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Mobilität und Außenraum

Facility Management: Büroimmobilien » Grundlagen » Ergänzende Nutzungen und Quartiersbezug » Mobilität und Außenraum

Mobilität und Außenraum für attraktive und erreichbare Bürostandorte

Mobilität und Außenflächen in Büroimmobilien

Das Management von Mobilität und Außenflächen schafft die Voraussetzungen für einen sicheren, barrierefreien, effizienten und nachhaltigen Bürostandort. Das Facility Management koordiniert hierzu Verkehrswege, Zugänge, Park- und Fahrradinfrastruktur, Ladeeinrichtungen, Außenanlagen sowie die erforderlichen Betriebs- und Instandhaltungsprozesse, damit die Bedürfnisse von Beschäftigten, Besuchern, Dienstleistern und Rettungskräften zuverlässig erfüllt werden.

Mobilität und Außenraum integrieren

Zweck der Mobilitätsplanung

Eine professionelle Mobilitätsplanung betrachtet den gesamten Weg zum, vom und innerhalb des Bürostandorts. Sie verbindet die Anforderungen des Gebäudebetriebs mit den tatsächlichen Mobilitätsbedürfnissen der Nutzer. Dabei sind insbesondere Spitzenzeiten am Morgen und Nachmittag, Besucheraufkommen, Schichtmodelle, Lieferverkehre, Veranstaltungen und saisonale Veränderungen zu berücksichtigen.

Zu den wesentlichen Zielen gehören:

  • Effiziente Bewegung von Beschäftigten, Besuchern und Dienstleistern: Verkehrsströme sollen so organisiert werden, dass alle Nutzergruppen ihre Ziele ohne unnötige Umwege, Wartezeiten oder gegenseitige Behinderungen erreichen können. Dazu gehören klar definierte Wege vom Grundstückseingang zu den Gebäudeeingängen, Parkflächen, Fahrradabstellanlagen, Ladezonen und Servicebereichen.

  • Verbesserung der Erreichbarkeit von Büroeinrichtungen: Der Standort sollte mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Eine gute Planung berücksichtigt den öffentlichen Personennahverkehr, Fuß- und Radverkehr, private Fahrzeuge, Taxis, Fahrdienste und gemeinschaftlich genutzte Mobilitätsangebote.

  • Steigerung von Komfort und Nutzbarkeit: Kurze Wege, verständliche Orientierung, Wetterschutz, sichere Abstellmöglichkeiten und gut platzierte Übergabepunkte verbessern die tägliche Nutzung des Standorts.

  • Reduzierung mobilitätsbedingter Herausforderungen: Engpässe, Parkplatzsuchverkehr, Konflikte zwischen Fußgängern und Fahrzeugen, unkoordinierte Lieferungen sowie überlastete Zufahrten sollen frühzeitig erkannt und vermieden werden.

  • Unterstützung betrieblicher Anforderungen: Das Mobilitätskonzept muss Betriebsabläufe wie Warenanlieferung, Entsorgung, technische Wartung, Winterdienst, Post- und Kurierdienste sowie den Zugang für Einsatzkräfte berücksichtigen.

  • Anpassung an zukünftige Entwicklungen: Veränderungen bei der Flächennutzung, wachsende Belegschaftszahlen, hybride Arbeitsmodelle, neue Mobilitätsformen und die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs sollten in der Kapazitätsplanung berücksichtigt werden.

Die Planung sollte auf einer Bestandsaufnahme beruhen. Dazu gehören die Erfassung vorhandener Wege, Stellplätze, Zufahrten, Haltestellen, Ladepunkte und Konfliktbereiche sowie die Analyse von Nutzerzahlen, Auslastungen und Verkehrszeiten. Auf dieser Grundlage kann das Facility Management konkrete Maßnahmen, Prioritäten und Investitionsbedarfe festlegen.

Bestandteile der Mobilitätsinfrastruktur

Bestandteil

Funktion

Fußwege

Sichere und direkte Bewegung auf dem gesamten Gelände. Wege sollten ausreichend breit, gut beleuchtet, rutschhemmend, barrierefrei und eindeutig von Fahrzeugbereichen abgegrenzt sein.

Fahrradinfrastruktur

Unterstützung von Beschäftigten und Besuchern, die mit dem Fahrrad anreisen. Dazu gehören sichere Zufahrtswege, überdachte Abstellplätze, Zugangskontrollen, Reparaturmöglichkeiten sowie gegebenenfalls Umkleiden, Duschen und Schließfächer.

Fahrzeugzufahrten

Geordneter Zugang für Beschäftigte, Besucher, Lieferanten, Dienstleister und Einsatzkräfte. Die Zufahrten müssen entsprechend ihrer Funktion gekennzeichnet, ausreichend dimensioniert und frei von Hindernissen sein.

