Betriebsfähigkeit von Büroarbeitswelten sicherstellen
Betriebsfähigkeit der Büroarbeitswelt definieren
Eine Büroarbeitswelt ist betriebsfähig, wenn Beschäftigte und berechtigte Besucher die vorgesehenen Arbeits-, Kommunikations- und Unterstützungsprozesse während der festgelegten Betriebszeiten sicher, gesundheitsgerecht und ohne vermeidbare Unterbrechungen durchführen können. Maßgeblich ist deshalb nicht allein, ob das Gebäude geöffnet ist oder einzelne technische Anlagen funktionieren. Betriebsfähigkeit entsteht erst aus dem Zusammenwirken von Flächen, Arbeitsplätzen, Gebäudetechnik, Informationstechnik, Möblierung, Beleuchtung, Raumklima, Akustik, Reinigung, Sicherheit, Zugänglichkeit und organisatorischen Dienstleistungen. Der Sollzustand muss für die jeweilige Büroform und Nutzung eindeutig beschrieben werden. Einzelbüros, Mehrpersonenbüros, offene Arbeitsbereiche, konzentrierte Rückzugszonen, Projektflächen und flexibel buchbare Arbeitsplätze benötigen unterschiedliche Mindestvoraussetzungen. Für jede Zone sollte festgelegt werden, welche Funktionen zwingend verfügbar sein müssen, welche Einschränkungen vorübergehend akzeptiert werden können und ab welchem Zustand eine Teilfläche zu sperren ist. Daraus entstehen nachvollziehbare Betriebszustände: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Eingangsgrößen sind insbesondere das Nutzungskonzept, die zulässige Belegung, Tätigkeitsprofile, Betriebszeiten, Arbeitsplatzstandards, Gefährdungsbeurteilungen, Betreiberanforderungen und vereinbarte Serviceleistungen. Das Ergebnis ist kein abstrakter Gebäudestatus, sondern eine konkrete Freigabe der Arbeitsumgebung mit nutzbarer Kapazität, bekannten Einschränkungen, offenen Maßnahmen und erforderlichen Ersatzlösungen. Damit wird Betriebsfähigkeit aus Sicht des Kerngeschäfts beschrieben: Entscheidend ist, ob die Organisation ihre vorgesehenen Büroprozesse tatsächlich ausführen kann.
