungen sollen risikobasiert geplant werden. Bereiche mit wiederkehrenden Vorfällen, hoher Belegung, sicherheitskritischer Nutzung oder wesentlichen betrieblichen Veränderungen können häufiger überprüft werden.

Verstöße und Vorfälle sind nach Schweregrad, Dringlichkeit und möglicher Auswirkung zu bewerten. Unmittelbare Sicherheitsrisiken müssen sofort eingedämmt werden. Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße können gemäß den geltenden internen Verfahren eskaliert werden.

Korrekturmaßnahmen benötigen eine verantwortliche Person, eine angemessene Frist und einen überprüfbaren Abschluss. Nach Umsetzung ist zu kontrollieren, ob die Maßnahme wirksam war und keine zusätzlichen Risiken verursacht hat.

Überprüfung und Verbesserung der Richtlinie

  • Regelmäßige Bewertung: Die Arbeitsplatzrichtlinie ist in festgelegten Abständen und mindestens bei wesentlichen betrieblichen, organisatorischen, rechtlichen oder technischen Veränderungen zu überprüfen.

  • Bewertung der Arbeitsplatzleistung: Geeignete Kennzahlen können Flächenauslastung, Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, Servicequalität, Sicherheitsvorfälle, Energieverbrauch, Nutzerzufriedenheit und Reaktionszeiten umfassen. Kennzahlen müssen im Zusammenhang betrachtet werden und dürfen nicht zu Fehlanreizen führen.

  • Einbeziehung organisatorischer Veränderungen: Umstrukturierungen, Wachstum, Standortveränderungen, neue Arbeitsmodelle, technologische Entwicklungen und veränderte Anwesenheitsmuster müssen in die Weiterentwicklung der Richtlinie einfließen.

  • Rückmeldungen der Nutzenden: Beschäftigte, Führungskräfte und unterstützende Fachbereiche sollen strukturierte Möglichkeiten erhalten, Probleme und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Rückmeldungen sind zu bewerten und nachvollziehbar zu bearbeiten.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Erkenntnisse aus Prüfungen, Vorfällen, Belegungsdaten, Serviceanfragen und Pilotprojekten sind in konkrete Verbesserungsmaßnahmen zu überführen. Änderungen müssen priorisiert, verantwortet, kommuniziert und nach der Einführung bewertet werden.

  • Änderungsmanagement: Wesentliche Richtlinienänderungen müssen vor Inkrafttreten freigegeben und rechtzeitig kommuniziert werden. Betroffene Prozesse, Systeme, Beschilderungen, Schulungsunterlagen und lokale Anweisungen sind entsprechend anzupassen.