Infrastruktur für Elektrofahrzeuge

Bereitstellung von Lade- und Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Neben Ladepunkten sind Netzkapazität, Lastmanagement, Nutzerberechtigung, Abrechnung, Brandschutz und regelmäßige technische Prüfungen zu berücksichtigen.

Anbindung an den öffentlichen Verkehr

Verbesserung der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes ohne privaten Pkw. Relevante Faktoren sind Entfernung, sichere Fußwege zu Haltestellen, Fahrplaninformationen, Beleuchtung und die Verbindung zu wichtigen regionalen Verkehrsknotenpunkten.

Das Facility Management sollte sämtliche Elemente der Mobilitätsinfrastruktur in einem Anlagen- oder Flächenverzeichnis dokumentieren. Relevante Angaben sind Standort, Kapazität, technischer Zustand, Verantwortlichkeit, Prüfintervalle und geplante Erneuerungen. Bei größeren Bürostandorten empfiehlt sich die Integration dieser Daten in ein CAFM-System.

Die Kapazität der Infrastruktur ist regelmäßig mit dem tatsächlichen Bedarf abzugleichen. Eine hohe Auslastung von Fahrradstellplätzen, lange Wartezeiten an Zufahrten oder eine dauerhafte Überbelegung von Besucherparkplätzen können auf Anpassungsbedarf hinweisen.

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist ein grundlegender Bestandteil der Mobilitätsplanung. Sie darf nicht auf den Gebäudeeingang beschränkt werden, sondern muss die gesamte Wegeführung vom Ankunftspunkt bis zum Arbeitsplatz oder Besucherziel umfassen.

Wichtige Anforderungen sind:

  • Stufenloser Zugang zum Gelände: Haltestellen, Parkflächen, Absetzbereiche und öffentliche Gehwege sollten über stufenlose, ausreichend breite und möglichst direkte Routen mit den Gebäudeeingängen verbunden sein.

  • Barrierefreie Wege zwischen Gebäuden und Einrichtungen: Verbindungen zu Nebengebäuden, Kantinen, Besprechungszentren, Außenflächen und Serviceeinrichtungen müssen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nutzbar sein.

  • Geeignete Oberflächen: Wege sollten eben, fest, rutschhemmend und frei von Stolperstellen sein. Schäden, lose Beläge, Wasseransammlungen und überstehende Einbauten sind zeitnah zu beseitigen.

  • Sichere Höhenunterschiede: Rampen, Aufzüge oder alternative stufenlose Routen sind dort vorzusehen, wo Höhenunterschiede nicht vermieden werden können. Handläufe, Ruhebereiche und ausreichende Bewegungsflächen erhöhen die Sicherheit.

  • Visuelle und taktile Orientierung: Kontrastreiche Beschilderungen, gut erkennbare Markierungen, taktile Orientierungselemente und verständliche Piktogramme unterstützen Menschen mit Seh- oder Wahrnehmungseinschränkungen.

  • Barrierefreie Stell- und Absetzplätze: Geeignete Parkplätze und Kurzhaltebereiche sollten nahe an barrierefreien Eingängen liegen und vor unberechtigter Nutzung geschützt werden.

  • Inklusive Nutzung für alle Personengruppen: Bei der Planung sind unter anderem Rollstuhlnutzer, Personen mit Gehhilfen, Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, ältere Personen sowie Nutzer mit temporären Einschränkungen einzubeziehen.

Temporäre Maßnahmen, etwa Baustellen, Veranstaltungen oder Wartungsarbeiten, dürfen bestehende barrierefreie Wege nicht ohne geeignete Ersatzführung unterbrechen. Das Facility Management muss alternative Routen rechtzeitig kennzeichnen und an betroffene Nutzer kommunizieren.

Ziele des Verkehrsmanagements

Das Verkehrsmanagement steuert die Bewegungen von Personen, Fahrrädern und Fahrzeugen auf dem Bürogelände. Ziel ist ein kontrollierter und möglichst konfliktfreier Ablauf, der den regulären Betrieb ebenso unterstützt wie Lieferungen, Veranstaltungen und Notfallsituationen.

Zu den zentralen Zielen zählen:

  • Aufrechterhaltung eines reibungslosen Verkehrsflusses: Zufahrten, Ausfahrten, Fahrgassen, Fußwege und Querungen müssen so organisiert sein, dass unnötige Rückstaus und Behinderungen vermieden werden.

  • Minimierung von Staus und Verzögerungen: Lieferzeitfenster, Besucheranmeldungen, digitale Parkrauminformationen oder getrennte Zufahrten können Spitzenbelastungen reduzieren.

  • Unterstützung eines sicheren Standortbetriebs: Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregelungen, markierte Querungen und übersichtliche Verkehrsflächen senken das Unfallrisiko.

  • Gewährleistung einer effizienten Zugangskontrolle: Nur berechtigte Fahrzeuge und Personen sollen Zugang zu geschützten Bereichen erhalten, ohne den Verkehrsfluss unnötig zu verlangsamen.

  • Sicherstellung der Betriebsbereitschaft: Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen und technische Zugänge müssen dauerhaft freigehalten werden.

  • Koordination verschiedener Verkehrsarten: Fußgänger, Radfahrer, private Fahrzeuge, Lieferverkehre und Betriebsfahrzeuge benötigen klar definierte Bewegungsbereiche und Regeln.

Für größere oder komplexe Standorte sollte ein Verkehrs- und Zugangskonzept erstellt werden. Dieses enthält mindestens einen aktuellen Lageplan, Verkehrsrichtungen, Geschwindigkeitsregelungen, Zufahrtsberechtigungen, Lieferzonen, Fußgängerquerungen, Notfallflächen und Zuständigkeiten.

Management der Fahrzeugzufahrt

Bereich

Schwerpunkt des Facility Managements

Ein- und Ausfahrten

Kontrollierter und effizienter Zugang durch geeignete Schranken, Tore, Gegensprechanlagen, Kennzeichenerkennung oder Berechtigungsmedien. Rückstaus auf öffentliche Straßen sowie gegenseitige Behinderungen von ein- und ausfahrenden Fahrzeugen sind zu vermeiden.

Parkflächen

Geordnete Unterbringung von Fahrzeugen durch klare Markierungen, Stellplatzzuordnungen, Auslastungsüberwachung und definierte Regelungen für Dauerparker, Kurzzeitparker, Menschen mit Behinderung und Elektrofahrzeuge.

Besucherzufahrt

Separat geregelte Besucherführung mit Voranmeldung, verständlichen Anfahrtsinformationen, ausgewiesenen Stellplätzen und einer direkten Route zum Empfang oder zur Sicherheitsstelle.

Servicezufahrt

Koordination von Lieferungen, Entsorgung, Wartungsfahrzeugen und externen Dienstleistern. Zeitfenster, Fahrzeuggrößen, Rangierflächen, Ladetätigkeiten und Zugang zu technischen Bereichen sind vorab festzulegen.

Ein wirksames Fahrzeugmanagement beginnt vor der Ankunft. Beschäftigte, Besucher und Dienstleister sollten klare Informationen zu Zufahrten, zulässigen Fahrzeughöhen, Parkbedingungen, Ladezonen und Anmeldeverfahren erhalten.

Liefer- und Serviceverkehre sollten nach Möglichkeit von stark frequentierten Fußgängerbereichen getrennt werden. Bei nicht vermeidbaren Überschneidungen sind zeitliche Trennungen, Einweisungen oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vorzusehen. Für größere Anlieferungen kann eine Genehmigung mit Angaben zu Fahrzeugtyp, Ankunftszeit, Ansprechpartner und benötigter Fläche erforderlich sein.

Zugang für Fußgänger und Radfahrer

Fußgänger und Radfahrer gehören zu den besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern auf einem Bürogelände. Ihre Wege sind deshalb übersichtlich, direkt und sicher zu gestalten.

Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören:

  • Ausgewiesene Fußwege: Hauptwege sollten wichtige Ankunftspunkte wie Haltestellen, Parkplätze, Fahrradabstellanlagen und Gebäudeeingänge direkt miteinander verbinden.

  • Sichere Querungen: Kreuzungen mit Fahrwegen benötigen gute Sichtbeziehungen, Markierungen, ausreichende Beleuchtung und gegebenenfalls bauliche Geschwindigkeitsreduzierungen.

  • Sichere Fahrradrouten: Radwege oder markierte Radführungen sollten ohne abrupte Unterbrechungen zu den Abstellanlagen führen. Engstellen und Konflikte mit wartenden Fahrzeugen sind zu vermeiden.

  • Trennung der Verkehrsarten: Wo Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeit oder Platzverhältnisse ein erhöhtes Risiko verursachen, sollten Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehr baulich oder durch deutliche Markierungen getrennt werden.

  • Sichere Ein- und Ausgänge: Türen, Tore und Schranken dürfen keine gefährlichen Überschneidungen mit Rad- oder Fußwegen erzeugen. Ausreichende Sichtfelder sind freizuhalten.

  • Witterungssichere Nutzung: Entwässerung, Winterdienst, Laubentfernung und rutschhemmende Oberflächen müssen eine möglichst ganzjährige Nutzung gewährleisten.

  • Konfliktfreie Abstellbereiche: Fahrräder und andere Mikromobilitätsmittel dürfen keine Fluchtwege, Gehwege, Türen oder barrierefreien Bewegungsflächen blockieren.

Die Wegeführung sollte auch außerhalb der üblichen Bürozeiten sicher nutzbar sein. Dies betrifft insbesondere Beleuchtung, Zugangskontrolle und die Vermeidung schwer einsehbarer Bereiche.

Maßnahmen der Zugangskontrolle

Zugangskontrollen schützen Personen, Gebäude, technische Anlagen und betriebliche Abläufe. Sie müssen wirksam sein, dürfen jedoch keine unnötigen Wartezeiten oder gefährlichen Rückstaus verursachen.

Geeignete Maßnahmen sind:

  • Besuchermanagement: Besucher sollten vorab registriert oder am Empfang erfasst werden. Die Prozesse müssen Identitätsprüfung, Ansprechpartner, Besuchszweck, Aufenthaltsdauer und gegebenenfalls die Ausgabe eines Besucherausweises abdecken.

  • Fahrzeugberechtigungssysteme: Schrankenmedien, Kennzeichenerkennung, digitale Genehmigungen oder zeitlich begrenzte Zufahrtsrechte ermöglichen eine kontrollierte Nutzung der Fahrzeugbereiche.

  • Beschilderung und Wegweisung: Hinweisschilder müssen bereits vor wichtigen Entscheidungspunkten sichtbar sein. Einheitliche Begriffe, Symbole und Farblogiken erleichtern die Orientierung.

  • Überwachung von Verkehrsfluss und Zugangspunkten: Belegungsdaten, Schrankenereignisse, Sicherheitsrundgänge oder datenschutzkonforme Kamerasysteme können zur Erkennung von Störungen und unberechtigten Zufahrten eingesetzt werden.

  • Regelungen für Sonderfälle: Für Veranstaltungen, Bauarbeiten, nächtliche Anlieferungen, Notdienste und besonders große Fahrzeuge sind gesonderte Zutrittsverfahren festzulegen.

  • Ausfall- und Notfallverfahren: Bei Strom-, Netzwerk- oder Systemausfällen müssen sichere manuelle Betriebsverfahren vorhanden sein. Notausfahrten und Rettungszufahrten dürfen durch technische Störungen nicht blockiert werden.

Berechtigungen sind regelmäßig zu überprüfen. Nicht mehr benötigte Zugangsrechte, etwa nach Vertragsende oder Personalwechsel, müssen unverzüglich deaktiviert werden. Personenbezogene Daten sind entsprechend den geltenden Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen zu behandeln.

Bedeutung von Außenflächen

Gut geplante und gepflegte Außenflächen erweitern die nutzbare Arbeitsumgebung eines Bürostandorts. Sie bieten Raum für Erholung, informelle Gespräche, kurze Pausen, Bewegung und bei geeigneter Ausstattung auch für temporäres Arbeiten im Freien.

Ihre wesentlichen Funktionen sind:

  • Förderung des Wohlbefindens: Grünflächen, Sitzmöglichkeiten, Schatten und ruhige Aufenthaltsbereiche können die Qualität von Pausen verbessern und den Nutzern einen Ausgleich zur Arbeit im Gebäude bieten.

  • Unterstützung von Erholung und Bewegung: Außenbereiche können für Spaziergänge, kurze Bewegungseinheiten oder informelle Aktivitäten genutzt werden.

  • Steigerung der Standortattraktivität: Ein gepflegtes, funktionales Umfeld prägt den ersten Eindruck bei Beschäftigten, Bewerbern, Kunden und Geschäftspartnern.

  • Bereitstellung funktionaler Außenräume: Außenflächen können als Treffpunkt, Wartebereich, Veranstaltungsfläche oder ergänzender Arbeitsbereich dienen.

  • Verbesserung des Mikroklimas: Vegetation, Verschattung und wasserdurchlässige Flächen können sommerliche Wärmebelastungen reduzieren und den Umgang mit Niederschlagswasser unterstützen.

  • Aufwertung der Immobilie: Eine dauerhaft hochwertige Gestaltung und Pflege trägt zum Erscheinungsbild und zur langfristigen Nutzungsqualität des Standorts bei.

Damit Außenflächen ihren Zweck erfüllen, müssen Gestaltung, Betrieb und Pflege gemeinsam geplant werden. Eine optisch ansprechende Anlage ist nur dann erfolgreich, wenn sie sicher, zugänglich, belastbar und mit vertretbarem Aufwand instand zu halten ist.

Arten von Außenbereichen

Außenbereich

Hauptfunktion

Grünflächen

Landschaftliche und ökologische Aufwertung des Standorts. Bäume, Sträucher, Rasenflächen und standortgerechte Bepflanzungen können Schatten, Sichtschutz, Aufenthaltsqualität und Lebensräume bieten.

Sitzbereiche

Erholung, kurze Pausen und informelle Begegnungen. Die Ausstattung sollte bequeme, robuste und gut platzierte Sitzmöglichkeiten sowie nach Möglichkeit Schatten- und Wetterschutz umfassen.

Innenhöfe

Geschützte Bereiche für Zusammenkünfte, informelle Gespräche, Veranstaltungen oder temporäres Arbeiten. Eine gute Akustik, ausreichende Fluchtmöglichkeiten und verträgliche Nutzungszeiten sind zu berücksichtigen.

Freizeit- und Bewegungsbereiche

Unterstützung von Gesundheit, Bewegung und gemeinschaftlichen Aktivitäten. Je nach Standort können Bewegungsflächen, Tischtennisbereiche, kurze Rundwege oder flexible Mehrzweckflächen vorgesehen werden.

Zusätzlich können Empfangsvorplätze, Dachterrassen, Raucherbereiche, Außengastronomie, Veranstaltungsflächen und naturnahe Rückzugsbereiche Bestandteil des Außenraumkonzepts sein. Jede Fläche benötigt eine klar definierte Hauptnutzung, damit Ausstattung, Reinigung, Sicherheit und Pflege entsprechend geplant werden können.

Planungs- und Nutzungsaspekte

Die Gestaltung von Außenflächen muss betriebliche, funktionale und gestalterische Anforderungen miteinander verbinden.

Wesentliche Aspekte sind:

  • Erreichbarkeit aus den Bürogebäuden: Außenbereiche sollten über direkte, verständliche und barrierefreie Wege erreichbar sein. Zugänge müssen mit Fluchtwegen, Sicherheitszonen und Betriebswegen abgestimmt werden.

  • Komfort und Nutzerfreundlichkeit: Ausreichende Sitzplätze, Verschattung, Windschutz, Beleuchtung, Abfallbehälter und geeignete Oberflächen erhöhen die Nutzungsqualität.

  • Funktionale Integration: Außenbereiche dürfen Anlieferungen, Rettungswege, Fassadenreinigung, technische Wartung oder den Zugang zu Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigen.

  • Effiziente Nutzung verfügbarer Flächen: Flächen sollten entsprechend Nachfrage, Tageszeit und Jahreszeit flexibel nutzbar sein. Mobile Möbel können eine Anpassung an unterschiedliche Gruppengrößen ermöglichen.

  • Lärmschutz: Aufenthalts- und Veranstaltungsbereiche sind so anzuordnen, dass Arbeitsplätze, Nachbargrundstücke und sensible Nutzungen möglichst wenig gestört werden.

  • Mikroklima und Wetterschutz: Sonnenverlauf, Wind, Niederschlag, Blendung und sommerliche Hitze sind bei der Platzierung von Sitz- und Aufenthaltsbereichen zu berücksichtigen.

  • Entwässerung: Oberflächengefälle, Abläufe und versickerungsfähige Bereiche müssen Wasseransammlungen sowie Schäden an Wegen und Ausstattung verhindern.

  • Sicherheit und Einsehbarkeit: Unübersichtliche Nischen, unzureichend beleuchtete Bereiche und sichtbehindernde Bepflanzungen an Verkehrswegen sollten vermieden werden.

  • Digitale und technische Ausstattung: Für Außenarbeitsbereiche können WLAN, Stromanschlüsse oder geeignete Beleuchtung erforderlich sein. Sämtliche Einrichtungen müssen für den Außenbetrieb geeignet und gegen unberechtigte Nutzung geschützt sein.

  • Nutzungsregeln: Öffnungszeiten, Rauchverbote, Veranstaltungsbedingungen, maximale Personenzahlen und Regeln für externe Nutzer sollten eindeutig festgelegt und kommuniziert werden.

Das Facility Management sollte die tatsächliche Nutzung regelmäßig beobachten. Schwach genutzte Bereiche können auf ungünstige Lage, fehlenden Schatten, unzureichende Ausstattung oder mangelnde Bekanntheit hinweisen.

Ziele nachhaltiger Mobilität

Nachhaltige Mobilität reduziert die ökologischen Auswirkungen des Arbeitswegs und verbessert zugleich die Erreichbarkeit des Standorts. Das Facility Management unterstützt dieses Ziel durch geeignete Infrastruktur, betriebliche Regelungen, Nutzerinformationen und die Zusammenarbeit mit Personalwesen, Nachhaltigkeitsmanagement, Fuhrparkmanagement und Standortleitung.

Die wichtigsten Ziele sind:

  • Reduzierung der Umweltauswirkungen des Pendelverkehrs: Verkehrsbedingte Emissionen und Energieverbräuche sollen durch eine Verlagerung auf ressourcenschonende Verkehrsmittel verringert werden.

  • Förderung alternativer Verkehrsmittel: Radfahren, Zufußgehen, öffentlicher Verkehr, Fahrgemeinschaften und gemeinschaftlich genutzte Mobilitätsangebote sollen praktisch nutzbar und attraktiv sein.

  • Unterstützung organisatorischer Nachhaltigkeitsziele: Mobilitätsmaßnahmen sollten mit den Klima-, Energie- und Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens oder Immobilieneigentümers abgestimmt werden.

  • Verringerung der Abhängigkeit vom privaten Pkw: Ein ausgewogenes Angebot verschiedener Verkehrsmöglichkeiten reduziert Parkplatzdruck und Flächenbedarf.

  • Effiziente Nutzung bestehender Infrastruktur: Stellplätze, Ladepunkte und Mobilitätsangebote sollen nach tatsächlicher Nachfrage geplant und möglichst gleichmäßig ausgelastet werden.

  • Verbesserung der sozialen Zugänglichkeit: Beschäftigte ohne eigenes Fahrzeug sollen den Standort zuverlässig, sicher und wirtschaftlich erreichen können.

Zu Beginn ist eine belastbare Ausgangsbasis erforderlich. Dazu können Mobilitätsbefragungen, Auswertungen der Stellplatzauslastung, Herkunftsanalysen in anonymisierter Form und die Erfassung der Verkehrsmittelwahl gehören. Anschließend können messbare Ziele festgelegt werden, beispielsweise zur Fahrradnutzung, Auslastung von Ladepunkten oder Verringerung des alleinigen Pkw-Pendelverkehrs.

Maßnahmen für nachhaltige Mobilität

Initiative

Zweck

Fahrradabstellanlagen

Förderung des Fahrrads als Verkehrsmittel für den Arbeitsweg. Anlagen sollten sicher, wettergeschützt, leicht erreichbar und ausreichend dimensioniert sein. Ergänzende Duschen, Umkleiden, Schließfächer und Reparaturstationen können die Nutzung erhöhen.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Unterstützung der Elektromobilität für Beschäftigte, Besucher und gegebenenfalls Dienstfahrzeuge. Erforderlich sind ein bedarfsgerechter Ausbau, dynamisches Lastmanagement, klare Nutzungsregeln, transparente Abrechnung und regelmäßige Wartung.

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Verringerung der Abhängigkeit vom privaten Pkw. Sichere Wege zu Haltestellen, aktuelle Fahrgastinformationen, Hinweise zu Verbindungen und gegebenenfalls betriebliche Zuschüsse verbessern die Attraktivität.

Gemeinschaftlich genutzte Mobilitätsangebote

Effizientere Nutzung von Fahrzeugen und Transportkapazitäten. Dazu gehören Fahrgemeinschaftsplattformen, Poolfahrzeuge, Carsharing, Bikesharing, Shuttleangebote und gemeinsam genutzte Lastenräder.

Weitere geeignete Maßnahmen können reservierte Stellplätze für Fahrgemeinschaften, flexible Parkberechtigungen, Mobilitätsbudgets, Fahrrad-Leasing, sichere Abstellmöglichkeiten für Mikromobilität und abgestimmte Shuttleverbindungen umfassen.

Bei der Planung von Ladeinfrastruktur ist nicht nur die Zahl der Ladepunkte entscheidend. Das Facility Management muss auch Netzanschluss, Leistungsbedarf, Lastspitzen, Brandschutz, Beschilderung, Zugangsberechtigung, Abrechnung, Störungsmanagement und zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten berücksichtigen. Ladeplätze sollten nicht dauerhaft durch Fahrzeuge blockiert werden, die keinen Ladevorgang durchführen.

Vorteile nachhaltiger Mobilität

Ein gut umgesetztes Mobilitätskonzept bietet ökologische, betriebliche und wirtschaftliche Vorteile:

  • Reduzierte Emissionen und Umweltbelastungen: Ein höherer Anteil emissionsarmer oder gemeinsam genutzter Verkehrsmittel kann den mobilitätsbedingten Umweltfußabdruck des Standorts senken.

  • Verbesserte Verkehrseffizienz: Weniger Parkplatzsuchverkehr, besser ausgelastete Fahrzeuge und abgestimmte Mobilitätsangebote entlasten Zufahrten und Stellflächen.

  • Stärkere Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens: Nachweisbare Mobilitätsmaßnahmen unterstützen interne Nachhaltigkeitsprogramme und die transparente Berichterstattung.

  • Bessere Nutzung von Mobilitätsressourcen: Datenbasierte Planung verhindert sowohl Kapazitätsengpässe als auch dauerhaft ungenutzte Infrastruktur.

  • Höhere Arbeitgeberattraktivität: Flexible und verlässliche Mobilitätsangebote erleichtern Beschäftigten die Organisation des Arbeitswegs.

  • Potenzielle Flächen- und Kostenvorteile: Ein geringerer Bedarf an Pkw-Stellplätzen kann langfristig Flächen für andere betriebliche oder ökologische Nutzungen freisetzen.

  • Unterstützung von Gesundheit und Wohlbefinden: Aktive Mobilitätsformen wie Gehen und Radfahren fördern Bewegung im Alltag.

Die Wirkung sollte anhand geeigneter Kennzahlen überprüft werden. Beispiele sind die Verkehrsmittelverteilung, Auslastung von Fahrradstellplätzen und Ladepunkten, Zahl der Fahrgemeinschaften, Parkplatzbelegung, gemeldete Zugangsprobleme sowie die Zufriedenheit der Nutzer.

Sicherheitsanforderungen

Sicherheit ist bei allen Mobilitäts- und Außenflächenprozessen vorrangig. Das Facility Management muss Gefährdungen systematisch erfassen, geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen und deren Wirksamkeit regelmäßig kontrollieren.

Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:

  • Sichere Verkehrsführung für Fußgänger und Fahrzeuge: Fahrtrichtungen, Vorfahrten, Geschwindigkeiten und Querungsstellen müssen eindeutig geregelt sein. Sichtfelder an Kurven, Ausfahrten und Kreuzungen sind freizuhalten.

  • Ausreichende Beleuchtung: Gehwege, Parkplätze, Fahrradbereiche, Treppen, Rampen, Eingänge und Haltestellenverbindungen benötigen eine funktionsfähige und angemessene Beleuchtung.

  • Klare Verkehrs- und Richtungsschilder: Schilder und Bodenmarkierungen müssen verständlich, gut sichtbar, widerspruchsfrei und in einem gepflegten Zustand sein.

  • Verfügbarkeit von Rettungswegen: Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen, Notausgänge und Rettungswege sind jederzeit zugänglich und frei von Fahrzeugen, Möbeln, Abfällen, Schnee oder Vegetation zu halten.

  • Sichere Oberflächen: Schlaglöcher, lose Platten, beschädigte Kanten, ungesicherte Kabel und rutschige Beläge sind schnell zu beseitigen oder bis zur Reparatur abzusichern.

  • Witterungsbedingte Sicherheit: Winterdienst, Entwässerung, Laubentfernung, Sturmvorsorge und die Kontrolle hitzebelasteter Aufenthaltsbereiche sind saisonal zu organisieren.

  • Sichere Ausstattung: Bänke, Abfallbehälter, Poller, Fahrradständer und Spiel- oder Bewegungsgeräte müssen standsicher, beschädigungsfrei und bestimmungsgemäß nutzbar sein.

  • Notfallorientierung: Sammelstellen, Notrufinformationen und Zufahrten für Rettungsdienste müssen eindeutig gekennzeichnet sein.

Kontrollhäufigkeit und Prüftiefe sollten sich nach Risiko, Nutzung, Witterung und technischer Bedeutung richten. Stark frequentierte Hauptwege benötigen in der Regel häufigere Sichtkontrollen als wenig genutzte Nebenflächen.

Instandhaltung der Mobilitätsinfrastruktur

Infrastrukturelement

Instandhaltungsmaßnahmen

Straßen und Zufahrten

Regelmäßige Kontrolle auf Risse, Schlaglöcher, Absackungen, beschädigte Entwässerungsrinnen und verschlissene Markierungen. Erforderliche Reparaturen sind zu priorisieren, Gefahrenstellen bis zur Behebung abzusichern.

Gehwege und Wegeflächen

Reinigung, Entfernung von Laub, Schnee, Eis und sonstigen Hindernissen sowie Prüfung auf lose Beläge, Stolperkanten, Wasseransammlungen und eingeschränkte Durchgangsbreiten.

Fahrradinfrastruktur

Kontrolle und Pflege von Fahrradständern, Überdachungen, Zugangssystemen, Beleuchtung, Reparaturstationen und Beschilderungen. Beschädigte Halterungen sind zeitnah auszutauschen.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Funktionsprüfung, technische Wartung, Reinigung, Software- und Kommunikationskontrolle sowie Prüfung von Kabeln, Steckverbindungen, Schutzvorrichtungen und Kennzeichnungen. Störungen müssen dokumentiert und zügig bearbeitet werden.

Die Instandhaltung sollte auf einem dokumentierten Inspektions- und Wartungsplan basieren. Dieser enthält Verantwortlichkeiten, Intervalle, Prüfkriterien, Reaktionszeiten und Eskalationswege. Festgestellte Mängel sind nach Sicherheitsrelevanz, betrieblicher Auswirkung und Schadensentwicklung zu priorisieren.

Für kritische Einrichtungen, beispielsweise Zufahrtstore, Schranken oder Ladeanlagen, sollten geeignete Servicevereinbarungen und Ersatzteilstrategien bestehen. Bei einem Ausfall müssen definierte Übergangslösungen verfügbar sein.

Pflege und Instandhaltung der Außenflächen

Die Pflege der Außenflächen dient nicht nur dem Erscheinungsbild, sondern auch der Sicherheit, Nutzbarkeit und Werterhaltung.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Landschafts- und Vegetationspflege: Rasen, Pflanzflächen, Bäume und Sträucher sind entsprechend Standort, Jahreszeit und Pflegekonzept zu betreuen. Äste und Pflanzen dürfen keine Wege, Leuchten, Schilder, Kameras oder Sichtfelder verdecken.

  • Baumkontrollen: Bäume in Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen müssen in geeigneten Intervallen auf erkennbare Schäden und mögliche Gefährdungen geprüft werden. Festgestellte Risiken sind fachgerecht zu behandeln.

  • Reinigung der Außenanlagen: Wege, Plätze, Sitzbereiche, Eingänge, Abfallbehälter und Raucherbereiche benötigen definierte Reinigungsintervalle. Verschmutzungen mit Unfall- oder Hygienerisiko sind unverzüglich zu beseitigen.

  • Kontrolle von Freizeit- und Sitzbereichen: Möbel, Befestigungen, Überdachungen, Sport- und Bewegungsgeräte sind auf Stabilität, Verschleiß, scharfe Kanten und Vandalismusschäden zu prüfen.

  • Reparatur und Ersatz von Außenmöbeln: Defekte Bänke, Tische, Sonnenschirme, Abfallbehälter und sonstige Ausstattung sind zu reparieren, zu sperren oder zu ersetzen.

  • Pflege der Entwässerung: Rinnen, Abläufe und Versickerungsflächen müssen frei von Laub, Erde und Abfällen gehalten werden.

  • Saisonale Maßnahmen: Winterdienst, Bewässerung, Sturmvorbereitung, Kontrolle von Beschattungseinrichtungen und Anpassung der Pflegeintervalle an Vegetations- und Wetterperioden sind rechtzeitig einzuplanen.

  • Umweltverträgliche Pflege: Wasserverbrauch, Pflanzenauswahl, Düngung und Schädlingskontrolle sollten so gesteuert werden, dass Ressourcen geschont und unnötige Umweltbelastungen vermieden werden.

Pflegeleistungen externer Dienstleister benötigen eindeutige Leistungsbeschreibungen. Dazu gehören Flächenabgrenzungen, Qualitätsstandards, Intervalle, Dokumentationspflichten, Reaktionszeiten und Verfahren zur Abnahme der Arbeiten.

Überwachung und kontinuierliche Verbesserung

Mobilitätsinfrastruktur und Außenflächen müssen regelmäßig bewertet werden, da sich Nutzerzahlen, Arbeitsmodelle, Verkehrsverhalten und betriebliche Anforderungen verändern können.

Ein systematischer Verbesserungsprozess umfasst:

  • Regelmäßige Sicherheitsinspektionen: Begehungen sollten Verkehrswege, Beleuchtung, Beschilderung, Barrierefreiheit, Oberflächen, Rettungszufahrten und Außenmöblierung abdecken.

  • Bewertung der tatsächlichen Nutzung: Auslastungsdaten von Stellplätzen, Fahrradbereichen, Ladepunkten und Aufenthaltsflächen zeigen, ob Kapazitäten und Standorte dem Bedarf entsprechen.

  • Erfassung von Nutzerfeedback: Hinweise aus Befragungen, Ticketsystemen, Beschwerdemanagement oder Sicherheitsmeldungen liefern Informationen zu praktischen Problemen, die bei technischen Kontrollen möglicherweise nicht sichtbar werden.

  • Analyse von Störungen und Vorfällen: Unfälle, Beinaheunfälle, Rückstaus, technische Ausfälle und wiederkehrende Beschwerden sind auf ihre Ursachen zu untersuchen.

  • Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen: Maßnahmen können bauliche Anpassungen, geänderte Verkehrsführungen, zusätzliche Beschilderung, neue Nutzungsregeln, erweiterte Kapazitäten oder angepasste Wartungsintervalle umfassen.

  • Dokumentation und Nachverfolgung: Festgestellte Mängel und Maßnahmen sollten mit Verantwortlichkeit, Priorität, Termin und Bearbeitungsstatus dokumentiert werden.

  • Überprüfung der Wirksamkeit: Nach Abschluss einer Maßnahme ist zu prüfen, ob das ursprüngliche Problem tatsächlich behoben wurde und keine neuen Risiken entstanden sind.

Geeignete Kennzahlen sind unter anderem Unfall- und Störungszahlen, Bearbeitungszeiten sicherheitsrelevanter Mängel, Verfügbarkeit von Ladepunkten, Auslastung von Stell- und Aufenthaltsflächen, Reinigungsergebnisse sowie Nutzerzufriedenheit. Die Ergebnisse sollten in regelmäßigen Betriebsbesprechungen ausgewertet und in die Budget- und Maßnahmenplanung einbezogen werden.